Hundesteuer Neustadt an der Weinstraße 2026

In Neustadt an der Weinstraße kostet der erste Hund 105 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 150 €.

Für einen selbst aus dem Tierheim des Tierschutzvereins Neustadt an der Weinstraße übernommenen Hund gilt auf Antrag zwei Jahre lang der halbe Steuersatz.

Erster Hund105 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen255 €pro Jahr

Steuersätze in Neustadt an der Weinstraße

Hundesteuer pro Hund und Jahr
Erster Hund105 €
Zweiter Hund150 €
Jeder weitere Hund185 €
Gefährlicher Hundkein erhöhter Satz

Zusammen kosten zwei Hunde 255 €, drei Hunde 440 € im Jahr.

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst völlig hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H oder ärztliches Gutachten), nur für einen Hund
  • Hunde zur Bewachung von Herden mit mindestens 50 Tieren
  • Hunde von Feldschutzkräften
  • geprüfte Rettungshunde im Einsatz bei Feuerwehr, Sanitäts-/Rettungsdienst oder Katastrophenschutz
  • zertifizierte Therapiehunde im regelmäßigen Einsatz
  • brauchbare Jagdhunde von Jagdpächtern, Jagderlaubnisinhabern oder Jagdaufsehern in einem Neustadter Revier, nur für einen Hund
  • Schweißhunde anerkannter Führer (§ 35 Abs. 4 LJG)
  • vorübergehend in Tierheimen untergebrachte Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für Wachhunde bei Gebäuden mehr als 200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude (höchstens zwei Hunde)
  • 50 % für einen Hund, der selbst aus dem Tierheim des Tierschutzvereins Neustadt an der Weinstraße und Umgebung übernommen wurde (zwei Jahre ab Beginn der Steuerpflicht)
  • ermäßigte Hunde zählen mit: voll zu versteuernde Hunde gelten dann als zweite oder weitere Hunde

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Landesrecht in Rheinland-Pfalz

Hundehaftpflicht
In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Halter gefährlicher Hunde (gelistete Rassen und verhaltensauffällige Hunde) müssen eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden abschließen (§ 4 Abs. 2 LHundG; Erlaubnisvoraussetzung nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit Bull Terrier (Typ). § 1 Abs. 2 LHundG: Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier sowie alle Hunde, die davon abstammen, sind gefährliche Hunde – unwiderlegbar, ein Wesenstest hebt die Einstufung nicht auf. Haltung nur mit Erlaubnis (berechtigtes Interesse, Sachkundeprüfung, Volljährigkeit, Zuverlässigkeit, Haftpflicht, § 3) und Chip (§ 4 Abs. 3). Zucht, Vermehrung und Handel mit gefährlichen Hunden verboten; Unfruchtbarmachung kann angeordnet werden (§ 2). Die ADD nennt auch 'American Bully' als Abkömmling. Daneben gelten verhaltensauffällige Hunde als gefährlich (§ 1 Abs. 1).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Nur gefährliche Hunde sind außerhalb des befriedeten Besitztums sowie in Mehrfamilienhäusern (Zuwege, Treppenhäuser, Flure, Gemeinschaftsräume) anzuleinen und mit Maulkorb zu führen (§ 5 Abs. 4 LHundG; Ausnahme nur vom Maulkorb möglich, § 5 Abs. 5). Für alle anderen Hunde regeln die Gemeinden Leinenpflichten durch Gefahrenabwehrverordnung (§ 8 LHundG i. V. m. § 43 POG).
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für gefährliche Hunde Sachkundeprüfung (§ 3 Abs. 2), Chip (§ 4 Abs. 3) sowie Anzeigepflichten bei Halter- oder Wohnortwechsel (§ 4 Abs. 4-6).
Rechtsgrundlage
Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) vom 22. Dezember 2004, Fassung vom 22. Dezember 2004 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Rheinland-Pfalz

Neustadt an der Weinstraße im Vergleich

Neustadt an der Weinstraße liegt 15 € unter dem Median der 9 erfassten Städte in Rheinland-Pfalz (120 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Neustadt an der Weinstraße Platz 88 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Neustadt an der Weinstraße–105 €255 €
Ludwigshafen am Rhein 27 km 145 € 325 €
Mannheim 28 km 144 € 432 €
Kaiserslautern 29 km 120 € 288 €
Worms 35 km 144 € 348 €
Heidelberg 41 km 144 € 432 €
Median Rheinland-Pfalz–120 €

Alle Städte im Vergleich

Quelle

Dokument
Haushaltsplan 2026 der Stadt Neustadt an der Weinstraße, Haushaltssatzung für das Jahr 2026 (§ 6 Steuersätze), dazu Satzung über die Erhebung von Hundesteuer vom 24.04.2023
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
16. Dezember 2025
Zuletzt geprüft
28. September 2026

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