Hundesteuer Worms 2026

In Worms kostet der erste Hund 144 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 204 €. Für einen gefährlichen Hund werden 613 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024.

Hunde, die ihre Halter selbst aus einem Wormser Tierheim übernehmen, sind sechs Monate steuerfrei.

Erster Hund144 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen348 €pro Jahr
Gefährlicher Hund613 €pro Jahr

Steuersätze in Worms

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2024
Erster Hund144 €
Zweiter Hund204 €
Jeder weitere Hund300 €
Gefährlicher Hund613 €

Zusammen kosten zwei Hunde 348 €, drei Hunde 648 € im Jahr.

Als gefährlich gilt: Hunde nach § 10 der Satzung: individuell bissige/aggressive Hunde; Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier (unwiderlegbar); Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Español, Mastino Napoletano, Tosa-Inu (widerlegbar per Gutachten)

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in anerkannten Tierasylen untergebracht sind
  • Auf Antrag: Diensthunde, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird (Polizei, Zoll, Bundeswehr, Forstwirtschaft)
  • Auf Antrag: Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst hilfloser Personen unentbehrlich sind (Merkzeichen B, Bl, aG, Gl oder H)
  • Auf Antrag: Hunde wissenschaftlicher Einrichtungen, ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken
  • Auf Antrag: Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen
  • Auf Antrag: Hunde aus einem Wormser Tierheim für 6 Monate

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde zur Bewachung einzeln stehender Wohngebäude, mehr als 200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude (höchstens zwei Hunde)
  • 50 % für Hunde an Bord von im Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffen
  • Zwingersteuer für Züchter: halber Steuersatz je Zuchthund (Voraussetzungen nach § 7)
  • Tierhandlungen/Tierpensionen/gewerbsmäßige Hundehändler versteuern zwei Hunde; weitere Hunde unter sechs Monaten Besitz steuerfrei
  • Keine Ermäßigung für gefährliche Hunde

Anmelden, abmelden, bezahlen

  • Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt anmelden.
  • Hund in Worms anmelden (offizielle Seite)
  • Hund in Worms abmelden (offizielle Seite)
  • Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
  • Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

Landesrecht in Rheinland-Pfalz

Hundehaftpflicht
In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Halter gefährlicher Hunde (gelistete Rassen und verhaltensauffällige Hunde) müssen eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden abschließen (§ 4 Abs. 2 LHundG; Erlaubnisvoraussetzung nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit Bull Terrier (Typ). § 1 Abs. 2 LHundG: Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier sowie alle Hunde, die davon abstammen, sind gefährliche Hunde – unwiderlegbar, ein Wesenstest hebt die Einstufung nicht auf. Haltung nur mit Erlaubnis (berechtigtes Interesse, Sachkundeprüfung, Volljährigkeit, Zuverlässigkeit, Haftpflicht, § 3) und Chip (§ 4 Abs. 3). Zucht, Vermehrung und Handel mit gefährlichen Hunden verboten; Unfruchtbarmachung kann angeordnet werden (§ 2). Die ADD nennt auch 'American Bully' als Abkömmling. Daneben gelten verhaltensauffällige Hunde als gefährlich (§ 1 Abs. 1).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Nur gefährliche Hunde sind außerhalb des befriedeten Besitztums sowie in Mehrfamilienhäusern (Zuwege, Treppenhäuser, Flure, Gemeinschaftsräume) anzuleinen und mit Maulkorb zu führen (§ 5 Abs. 4 LHundG; Ausnahme nur vom Maulkorb möglich, § 5 Abs. 5). Für alle anderen Hunde regeln die Gemeinden Leinenpflichten durch Gefahrenabwehrverordnung (§ 8 LHundG i. V. m. § 43 POG).
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für gefährliche Hunde Sachkundeprüfung (§ 3 Abs. 2), Chip (§ 4 Abs. 3) sowie Anzeigepflichten bei Halter- oder Wohnortwechsel (§ 4 Abs. 4-6).
Rechtsgrundlage
Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) vom 22. Dezember 2004, Fassung vom 22. Dezember 2004 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Rheinland-Pfalz

Worms im Vergleich

Worms liegt 24 € über dem Median der 9 erfassten Städte in Rheinland-Pfalz (120 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Worms Platz 169 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Worms–144 €348 €
Ludwigshafen am Rhein 17 km 145 € 325 €
Mannheim 17 km 144 € 432 €
Darmstadt 34 km 120 € 276 €
Neustadt an der Weinstraße 35 km 105 € 255 €
Heidelberg 35 km 144 € 432 €
Median Rheinland-Pfalz–120 €

Alle Städte im Vergleich

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Worms vom 15.12.2011 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 21.12.2023 (Ortsrecht 9/00/3)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
21. Dezember 2023
Zuletzt geprüft
28. September 2026

Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Schreiben Sie an info@lutec-solutions.com.