Hundesteuer Heidelberg 2026
In Heidelberg kostet der erste Hund 144 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 288 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.
Hunde, die der Tierschutzverein für Heidelberg und Umgebung vermittelt, sind im ersten Jahr steuerfrei.
Steuersätze in Heidelberg
| Erster Hund | 144 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 288 € |
| Jeder weitere Hund | 288 € |
| Gefährlicher Hund | 600 € |
Zusammen kosten zwei Hunde 432 €, drei Hunde 720 € im Jahr.
Als gefährlich gilt: § 6: Kampfhunde (American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu und Kreuzungen) sowie gefährliche Hunde, die bissig sind, Menschen oder Tiere gefahrdrohend anspringen oder zum Hetzen/Reißen neigen; 600 € je Hund; keine Befreiung für Kampfhunde und gefährliche Hunde
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Assistenzhunde oder Begleithunde für Personen mit Merkzeichen B, BL, Gl, aG oder H
- Hunde mit bestandener Rettungshundeprüfung, die für den Zivilschutz zur Verfügung stehen
- Vom Tierschutzverein für Heidelberg und Umgebung e.V. vermittelte Hunde: 1 Jahr befreit
- Erster Hund für Inhaber des Heidelberg-Pass oder Heidelberg-Pass+ (zweiter Hund dann 144 €, weitere 288 €)
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt anmelden.
- Hund in Heidelberg anmelden (offizielle Seite)
- Fällig: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids
- Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Landesrecht in Baden-Württemberg
- Hundehaftpflicht
- In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur für erlaubnispflichtige Kampfhunde: Die Haltungserlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig zu machen (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH): § 1 Abs. 2 – American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier und deren Kreuzungen gelten als Kampfhund, solange nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (Prüfung vor Amtstierarzt und Polizeihundeführer, § 1 Abs. 4). § 1 Abs. 3 – bei 9 weiteren Rassen und ihren Kreuzungen kann die Kampfhundeeigenschaft im Einzelfall bei Anhaltspunkten nach Prüfung festgestellt werden. Kampfhundehaltung ab 6 Monaten braucht eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde (berechtigtes Interesse, Zuverlässigkeit, Sachkunde, Kennzeichnung, § 3). Zucht- und Kreuzungsverbot sowie Pflicht zur Unfruchtbarmachung für Kampfhunde (§ 5 Abs. 1).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Landesweit an der Leine außerhalb des befriedeten Besitztums: Kampfhunde, alle Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihrer Kreuzungen (älter als 6 Monate) sowie gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 3 PolVOgH; Ausnahmen für Nicht-Kampfhunde der gelisteten Rassen möglich, § 4 Abs. 6); Kampfhunde und gefährliche Hunde zusätzlich mit Maulkorb (§ 4 Abs. 4). Für alle übrigen Hunde regeln die Gemeinden Leinenpflichten durch Polizeiverordnung.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für Kampfhunde Erlaubnis mit Sachkunde und unveränderlicher Kennzeichnung (§ 3 Abs. 2); Hunde der gelisteten Rassen und Kampfhunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums eine Halterkennzeichnung am Halsband tragen (§ 4 Abs. 3 Satz 2).
- Rechtsgrundlage
- Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 28. September 2026)
Heidelberg im Vergleich
Heidelberg liegt 24 € über dem Median der 29 erfassten Städte in Baden-Württemberg (120 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Heidelberg Platz 169 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Heidelberg | – | 144 € | 432 € |
| Mannheim | 19 km | 144 € | 432 € |
| Ludwigshafen am Rhein | 20 km | 145 € | 325 € |
| Worms | 35 km | 144 € | 348 € |
| Neustadt an der Weinstraße | 41 km | 105 € | 255 € |
| Heilbronn | 48 km | 110 € | 350 € |
| Median Baden-Württemberg | – | 120 € |
Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in Heidelberg (Hundesteuersatzung – HuStS) vom 08.10.2025
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 8. Oktober 2025
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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