Hundesteuer Ludwigshafen am Rhein 2026
In Ludwigshafen am Rhein kostet der erste Hund 145 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 180 €. Für einen gefährlichen Hund werden 840 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024.
Hunde aus dem Tierheim Ludwigshafen sind 2 Jahre von der Hundesteuer befreit.
Steuersätze in Ludwigshafen am Rhein
| Erster Hund | 145 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 180 € |
| Jeder weitere Hund | 220 € |
| Gefährlicher Hund | 840 € |
Zusammen kosten zwei Hunde 325 €, drei Hunde 545 € im Jahr.
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde i. S. d. LHundG Rheinland-Pfalz (§ 7 Abs. 3 der Satzung), z. B. bissige Hunde sowie American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit Bull Terrier und deren Kreuzungen
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Geprüfte Sanitäts- und Rettungshunde, die uneingeschränkt für Einsätze zur Verfügung stehen
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe gehörloser oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- Selbst gezogene Zwingerhunde bis zum Ende des sechsten Lebensmonats
- Hunde aus dem Tierheim Ludwigshafen e.V.: 2 Jahre befreit (gefährliche Hunde nur bei Kastration/Sterilisation und bestandenem Team-Test, Begleithundeprüfung oder erweitertem Sachkundenachweis)
Ermäßigt wird
- 50 % für höchstens zwei Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
- 50 % für Hunde an Bord von ins Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffen
- 50 % für Zuchthunde anerkannter Züchter (mindestens zwei rassereine Hunde, eingetragen im Zuchtbuch, mindestens ein Wurf in zwei Jahren)
- Listenhunde: erhöhter Satz entfällt bei Kastration/Sterilisation und bestandenem Team-Test, Begleithundeprüfung oder erweitertem Sachkundenachweis
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt anmelden.
- Hund in Ludwigshafen am Rhein anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Ludwigshafen am Rhein abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
- Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Landesrecht in Rheinland-Pfalz
- Hundehaftpflicht
- In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Halter gefährlicher Hunde (gelistete Rassen und verhaltensauffällige Hunde) müssen eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden abschließen (§ 4 Abs. 2 LHundG; Erlaubnisvoraussetzung nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit Bull Terrier (Typ). § 1 Abs. 2 LHundG: Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier sowie alle Hunde, die davon abstammen, sind gefährliche Hunde – unwiderlegbar, ein Wesenstest hebt die Einstufung nicht auf. Haltung nur mit Erlaubnis (berechtigtes Interesse, Sachkundeprüfung, Volljährigkeit, Zuverlässigkeit, Haftpflicht, § 3) und Chip (§ 4 Abs. 3). Zucht, Vermehrung und Handel mit gefährlichen Hunden verboten; Unfruchtbarmachung kann angeordnet werden (§ 2). Die ADD nennt auch 'American Bully' als Abkömmling. Daneben gelten verhaltensauffällige Hunde als gefährlich (§ 1 Abs. 1).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Nur gefährliche Hunde sind außerhalb des befriedeten Besitztums sowie in Mehrfamilienhäusern (Zuwege, Treppenhäuser, Flure, Gemeinschaftsräume) anzuleinen und mit Maulkorb zu führen (§ 5 Abs. 4 LHundG; Ausnahme nur vom Maulkorb möglich, § 5 Abs. 5). Für alle anderen Hunde regeln die Gemeinden Leinenpflichten durch Gefahrenabwehrverordnung (§ 8 LHundG i. V. m. § 43 POG).
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für gefährliche Hunde Sachkundeprüfung (§ 3 Abs. 2), Chip (§ 4 Abs. 3) sowie Anzeigepflichten bei Halter- oder Wohnortwechsel (§ 4 Abs. 4-6).
- Rechtsgrundlage
- Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) vom 22. Dezember 2004, Fassung vom 22. Dezember 2004 (geprüft am 28. September 2026)
Ludwigshafen am Rhein im Vergleich
Ludwigshafen am Rhein liegt 25 € über dem Median der 9 erfassten Städte in Rheinland-Pfalz (120 €). Unter allen 200 erfassten Städten steht Ludwigshafen am Rhein auf Platz 177 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Ludwigshafen am Rhein | – | 145 € | 325 € |
| Mannheim | 1 km | 144 € | 432 € |
| Worms | 17 km | 144 € | 348 € |
| Heidelberg | 20 km | 144 € | 432 € |
| Neustadt an der Weinstraße | 27 km | 105 € | 255 € |
| Darmstadt | 46 km | 120 € | 276 € |
| Median Rheinland-Pfalz | – | 120 € |
Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Ludwigshafen am Rhein vom 20.12.2011, zuletzt geändert auf Beschluss des Stadtrates vom 11.12.2023 (Amtsblatt Nr. 77/2023 vom 21.12.2023)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 11. Dezember 2023
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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