Hundesteuer Neustadt an der Weinstraße 2026
In Neustadt an der Weinstraße kostet der erste Hund 105 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 150 €.
Für einen selbst aus dem Tierheim des Tierschutzvereins Neustadt an der Weinstraße übernommenen Hund gilt auf Antrag zwei Jahre lang der halbe Steuersatz.
Erster Hund105 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen255 €pro Jahr
Steuersätze in Neustadt an der Weinstraße
| Erster Hund | 105 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 150 € |
| Jeder weitere Hund | 185 € |
| Gefährlicher Hund | kein erhöhter Satz |
Zusammen kosten zwei Hunde 255 €, drei Hunde 440 € im Jahr.
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst völlig hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H oder ärztliches Gutachten), nur für einen Hund
- Hunde zur Bewachung von Herden mit mindestens 50 Tieren
- Hunde von Feldschutzkräften
- geprüfte Rettungshunde im Einsatz bei Feuerwehr, Sanitäts-/Rettungsdienst oder Katastrophenschutz
- zertifizierte Therapiehunde im regelmäßigen Einsatz
- brauchbare Jagdhunde von Jagdpächtern, Jagderlaubnisinhabern oder Jagdaufsehern in einem Neustadter Revier, nur für einen Hund
- Schweißhunde anerkannter Führer (§ 35 Abs. 4 LJG)
- vorübergehend in Tierheimen untergebrachte Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für Wachhunde bei Gebäuden mehr als 200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude (höchstens zwei Hunde)
- 50 % für einen Hund, der selbst aus dem Tierheim des Tierschutzvereins Neustadt an der Weinstraße und Umgebung übernommen wurde (zwei Jahre ab Beginn der Steuerpflicht)
- ermäßigte Hunde zählen mit: voll zu versteuernde Hunde gelten dann als zweite oder weitere Hunde
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt anmelden.
- Hund in Neustadt an der Weinstraße anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Neustadt an der Weinstraße abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag jährlich am 1. Juli
- Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Landesrecht in Rheinland-Pfalz
- Hundehaftpflicht
- In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Halter gefährlicher Hunde (gelistete Rassen und verhaltensauffällige Hunde) müssen eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden abschließen (§ 4 Abs. 2 LHundG; Erlaubnisvoraussetzung nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit Bull Terrier (Typ). § 1 Abs. 2 LHundG: Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier sowie alle Hunde, die davon abstammen, sind gefährliche Hunde – unwiderlegbar, ein Wesenstest hebt die Einstufung nicht auf. Haltung nur mit Erlaubnis (berechtigtes Interesse, Sachkundeprüfung, Volljährigkeit, Zuverlässigkeit, Haftpflicht, § 3) und Chip (§ 4 Abs. 3). Zucht, Vermehrung und Handel mit gefährlichen Hunden verboten; Unfruchtbarmachung kann angeordnet werden (§ 2). Die ADD nennt auch 'American Bully' als Abkömmling. Daneben gelten verhaltensauffällige Hunde als gefährlich (§ 1 Abs. 1).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Nur gefährliche Hunde sind außerhalb des befriedeten Besitztums sowie in Mehrfamilienhäusern (Zuwege, Treppenhäuser, Flure, Gemeinschaftsräume) anzuleinen und mit Maulkorb zu führen (§ 5 Abs. 4 LHundG; Ausnahme nur vom Maulkorb möglich, § 5 Abs. 5). Für alle anderen Hunde regeln die Gemeinden Leinenpflichten durch Gefahrenabwehrverordnung (§ 8 LHundG i. V. m. § 43 POG).
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für gefährliche Hunde Sachkundeprüfung (§ 3 Abs. 2), Chip (§ 4 Abs. 3) sowie Anzeigepflichten bei Halter- oder Wohnortwechsel (§ 4 Abs. 4-6).
- Rechtsgrundlage
- Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) vom 22. Dezember 2004, Fassung vom 22. Dezember 2004 (geprüft am 28. September 2026)
Neustadt an der Weinstraße im Vergleich
Neustadt an der Weinstraße liegt 15 € unter dem Median der 9 erfassten Städte in Rheinland-Pfalz (120 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Neustadt an der Weinstraße Platz 88 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Neustadt an der Weinstraße | – | 105 € | 255 € |
| Ludwigshafen am Rhein | 27 km | 145 € | 325 € |
| Mannheim | 28 km | 144 € | 432 € |
| Kaiserslautern | 29 km | 120 € | 288 € |
| Worms | 35 km | 144 € | 348 € |
| Heidelberg | 41 km | 144 € | 432 € |
| Median Rheinland-Pfalz | – | 120 € |
Quelle
- Dokument
- Haushaltsplan 2026 der Stadt Neustadt an der Weinstraße, Haushaltssatzung für das Jahr 2026 (§ 6 Steuersätze), dazu Satzung über die Erhebung von Hundesteuer vom 24.04.2023
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 16. Dezember 2025
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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