Hundesteuer Haßloch 2026
Stand: Satzung, geprüft am 4. Oktober 2026
In Haßloch kostet der erste Hund 84 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 126 €. Für einen gefährlichen Hund werden 588 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024.
Seit 2026 können ausgebildete Besuchs- und Begleithunde bei regelmäßigem ehrenamtlichem Einsatz in sozialen Einrichtungen in Haßloch steuerbefreit werden.
Steuersätze in Haßloch
| Erster Hund | 84 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 126 € |
| Jeder weitere Hund | 189 € |
| Gefährlicher Hund | 588 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 6 Abs. 3 und 4: bissige, Wild oder Vieh hetzende oder reißende, Menschen aggressiv oder gefahrdrohend anspringende Hunde sowie Hunde mit übermäßiger Kampfbereitschaft oder Angriffslust; unwiderlegbar auch Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und davon abstammende Hunde. Zweiter gefährlicher Hund: 882 €, jeder weitere: 1.323 €.
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Haßloch?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 84 € | 840 € |
| 2 Hunde | 210 € | 2.100 € |
| 3 Hunde | 399 € | 3.990 € |
| 1 gefährlicher Hund | 588 € | 5.880 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Haßloch: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeinde Haßloch an. Hund in Haßloch anmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Haßloch gilt:
- Hunde aus dem Tierheim des 1. Tierschutzvereins Haßloch und Umgebung e.V.: ein Jahr bis zur Höhe des Ersthundesatzes, je Haushalt nur ein Hund innerhalb von fünf Jahren
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 84 € im Jahr. Fällig: Vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; erstmals einen Monat nach Zugang des Abgabenbescheides für die zurückliegende Zeit; auf Antrag Jahreszahlung am 1. Juli.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Haßloch abmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Diensthunde, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird
- Ausgebildete und zertifizierte Assistenzhunde nach BGG sowie unentbehrliche Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst völlig hilfloser Personen mit Nachweis, nur ein Hund
- Hunde wissenschaftlicher Einrichtungen ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken
- Aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebrachte Hunde
- Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen oder diesen uneingeschränkt zur Verfügung gestellte Hunde
- Hunde aus dem Tierheim des 1. Tierschutzvereins Haßloch und Umgebung e.V.: ein Jahr bis zur Höhe des Ersthundesatzes, je Haushalt nur ein Hund innerhalb von fünf Jahren
- Hunde von Feldschutzkräften
- Jagdhunde mit bestandener Jagdhundegebrauchsprüfung oder in Ausbildung, bei gültigem Jagdschein und Jagdpacht oder Jagderlaubnis in einem Haßlocher Jagdrevier
- Zertifiziert geprüfte Therapiehunde mit regelmäßigem Einsatz in Kita, Schule, Behinderten- oder Altenhilfe oder ähnlicher Einrichtung: Befreiung nach Ablauf des Kalenderjahres gegen Nachweise, nur ein Hund
- Ausgebildete Besuchs- und Begleithunde mit regelmäßigem ehrenamtlichem Einsatz in sozialen Pflegeeinrichtungen, betreutem Wohnen oder vergleichbaren Einrichtungen in Haßloch, nur ein Hund
Ermäßigt wird
- 50 % für erforderliche Wachhunde bewohnter Gebäude mit mehr als 200 m Abstand zum nächsten bewohnten Gebäude, höchstens zwei Hunde
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Rheinland-Pfalz
- Hundehaftpflicht
- In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Wer einen gefährlichen Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung nachweisen (Voraussetzung der Erlaubnis). Laut LHundG gelten mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit Bull Terrier. Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier und alle Hunde, die von ihnen abstammen, gelten kraft Gesetz als gefährlich (§ 1 Abs. 2). Nach Auffassung der ADD können auch Hunde mit der Rassebezeichnung American Bully darunter fallen. Außerdem gelten Hunde als gefährlich, wenn sie sich im Einzelfall auffällig verhalten haben, etwa durch Beißen, aggressives Anspringen von Menschen oder Hetzen und Reißen von Wild oder Vieh (§ 1 Abs. 1).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums angeleint sein und einen Maulkorb tragen (§ 5 Abs. 4 LHundG). Für alle anderen Hunde regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Gefahrenabwehrverordnung (§ 8 LHundG). Im Wald gibt es keine gesetzliche Leinenpflicht. Das Landeswaldgesetz verlangt nur, dass die Lebensgemeinschaft Wald nicht gestört wird (§ 22 Abs. 2 LWaldG). Jagdberechtigte dürfen wildernde Hunde töten (§ 33 Abs. 6 Landesjagdgesetz 2010). Landesforsten bittet, Hunde im Wald anzuleinen. Eine landesweite Regel zur Brut- und Setzzeit gibt es weder im Landeswaldgesetz noch im Landesjagdgesetz. Gemeinden und Schutzgebietsverordnungen können Leinenpflichten festlegen.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss dafür die erforderliche Sachkunde nachweisen (§ 3). Die Sachkundeprüfung legt man bei einer von der Landestierärztekammer benannten Person oder Stelle ab. Sie gilt nur zusammen mit dem Hund, mit dem sie abgelegt wurde (§ 3 Abs. 2).
- Rechtsgrundlage
- Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) vom 22. Dezember 2004, Fassung vom 22. Dezember 2004 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Haßloch im Vergleich
Haßloch liegt 21 € unter dem Median der 32 erfassten Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz (105 €). In Rheinland-Pfalz steht Haßloch auf Platz 5 von 32 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Haßloch Platz 254 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Haßloch | – | 84 € | 210 € |
| Neustadt an der Weinstraße | 8 km | 105 € | 255 € |
| Schifferstadt | 9 km | 108 € | 216 € |
| Bad Dürkheim | 12 km | 90 € | 234 € |
| Speyer | 14 km | 105 € | 240 € |
| Ludwigshafen am Rhein | 19 km | 145 € | 325 € |
| Median Rheinland-Pfalz | – | 105 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Haßloch
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Haßloch für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Haßloch 210 € im Jahr: 84 € für den ersten und 126 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Haßloch einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Haßloch 588 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 84 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Haßloch anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Haßloch innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Gemeinde bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Haßloch befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Haßloch gilt: Hunde aus dem Tierheim des 1. Tierschutzvereins Haßloch und Umgebung e.V.: ein Jahr bis zur Höhe des Ersthundesatzes, je Haushalt nur ein Hund innerhalb von fünf Jahren.
Wann ist die Hundesteuer in Haßloch fällig?
Die Hundesteuersatzung von Haßloch nennt als Fälligkeit: Vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; erstmals einen Monat nach Zugang des Abgabenbescheides für die zurückliegende Zeit; auf Antrag Jahreszahlung am 1. Juli.
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Gemeinde Haßloch vom 11.12.2002, Lesefassung der 4. Änderung vom 07.07.2021, ergänzt durch die 5., 6. und 7. Änderungssatzung
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Zuletzt geprüft
- 4. Oktober 2026
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