Hundesteuer Frankenthal (Pfalz) 2026
Stand: Satzung vom 10. Dezember 2025, geprüft am 1. Oktober 2026
In Frankenthal (Pfalz) kostet der erste Hund 132 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 188 €. Für einen gefährlichen Hund werden 756 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.
Hunde aus dem Tierheim Frankenthal sind zwei Jahre steuerfrei.
Steuersätze in Frankenthal (Pfalz)
| Erster Hund | 132 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 188 € |
| Jeder weitere Hund | 220 € |
| Gefährlicher Hund | 756 € |
Als gefährlich gilt: Bissige, Wild oder Vieh hetzende, Menschen gefährlich anspringende oder übersteigert aggressive Hunde sowie Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und überwiegend davon abstammende Hunde (§ 5a der Hundesteuersatzung)
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Frankenthal (Pfalz)?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 132 € | 1.320 € |
| 2 Hunde | 320 € | 3.200 € |
| 3 Hunde | 540 € | 5.400 € |
| 1 gefährlicher Hund | 756 € | 7.560 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Frankenthal (Pfalz): das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Frankenthal (Pfalz) an. Hund in Frankenthal (Pfalz) anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Frankenthal (Pfalz) gilt:
- Hunde aus dem Tierheim des Tierschutzvereins Frankenthal: zwei Jahre ab Beginn der Steuerpflicht (nur ein Hund, nicht für gefährliche Hunde)
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 132 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; auf Antrag als Jahresbetrag zum 1. Juli.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Frankenthal (Pfalz) abmelden (offizielle Seite der Stadt)
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Zertifizierte Assistenzhunde nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (nur ein Hund)
- Hunde, die für blinde, gehörlose oder völlig hilflose Personen unentbehrlich sind (nur ein Hund)
- Geprüfte Rettungshunde von Feuerwehr, Sanitäts- oder Rettungsdienst oder anerkannten Hilfsorganisationen
- Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierheimen untergebracht sind
- Schweißhunde anerkannter Führer nach § 35 Abs. 4 Landesjagdgesetz
- Hunde aus dem Tierheim des Tierschutzvereins Frankenthal: zwei Jahre ab Beginn der Steuerpflicht (nur ein Hund, nicht für gefährliche Hunde)
- Schul- oder Therapiebegleithunde an Frankenthaler Schulen für die Dauer des Schulhundprojekts (nur ein Hund)
Ermäßigt wird
- 50 % für höchstens zwei Wachhunde von Gebäuden mehr als 200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude
- Gefährliche Hunde: Steuer sinkt auf 25 % des erhöhten Satzes nach bestandener Sachkundeprüfung des Halters (§ 3 Abs. 2 LHundG)
Landesrecht in Rheinland-Pfalz
- Hundehaftpflicht
- In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Halter gefährlicher Hunde (gelistete Rassen und verhaltensauffällige Hunde) müssen eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden abschließen (§ 4 Abs. 2 LHundG; Erlaubnisvoraussetzung nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit Bull Terrier (Typ). § 1 Abs. 2 LHundG: Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier sowie alle Hunde, die davon abstammen, sind gefährliche Hunde. Das gilt unwiderlegbar: Ein Wesenstest hebt die Einstufung nicht auf. Haltung nur mit Erlaubnis (berechtigtes Interesse, Sachkundeprüfung, Volljährigkeit, Zuverlässigkeit, Haftpflicht, § 3) und Chip (§ 4 Abs. 3). Zucht, Vermehrung und Handel mit gefährlichen Hunden verboten; Unfruchtbarmachung kann angeordnet werden (§ 2). Die ADD nennt auch 'American Bully' als Abkömmling. Daneben gelten verhaltensauffällige Hunde als gefährlich (§ 1 Abs. 1).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Nur gefährliche Hunde sind außerhalb des befriedeten Besitztums sowie in Mehrfamilienhäusern (Zuwege, Treppenhäuser, Flure, Gemeinschaftsräume) anzuleinen und mit Maulkorb zu führen (§ 5 Abs. 4 LHundG; Ausnahme nur vom Maulkorb möglich, § 5 Abs. 5). Für alle anderen Hunde regeln die Gemeinden Leinenpflichten durch Gefahrenabwehrverordnung (§ 8 LHundG i. V. m. § 43 POG).
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für gefährliche Hunde Sachkundeprüfung (§ 3 Abs. 2), Chip (§ 4 Abs. 3) sowie Anzeigepflichten bei Halter- oder Wohnortwechsel (§ 4 Abs. 4-6).
- Rechtsgrundlage
- Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) vom 22. Dezember 2004, Fassung vom 22. Dezember 2004 (geprüft am 28. September 2026)
Frankenthal (Pfalz) im Vergleich
Frankenthal (Pfalz) liegt 24 € über dem Median der 18 erfassten Städte in Rheinland-Pfalz (108 €). In Rheinland-Pfalz steht Frankenthal (Pfalz) auf Platz 14 von 18 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Frankenthal (Pfalz) Platz 427 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Frankenthal (Pfalz) | – | 132 € | 320 € |
| Ludwigshafen am Rhein | 9 km | 145 € | 325 € |
| Mannheim | 10 km | 144 € | 432 € |
| Lampertheim | 10 km | 96 € | 216 € |
| Worms | 10 km | 144 € | 348 € |
| Viernheim | 16 km | 96 € | 192 € |
| Median Rheinland-Pfalz | – | 108 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Frankenthal (Pfalz)
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Frankenthal (Pfalz) für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Frankenthal (Pfalz) 320 € im Jahr: 132 € für den ersten und 188 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Frankenthal (Pfalz) einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Frankenthal (Pfalz) 756 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 132 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Frankenthal (Pfalz) anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Frankenthal (Pfalz) innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Frankenthal (Pfalz) befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Frankenthal (Pfalz) gilt: Hunde aus dem Tierheim des Tierschutzvereins Frankenthal: zwei Jahre ab Beginn der Steuerpflicht (nur ein Hund, nicht für gefährliche Hunde).
Wann ist die Hundesteuer in Frankenthal (Pfalz) fällig?
Die Hundesteuersatzung von Frankenthal (Pfalz) nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; auf Antrag als Jahresbetrag zum 1. Juli.
Quelle
- Dokument
- Haushaltssatzung der Stadt Frankenthal (Pfalz) für die Haushaltsjahre 2026/2027 vom 10.12.2025, § 6 (Amtsblatt Nr. 10 vom 26.02.2026); dazu Hundesteuersatzung vom 02.02.2022 i.d.F. der 1. Änderungssatzung vom 20.12.2023
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 10. Dezember 2025
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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