Hundesteuer Weinheim 2026

In Weinheim kostet der erste Hund 108 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 216 €. Für einen gefährlichen Hund werden 648 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2021.

Hunde, die direkt aus dem Tierheim Weinheim übernommen werden, sind auf Antrag dauerhaft steuerfrei.

Erster Hund108 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen324 €pro Jahr
Gefährlicher Hund648 €pro Jahr

Steuersätze in Weinheim

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2021
Erster Hund108 €
Zweiter Hund216 €
Jeder weitere Hund216 €
Gefährlicher Hund648 €

Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 7a Abs. 1 der Satzung (Bullterrier, Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullmastiff, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Bordeaux-Dogge, Mastin Espanol, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Mastiff, Tosa Inu und Kreuzungen) sowie gefährliche Hunde nach § 7a Abs. 2, festgestellt durch das Bürger- und Ordnungsamt

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Weinheim?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 108 € 1.080 €
2 Hunde 324 € 3.240 €
3 Hunde 540 € 5.400 €
1 gefährlicher Hund 648 € 6.480 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Weinheim: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Weinheim an. Hund in Weinheim anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Weinheim gilt:
    • Hunde, die ab 01.01.2021 unmittelbar aus dem Tierheim Weinheim aufgenommen werden: unbefristet befreit
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 108 € im Jahr. Fällig: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Weinheim abmelden (offizielle Seite der Stadt)

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Merkzeichen aG, B, BL oder H)
  • Rettungshunde mit bestandener Prüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen
  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz von Epileptikern oder Diabetikern dienen
  • Hunde, die ab 01.01.2021 unmittelbar aus dem Tierheim Weinheim aufgenommen werden: unbefristet befreit

Ermäßigt wird

  • Zwingersteuer auf Antrag für Züchter: Steuer für einen ersten Hund (108 €) je Zwinger, je bis zu 5 weitere Hunde erneut 108 €

Landesrecht in Baden-Württemberg

Hundehaftpflicht
In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur für erlaubnispflichtige Kampfhunde: Die Haltungserlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig zu machen (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH): Nach § 1 Abs. 2 gelten American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier und deren Kreuzungen als Kampfhund, solange nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (Prüfung vor Amtstierarzt und Polizeihundeführer, § 1 Abs. 4). Nach § 1 Abs. 3 kann bei 9 weiteren Rassen und ihren Kreuzungen die Kampfhundeeigenschaft im Einzelfall bei Anhaltspunkten nach Prüfung festgestellt werden. Kampfhundehaltung ab 6 Monaten braucht eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde (berechtigtes Interesse, Zuverlässigkeit, Sachkunde, Kennzeichnung, § 3). Zucht- und Kreuzungsverbot sowie Pflicht zur Unfruchtbarmachung für Kampfhunde (§ 5 Abs. 1).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Landesweit an der Leine außerhalb des befriedeten Besitztums: Kampfhunde, alle Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihrer Kreuzungen (älter als 6 Monate) sowie gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 3 PolVOgH; Ausnahmen für Nicht-Kampfhunde der gelisteten Rassen möglich, § 4 Abs. 6); Kampfhunde und gefährliche Hunde zusätzlich mit Maulkorb (§ 4 Abs. 4). Für alle übrigen Hunde regeln die Gemeinden Leinenpflichten durch Polizeiverordnung.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für Kampfhunde Erlaubnis mit Sachkunde und unveränderlicher Kennzeichnung (§ 3 Abs. 2); Hunde der gelisteten Rassen und Kampfhunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums eine Halterkennzeichnung am Halsband tragen (§ 4 Abs. 3 Satz 2).
Rechtsgrundlage
Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Baden-Württemberg

Weinheim im Vergleich

Weinheim liegt 12 € unter dem Median der 74 erfassten Städte in Baden-Württemberg (120 €). In Baden-Württemberg teilt sich Weinheim Platz 17 von 74 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Weinheim Platz 315 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Weinheim–108 €324 €
Viernheim 7 km 96 € 192 €
Heppenheim (Bergstraße) 10 km 96 € 216 €
Bensheim 15 km 96 € 222 €
Heidelberg 16 km 144 € 432 €
Lampertheim 16 km 96 € 216 €
Median Baden-Württemberg–120 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Weinheim

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Weinheim für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Weinheim 324 € im Jahr: 108 € für den ersten und 216 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Weinheim einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Weinheim 648 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 108 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Weinheim anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Weinheim innerhalb von 1 Monat anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Weinheim befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Weinheim gilt: Hunde, die ab 01.01.2021 unmittelbar aus dem Tierheim Weinheim aufgenommen werden: unbefristet befreit.

Wann ist die Hundesteuer in Weinheim fällig?

Die Hundesteuersatzung von Weinheim nennt als Fälligkeit: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Weinheim, beschlossen am 11.11.2020, in Kraft ab 01.01.2021
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
11. November 2020
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden