Hundesteuer Heppenheim (Bergstraße) 2026
Stand: Satzung vom 1. Dezember 2022, geprüft am 1. Oktober 2026
In Heppenheim (Bergstraße) kostet der erste Hund 96 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 120 €. Für einen gefährlichen Hund werden 480 € fällig.
Hunde aus dem Tierheim Heppenheim sind im ersten Jahr steuerfrei und kosten danach nur 12 € im Jahr.
Steuersätze in Heppenheim (Bergstraße)
| Erster Hund | 96 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 120 € |
| Jeder weitere Hund | 120 € |
| Gefährlicher Hund | 480 € |
Als gefährlich gilt: Hunde der Rassen und Gruppen nach § 2 Abs. 1 der hessischen Hundeverordnung und deren Kreuzungen sowie im Einzelfall gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 2 HundeVO (§ 4 Abs. 4)
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Heppenheim (Bergstraße)?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 96 € | 960 € |
| 2 Hunde | 216 € | 2.160 € |
| 3 Hunde | 336 € | 3.360 € |
| 1 gefährlicher Hund | 480 € | 4.800 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Heppenheim (Bergstraße): das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Heppenheim (Bergstraße) an. Hund in Heppenheim (Bergstraße) anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Heppenheim (Bergstraße) gilt:
- Hunde aus dem Tierheim Heppenheim (erstmalige Übernahme): die ersten 12 Monate befreit
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 96 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. Juli; auf Antrag vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an.
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Ausgebildete Blinden- und Behindertenbegleithunde für blinde, taube oder sonst hilflose Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl
- Rettungshunde anerkannter Hilfsorganisationen mit anerkannter Ausbildung und Prüfung
- Hunde aus dem Tierheim Heppenheim (erstmalige Übernahme): die ersten 12 Monate befreit
Ermäßigt wird
- Hunde aus dem Tierheim Heppenheim, die ab dem 01.01.2023 aufgenommen wurden: nach der Befreiung nur 12 € jährlich, auch für gefährliche Hunde
- 50 % für Wachhunde bewohnter Gebäude mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude (nur erster Hund)
- 50 % für höchstens zwei Wachhunde landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom bebauten Ortsteil
- 50 % für Hunde mit bestandener Begleithundeprüfung oder gleichwertiger VDH-Prüfung
- 50 % für Empfänger von Leistungen nach SGB II oder SGB XII und Gleichgestellte (nur erster Hund)
Landesrecht in Hessen
- Hundehaftpflicht
- In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Halter erlaubnispflichtiger (gefährlicher) Hunde (Rasseliste und verhaltensauffällige Hunde) müssen eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro abschließen (§ 71a Abs. 2 HSOG; Nachweis als Erlaubnisvoraussetzung, § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 HundeVO).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler. Eine Liste (§ 2 Abs. 1 Satz 2 HundeVO) ohne Kategorien: Für die 9 Rassen/Gruppen und deren Kreuzungen wird Gefährlichkeit vermutet; die Haltung braucht eine befristete Erlaubnis (max. 4 Jahre) mit Volljährigkeit, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Sachkunde, positiver Wesensprüfung, Chip, Haftpflichtversicherung und bezahlter Hundesteuer (§ 3 Abs. 1). Eine positive Wesensprüfung widerlegt die Vermutung nicht, befreit aber u. a. von Leinenzwang und Grundstückssicherung (§ 9 Abs. 1 Satz 2, § 10 Abs. 3). Befreiung von der Erlaubnispflicht möglich nach bestandener VDH-Begleithundprüfung, alle zwei Jahre nachzuweisen (§ 3a Abs. 2). Vermehrung, Handel, Erwerb und Abgabe verboten ohne positive Wesensprüfung (§ 13). Daneben gelten verhaltensauffällige Hunde als gefährlich (§ 2 Abs. 2).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht, aber kein unbeaufsichtigtes Laufenlassen außerhalb des eingefriedeten Besitztums (§ 1 Abs. 1 Satz 2 HundeVO). Landesweit Leinenpflicht für alle Hunde bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten, Märkten, Messen und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 9 Abs. 2 Nr. 1) sowie auf von der Gemeinde bestimmten Flächen wie Park- und Grünanlagen oder Fußgängerzonen (§ 9 Abs. 2 Nr. 2). Gefährliche Hunde außerhalb des eingefriedeten Besitztums an höchstens 2 m Leine, außer bei positiver Wesensprüfung (§ 9 Abs. 1).
- Sachkunde
- Für alle Hunde: außerhalb des eingefriedeten Besitztums Halsband oder Brustgeschirr mit Name und Anschrift (und ggf. Telefonnummer) des Halters (§ 1 Abs. 2 HundeVO). Kein landesweiter Sachkundenachweis, keine Chip- oder Registerpflicht für gewöhnliche Hunde. Für gefährliche Hunde Sachkundeprüfung, Wesensprüfung und Chip (§§ 3, 6, 7, 12).
- Rechtsgrundlage
- Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003, Fassung vom 30. November 2022 (geprüft am 28. September 2026)
Heppenheim (Bergstraße) im Vergleich
Heppenheim (Bergstraße) liegt 6 € über dem Median der 41 erfassten Städte in Hessen (90 €). In Hessen teilt sich Heppenheim (Bergstraße) Platz 28 von 41 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Heppenheim (Bergstraße) Platz 228 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Heppenheim (Bergstraße) | – | 96 € | 216 € |
| Bensheim | 5 km | 96 € | 222 € |
| Weinheim | 10 km | 108 € | 324 € |
| Viernheim | 12 km | 96 € | 192 € |
| Lampertheim | 14 km | 96 € | 216 € |
| Worms | 20 km | 144 € | 348 € |
| Median Hessen | – | 90 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Heppenheim (Bergstraße)
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Heppenheim (Bergstraße) für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Heppenheim (Bergstraße) 216 € im Jahr: 96 € für den ersten und 120 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Heppenheim (Bergstraße) einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Heppenheim (Bergstraße) 480 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 96 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Heppenheim (Bergstraße) anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Heppenheim (Bergstraße) innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Heppenheim (Bergstraße) befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Heppenheim (Bergstraße) gilt: Hunde aus dem Tierheim Heppenheim (erstmalige Übernahme): die ersten 12 Monate befreit.
Wann ist die Hundesteuer in Heppenheim (Bergstraße) fällig?
Die Hundesteuersatzung von Heppenheim (Bergstraße) nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. Juli; auf Antrag vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Kreisstadt Heppenheim vom 05.12.2013 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 01.12.2022
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 1. Dezember 2022
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden