Hundesteuer Speyer 2026

In Speyer kostet der erste Hund 105 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 135 €. Für einen gefährlichen Hund werden 385 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.

Hunde aus dem Tierheim Speyer sind 12 Monate ab Übernahme steuerfrei.

Erster Hund105 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen240 €pro Jahr
Gefährlicher Hund385 €pro Jahr

Steuersätze in Speyer

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2026
Erster Hund105 €
Zweiter Hund135 €
Jeder weitere Hund155 €
Gefährlicher Hund385 €

Als gefährlich gilt: Bissige, Wild oder Vieh hetzende oder Menschen gefährlich anspringende Hunde, Hunde mit übersteigerter Angriffslust sowie Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und deren Abkömmlinge (§ 4 Abs. 2 der Hundesteuersatzung)

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Speyer?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 105 € 1.050 €
2 Hunde 240 € 2.400 €
3 Hunde 395 € 3.950 €
1 gefährlicher Hund 385 € 3.850 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Speyer: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Speyer an. Hund in Speyer anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Speyer gilt:
    • Hunde aus dem Tierheim Speyer: 12 Monate ab Übernahme
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 105 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Speyer abmelden (offizielle Seite der Stadt)

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Diensthunde, deren Unterhalt mindestens zur Hälfte aus öffentlichen Mitteln bestritten wird
  • Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen (Merkzeichen BL, aG oder H)
  • Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen untergebracht sind
  • Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen
  • Hunde bis zum Alter von drei vollen Kalendermonaten
  • Hunde aus dem Tierheim Speyer: 12 Monate ab Übernahme
  • Geprüfte oder in Ausbildung befindliche Jagdhunde von Jagdpächtern oder Erlaubnisscheininhabern in einem Speyerer Revier
  • Keine Befreiung oder Ermäßigung für gefährliche Hunde

Ermäßigt wird

  • Bis zu 50 % auf Antrag bei einem unvorhersehbaren Härtefall, zeitlich begrenzt, in der Regel nur für den ersten Hund
  • Der erhöhte Satz für gefährliche Hunde entfällt nach Kastration oder Sterilisation und bestandener VDH-Begleithundeprüfung oder VDH-Team-Test

Landesrecht in Rheinland-Pfalz

Hundehaftpflicht
In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Halter gefährlicher Hunde (gelistete Rassen und verhaltensauffällige Hunde) müssen eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden abschließen (§ 4 Abs. 2 LHundG; Erlaubnisvoraussetzung nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit Bull Terrier (Typ). § 1 Abs. 2 LHundG: Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier sowie alle Hunde, die davon abstammen, sind gefährliche Hunde. Das gilt unwiderlegbar: Ein Wesenstest hebt die Einstufung nicht auf. Haltung nur mit Erlaubnis (berechtigtes Interesse, Sachkundeprüfung, Volljährigkeit, Zuverlässigkeit, Haftpflicht, § 3) und Chip (§ 4 Abs. 3). Zucht, Vermehrung und Handel mit gefährlichen Hunden verboten; Unfruchtbarmachung kann angeordnet werden (§ 2). Die ADD nennt auch 'American Bully' als Abkömmling. Daneben gelten verhaltensauffällige Hunde als gefährlich (§ 1 Abs. 1).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Nur gefährliche Hunde sind außerhalb des befriedeten Besitztums sowie in Mehrfamilienhäusern (Zuwege, Treppenhäuser, Flure, Gemeinschaftsräume) anzuleinen und mit Maulkorb zu führen (§ 5 Abs. 4 LHundG; Ausnahme nur vom Maulkorb möglich, § 5 Abs. 5). Für alle anderen Hunde regeln die Gemeinden Leinenpflichten durch Gefahrenabwehrverordnung (§ 8 LHundG i. V. m. § 43 POG).
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für gefährliche Hunde Sachkundeprüfung (§ 3 Abs. 2), Chip (§ 4 Abs. 3) sowie Anzeigepflichten bei Halter- oder Wohnortwechsel (§ 4 Abs. 4-6).
Rechtsgrundlage
Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) vom 22. Dezember 2004, Fassung vom 22. Dezember 2004 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Rheinland-Pfalz

Speyer im Vergleich

Speyer liegt 3 € unter dem Median der 18 erfassten Städte in Rheinland-Pfalz (108 €). In Rheinland-Pfalz teilt sich Speyer Platz 5 von 18 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Speyer Platz 311 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Speyer–105 €240 €
Ludwigshafen am Rhein 19 km 145 € 325 €
Leimen 19 km 108 € 324 €
Mannheim 19 km 144 € 432 €
Wiesloch 19 km 132 € 396 €
Neustadt an der Weinstraße 22 km 105 € 255 €
Median Rheinland-Pfalz–108 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Speyer

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Speyer für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Speyer 240 € im Jahr: 105 € für den ersten und 135 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Speyer einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Speyer 385 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 105 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Speyer anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Speyer innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Speyer befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Speyer gilt: Hunde aus dem Tierheim Speyer: 12 Monate ab Übernahme.

Wann ist die Hundesteuer in Speyer fällig?

Die Hundesteuersatzung von Speyer nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.

Quelle

Dokument
Haushaltssatzung der Stadt Speyer für das Jahr 2026 vom 13.03.2026, § 6 Nr. 3 (Amtsblatt Nr. 010/2026); dazu Hundesteuersatzung vom 01.07.2011 i.d.F. vom 21.03.2025
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
13. März 2026
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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