Hundesteuer Leimen 2026
Stand: Satzung vom 23. Oktober 2025, geprüft am 1. Oktober 2026
In Leimen kostet der erste Hund 108 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 216 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.
Hunde aus dem Tierasyl sind im ersten Jahr nach der Übernahme steuerfrei.
Steuersätze in Leimen
| Erster Hund | 108 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 216 € |
| Jeder weitere Hund | 216 € |
| Gefährlicher Hund | 600 € |
Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5 Abs. 3 der Satzung: u. a. Bullterrier, Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullmastiff, Mastino Napolitano, Fila Brasileiro, Bordeaux-Dogge, Mastin Espanol, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Mastiff, Tosa Inu und deren Kreuzungen
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Leimen?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 108 € | 1.080 € |
| 2 Hunde | 324 € | 3.240 € |
| 3 Hunde | 540 € | 5.400 € |
| 1 gefährlicher Hund | 600 € | 6.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Leimen: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Leimen an. Hund in Leimen anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Leimen gilt:
- Hunde aus dem Tierasyl: 1 Jahr ab Übernahme befreit
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 108 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 15. Februar.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an.
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- Hunde mit bestandener Rettungshundeprüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen
- Hunde aus dem Tierasyl: 1 Jahr ab Übernahme befreit
Ermäßigt wird
- 24 € weniger für Hunde mit Begleit- oder Jagdhundeprüfung, VDH-Begleithundeprüfung oder höherwertiger Prüfung
- 24 € weniger für Rettungshunde in Ausbildung mit bestandenem Eignungstest
- Zwingersteuer für Züchter: das Zweifache des Steuersatzes für bis zu 5 Hunde
Landesrecht in Baden-Württemberg
- Hundehaftpflicht
- In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur für erlaubnispflichtige Kampfhunde: Die Haltungserlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig zu machen (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH): Nach § 1 Abs. 2 gelten American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier und deren Kreuzungen als Kampfhund, solange nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (Prüfung vor Amtstierarzt und Polizeihundeführer, § 1 Abs. 4). Nach § 1 Abs. 3 kann bei 9 weiteren Rassen und ihren Kreuzungen die Kampfhundeeigenschaft im Einzelfall bei Anhaltspunkten nach Prüfung festgestellt werden. Kampfhundehaltung ab 6 Monaten braucht eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde (berechtigtes Interesse, Zuverlässigkeit, Sachkunde, Kennzeichnung, § 3). Zucht- und Kreuzungsverbot sowie Pflicht zur Unfruchtbarmachung für Kampfhunde (§ 5 Abs. 1).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Landesweit an der Leine außerhalb des befriedeten Besitztums: Kampfhunde, alle Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihrer Kreuzungen (älter als 6 Monate) sowie gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 3 PolVOgH; Ausnahmen für Nicht-Kampfhunde der gelisteten Rassen möglich, § 4 Abs. 6); Kampfhunde und gefährliche Hunde zusätzlich mit Maulkorb (§ 4 Abs. 4). Für alle übrigen Hunde regeln die Gemeinden Leinenpflichten durch Polizeiverordnung.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für Kampfhunde Erlaubnis mit Sachkunde und unveränderlicher Kennzeichnung (§ 3 Abs. 2); Hunde der gelisteten Rassen und Kampfhunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums eine Halterkennzeichnung am Halsband tragen (§ 4 Abs. 3 Satz 2).
- Rechtsgrundlage
- Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 28. September 2026)
Leimen im Vergleich
Leimen liegt 12 € unter dem Median der 74 erfassten Städte in Baden-Württemberg (120 €). In Baden-Württemberg teilt sich Leimen Platz 17 von 74 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Leimen Platz 315 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Leimen | – | 108 € | 324 € |
| Wiesloch | 6 km | 132 € | 396 € |
| Heidelberg | 7 km | 144 € | 432 € |
| Sinsheim | 17 km | 108 € | 324 € |
| Speyer | 19 km | 105 € | 240 € |
| Viernheim | 22 km | 96 € | 192 € |
| Median Baden-Württemberg | – | 120 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Leimen
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Leimen für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Leimen 324 € im Jahr: 108 € für den ersten und 216 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Leimen einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Leimen 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 108 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Leimen anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Leimen innerhalb von 1 Monat anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Leimen befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Leimen gilt: Hunde aus dem Tierasyl: 1 Jahr ab Übernahme befreit.
Wann ist die Hundesteuer in Leimen fällig?
Die Hundesteuersatzung von Leimen nennt als Fälligkeit: jährlich zum 15. Februar.
Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Leimen (Hundesteuersatzung) vom 23.10.2025, in Kraft 01.01.2026
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 23. Oktober 2025
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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