Hundesteuer Lampertheim 2026
Stand: Satzung vom 19. Dezember 2022, geprüft am 1. Oktober 2026
In Lampertheim kostet der erste Hund 96 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 120 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2023.
Hunde aus einem Lampertheimer Tierheim sind 24 Monate steuerfrei, aus anderen Tierheimen 12 Monate.
Steuersätze in Lampertheim
| Erster Hund | 96 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 120 € |
| Jeder weitere Hund | 156 € |
| Gefährlicher Hund | 600 € |
Als gefährlich gilt: Hunde der Rassen und Gruppen nach § 2 Abs. 1 der hessischen Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden und deren Kreuzungen sowie Hunde, die nach § 2 Abs. 2 der Verordnung gefährlich sind (§ 5 Abs. 3 und 4)
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Lampertheim?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 96 € | 960 € |
| 2 Hunde | 216 € | 2.160 € |
| 3 Hunde | 372 € | 3.720 € |
| 1 gefährlicher Hund | 600 € | 6.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Lampertheim: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Lampertheim an. Hund in Lampertheim anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Lampertheim gilt:
- Hunde aus einem Tierheim in Lampertheim: 24 Monate nach Erwerb befreit
- Hunde aus einem Tierheim außerhalb Lampertheims: 12 Monate nach Erwerb befreit
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 96 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; auf Antrag jährlich zum 1. Juli; bei erstmaliger Festsetzung einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Lampertheim abmelden (offizielle Seite der Stadt)
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Ausgebildete Blindenhunde und Behindertenbegleithunde für blinde, taube oder sonst hilflose Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- Gebrauchshunde zur Bewachung von Herden (erforderliche Anzahl)
- Hunde, die vorübergehend in Einrichtungen von Tierschutzvereinen untergebracht sind
- Hunde aus einem Tierheim in Lampertheim: 24 Monate nach Erwerb befreit
- Hunde aus einem Tierheim außerhalb Lampertheims: 12 Monate nach Erwerb befreit
- Keine Befreiung für gefährliche Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für den ersten Hund für Inhaber des Sozialpasses der Stadt Lampertheim
- Keine Ermäßigung für gefährliche Hunde
Landesrecht in Hessen
- Hundehaftpflicht
- In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Halter erlaubnispflichtiger (gefährlicher) Hunde (Rasseliste und verhaltensauffällige Hunde) müssen eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro abschließen (§ 71a Abs. 2 HSOG; Nachweis als Erlaubnisvoraussetzung, § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 HundeVO).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler. Eine Liste (§ 2 Abs. 1 Satz 2 HundeVO) ohne Kategorien: Für die 9 Rassen/Gruppen und deren Kreuzungen wird Gefährlichkeit vermutet; die Haltung braucht eine befristete Erlaubnis (max. 4 Jahre) mit Volljährigkeit, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Sachkunde, positiver Wesensprüfung, Chip, Haftpflichtversicherung und bezahlter Hundesteuer (§ 3 Abs. 1). Eine positive Wesensprüfung widerlegt die Vermutung nicht, befreit aber u. a. von Leinenzwang und Grundstückssicherung (§ 9 Abs. 1 Satz 2, § 10 Abs. 3). Befreiung von der Erlaubnispflicht möglich nach bestandener VDH-Begleithundprüfung, alle zwei Jahre nachzuweisen (§ 3a Abs. 2). Vermehrung, Handel, Erwerb und Abgabe verboten ohne positive Wesensprüfung (§ 13). Daneben gelten verhaltensauffällige Hunde als gefährlich (§ 2 Abs. 2).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht, aber kein unbeaufsichtigtes Laufenlassen außerhalb des eingefriedeten Besitztums (§ 1 Abs. 1 Satz 2 HundeVO). Landesweit Leinenpflicht für alle Hunde bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten, Märkten, Messen und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 9 Abs. 2 Nr. 1) sowie auf von der Gemeinde bestimmten Flächen wie Park- und Grünanlagen oder Fußgängerzonen (§ 9 Abs. 2 Nr. 2). Gefährliche Hunde außerhalb des eingefriedeten Besitztums an höchstens 2 m Leine, außer bei positiver Wesensprüfung (§ 9 Abs. 1).
- Sachkunde
- Für alle Hunde: außerhalb des eingefriedeten Besitztums Halsband oder Brustgeschirr mit Name und Anschrift (und ggf. Telefonnummer) des Halters (§ 1 Abs. 2 HundeVO). Kein landesweiter Sachkundenachweis, keine Chip- oder Registerpflicht für gewöhnliche Hunde. Für gefährliche Hunde Sachkundeprüfung, Wesensprüfung und Chip (§§ 3, 6, 7, 12).
- Rechtsgrundlage
- Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003, Fassung vom 30. November 2022 (geprüft am 28. September 2026)
Lampertheim im Vergleich
Lampertheim liegt 6 € über dem Median der 41 erfassten Städte in Hessen (90 €). In Hessen teilt sich Lampertheim Platz 28 von 41 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Lampertheim Platz 228 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Lampertheim | – | 96 € | 216 € |
| Worms | 8 km | 144 € | 348 € |
| Frankenthal (Pfalz) | 10 km | 132 € | 320 € |
| Viernheim | 11 km | 96 € | 192 € |
| Mannheim | 12 km | 144 € | 432 € |
| Ludwigshafen am Rhein | 13 km | 145 € | 325 € |
| Median Hessen | – | 90 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Lampertheim
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Lampertheim für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Lampertheim 216 € im Jahr: 96 € für den ersten und 120 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Lampertheim einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Lampertheim 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 96 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Lampertheim anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Lampertheim innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Lampertheim befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Lampertheim gilt: Hunde aus einem Tierheim in Lampertheim: 24 Monate nach Erwerb befreit; Hunde aus einem Tierheim außerhalb Lampertheims: 12 Monate nach Erwerb befreit.
Wann ist die Hundesteuer in Lampertheim fällig?
Die Hundesteuersatzung von Lampertheim nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; auf Antrag jährlich zum 1. Juli; bei erstmaliger Festsetzung einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.
Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Lampertheim vom 11.12.2009 mit 1. bis 3. Nachtrag sowie 4. und 5. Änderungssatzung (5. Änderungssatzung vom 19.12.2022)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 19. Dezember 2022
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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