Hundesteuer Schwetzingen 2026

In Schwetzingen kostet der erste Hund 102 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 204 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2022.

Für einen Hund aus einem Tierheim im Rhein-Neckar-Kreis, Mannheim oder Heidelberg ist auf Antrag ein Jahr Steuerbefreiung möglich, ausgenommen Kampfhunde.

Erster Hund102 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen306 €pro Jahr
Gefährlicher Hund600 €pro Jahr

Steuersätze in Schwetzingen

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2022
Erster Hund102 €
Zweiter Hund204 €
Jeder weitere Hund204 €
Gefährlicher Hund600 €

Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5 Abs. 5: Hunde mit erhöhter Verletzungsgefahr aufgrund ihrer Veranlagung, Erziehung oder Charaktereigenschaft oder Gefahr für die öffentliche Sicherheit; jedenfalls American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff und Tosa Inu. Jeder weitere Kampfhund: 1.020 € jährlich; keine Steuervergünstigungen.

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Schwetzingen?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 102 € 1.020 €
2 Hunde 306 € 3.060 €
3 Hunde 510 € 5.100 €
1 gefährlicher Hund 600 € 6.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Schwetzingen: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Schwetzingen an. Hund in Schwetzingen anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Schwetzingen gilt:
    • Hunde aus Tierheimen im Rhein-Neckar-Kreis, Mannheim oder Heidelberg sowie entsprechenden anerkannten Tierorganisationen und Einrichtungen: ein Jahr für ein Tier pro Haushalt
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 102 € im Jahr. Fällig: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Schwetzingen abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
  • Geprüfte Rettungshunde, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen; Prüfung oder Wiederholungsprüfung innerhalb der maßgeblichen letzten zwölf Monate
  • Nachweislich geeignete Assistenzhunde ausschließlich zum Schutz von Menschen, beispielsweise mit Epilepsie oder Diabetes
  • Hunde aus Tierheimen im Rhein-Neckar-Kreis, Mannheim oder Heidelberg sowie entsprechenden anerkannten Tierorganisationen und Einrichtungen: ein Jahr für ein Tier pro Haushalt

Ermäßigt wird

  • 50 % für einen Hund pro Haushalt bei Bezug von Leistungen nach SGB XII, auf jährlichen Antrag mit Bescheidkopie
  • Zwingersteuer für anerkannte Züchter: 204 € für jeweils bis zu fünf Hunde; Zuchtbucheintrag und Zucht in den letzten drei Kalenderjahren erforderlich

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Baden-Württemberg

Hundehaftpflicht
In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur die Erlaubnis für einen Kampfhund ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Bei den drei Rassen der Kategorie 1 und ihren Kreuzungen wird vermutet, dass sie Kampfhunde sind. Der Halter kann das mit einer Prüfung widerlegen. Die Prüfung führen ein Tierarzt im öffentlichen Dienst und ein sachverständiger Polizeibeamter durch. Zuständig ist das Landratsamt, in Stadtkreisen das Bürgermeisteramt. Bei den neun Rassen der Kategorie 2 stellt die Ortspolizeibehörde die Kampfhundeeigenschaft nur im Einzelfall nach einer Prüfung fest. Jeder andere Hund gilt als gefährlich, wenn er bissig ist, Menschen oder Tiere aggressiv anspringt oder zum Hetzen oder Reißen von Tieren neigt.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Kampfhunde, Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihre Kreuzungen ab 6 Monaten sowie gefährliche Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums an die Leine. In nicht befriedeten Gebieten, etwa im Wald, dürfen Hunde nicht außerhalb der Einwirkung des Halters frei laufen (§ 67 Abs. 2 Nr. 10 JWMG). Gemeinden regeln Leinenpflichten per Polizeiverordnung. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht.
Sachkunde
Eine Sachkunde braucht nur, wer einen Kampfhund halten will. Sie ist Voraussetzung für die Erlaubnis der Ortspolizeibehörde. Für alle anderen Hunde gibt es im Land keinen Pflicht-Sachkundenachweis und keinen Pflicht-Hundeführerschein. Auch wer Hunde auf gesteigerte Aggressivität ausbildet, braucht eine Erlaubnis und die erforderliche Sachkunde (§ 5 Abs. 2 PolVOgH).
Rechtsgrundlage
Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Baden-Württemberg

Schwetzingen im Vergleich

Schwetzingen liegt 18 € unter dem Median der 102 erfassten Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg (120 €). In Baden-Württemberg teilt sich Schwetzingen Platz 21 von 102 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Schwetzingen Platz 458 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Schwetzingen–102 €306 €
Hockenheim 8 km 96 € 288 €
Leimen 9 km 108 € 324 €
Heidelberg 10 km 144 € 432 €
Speyer 13 km 105 € 240 €
Wiesloch 14 km 132 € 396 €
Median Baden-Württemberg–120 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Schwetzingen

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Schwetzingen für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Schwetzingen 306 € im Jahr: 102 € für den ersten und 204 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Schwetzingen einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Schwetzingen 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 102 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Schwetzingen anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Schwetzingen innerhalb von 1 Monat anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Schwetzingen befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Schwetzingen gilt: Hunde aus Tierheimen im Rhein-Neckar-Kreis, Mannheim oder Heidelberg sowie entsprechenden anerkannten Tierorganisationen und Einrichtungen: ein Jahr für ein Tier pro Haushalt.

Wann ist die Hundesteuer in Schwetzingen fällig?

Die Hundesteuersatzung von Schwetzingen nennt als Fälligkeit: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Schwetzingen, beschlossen am 17.11.2021, gültig ab 01.01.2022
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
17. November 2021
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

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