Hundesteuer Mannheim 2026
In Mannheim kostet der erste Hund 144 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 288 €. Für einen gefährlichen Hund werden 744 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.
Steuersätze in Mannheim
| Erster Hund | 144 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 288 € |
| Jeder weitere Hund | 288 € |
| Gefährlicher Hund | 744 € |
Zusammen kosten zwei Hunde 432 €, drei Hunde 720 € im Jahr.
Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5 Abs. 3 der Satzung (u. a. American Staffordshire Terrier, Bordeaux Dogge, Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Pit Bull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu und Kreuzungen) und gefährliche Hunde nach § 5 Abs. 4
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe von Personen mit Merkzeichen Gl, B, BL, aG oder H dienen (nur erster Hund)
- Geprüfte Rettungshunde, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen
- Hunde, die seit 01.01.2020 unmittelbar aus dem Tierheim Mannheim oder einer gemeinnützigen Tierschutzeinrichtung in Mannheim aufgenommen wurden: unbefristet (für Kampfhunde nur mit Hundeführerschein)
- Brauchbare Jagdhunde, die regelmäßig als Nachsuchhunde eingesetzt werden
- Hundeführerschein (oder vergleichbare Prüfung, z. B. Begleithundeprüfung): Befreiung für die zwei auf die Prüfung folgenden Jahre (§ 6a; nicht für Kampfhunde und gefährliche Hunde)
Ermäßigt wird
- Auf 60 € jährlich für Empfänger laufender Leistungen nach SGB II oder SGB XII (nur erster Hund)
- Zwingersteuer 144 € für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden gleicher Rasse (Eintrag im Zuchtbuch)
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt anmelden.
- Hund in Mannheim anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Mannheim abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids mit dem Jahresbetrag; bei Mehrjahresbescheiden jeweils zum 15.02.
- Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Landesrecht in Baden-Württemberg
- Hundehaftpflicht
- In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur für erlaubnispflichtige Kampfhunde: Die Haltungserlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig zu machen (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH): § 1 Abs. 2 – American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier und deren Kreuzungen gelten als Kampfhund, solange nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (Prüfung vor Amtstierarzt und Polizeihundeführer, § 1 Abs. 4). § 1 Abs. 3 – bei 9 weiteren Rassen und ihren Kreuzungen kann die Kampfhundeeigenschaft im Einzelfall bei Anhaltspunkten nach Prüfung festgestellt werden. Kampfhundehaltung ab 6 Monaten braucht eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde (berechtigtes Interesse, Zuverlässigkeit, Sachkunde, Kennzeichnung, § 3). Zucht- und Kreuzungsverbot sowie Pflicht zur Unfruchtbarmachung für Kampfhunde (§ 5 Abs. 1).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Landesweit an der Leine außerhalb des befriedeten Besitztums: Kampfhunde, alle Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihrer Kreuzungen (älter als 6 Monate) sowie gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 3 PolVOgH; Ausnahmen für Nicht-Kampfhunde der gelisteten Rassen möglich, § 4 Abs. 6); Kampfhunde und gefährliche Hunde zusätzlich mit Maulkorb (§ 4 Abs. 4). Für alle übrigen Hunde regeln die Gemeinden Leinenpflichten durch Polizeiverordnung.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für Kampfhunde Erlaubnis mit Sachkunde und unveränderlicher Kennzeichnung (§ 3 Abs. 2); Hunde der gelisteten Rassen und Kampfhunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums eine Halterkennzeichnung am Halsband tragen (§ 4 Abs. 3 Satz 2).
- Rechtsgrundlage
- Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 28. September 2026)
Mannheim im Vergleich
Mannheim liegt 24 € über dem Median der 29 erfassten Städte in Baden-Württemberg (120 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Mannheim Platz 169 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Mannheim | – | 144 € | 432 € |
| Ludwigshafen am Rhein | 1 km | 145 € | 325 € |
| Worms | 17 km | 144 € | 348 € |
| Heidelberg | 19 km | 144 € | 432 € |
| Neustadt an der Weinstraße | 28 km | 105 € | 255 € |
| Darmstadt | 45 km | 120 € | 276 € |
| Median Baden-Württemberg | – | 120 € |
Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Mannheim vom 29.06.2000, Neufassung beschlossen am 18.11.2025 (Amtsblatt Nr. 51 vom 18.12.2025)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 18. November 2025
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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