Hundesteuer Wiesloch 2026
Stand: Satzung vom 17. Dezember 2025, geprüft am 1. Oktober 2026
In Wiesloch kostet der erste Hund 132 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 264 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.
Für Hunde vom Tierschutzverein Wiesloch und Umgebung gilt im ersten Jahr der halbe Steuersatz.
Steuersätze in Wiesloch
| Erster Hund | 132 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 264 € |
| Jeder weitere Hund | 264 € |
| Gefährlicher Hund | 600 € |
Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5 Abs. 3 der Satzung: u. a. Bullterrier, Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullmastiff, Mastino Napolitano, Fila Brasileiro, Bordeaux-Dogge, Mastin Espanol, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Mastiff, Tosa Inu und deren Kreuzungen
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Wiesloch?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 132 € | 1.320 € |
| 2 Hunde | 396 € | 3.960 € |
| 3 Hunde | 660 € | 6.600 € |
| 1 gefährlicher Hund | 600 € | 6.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Wiesloch: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Wiesloch an. Hund in Wiesloch anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Wiesloch
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 132 € im Jahr. Fällig: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Wiesloch abmelden (offizielle Seite der Stadt)
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfebedürftiger Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- Hunde mit bestandener Rettungshundeprüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen
- Hunde zur Bewachung von Gebäuden außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, wenn erforderlich
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde mit Schutzhundeprüfung III
- 50 % für Hunde mit Rettungshunde-Tauglichkeitsprüfung
- 50 % für Hunde vom Tierschutzverein Wiesloch und Umgebung e.V., für die ersten 12 Kalendermonate
- Zwingersteuer für Züchter: das Doppelte des Steuersatzes für den ersten Hund
Landesrecht in Baden-Württemberg
- Hundehaftpflicht
- In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur für erlaubnispflichtige Kampfhunde: Die Haltungserlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig zu machen (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH): Nach § 1 Abs. 2 gelten American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier und deren Kreuzungen als Kampfhund, solange nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (Prüfung vor Amtstierarzt und Polizeihundeführer, § 1 Abs. 4). Nach § 1 Abs. 3 kann bei 9 weiteren Rassen und ihren Kreuzungen die Kampfhundeeigenschaft im Einzelfall bei Anhaltspunkten nach Prüfung festgestellt werden. Kampfhundehaltung ab 6 Monaten braucht eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde (berechtigtes Interesse, Zuverlässigkeit, Sachkunde, Kennzeichnung, § 3). Zucht- und Kreuzungsverbot sowie Pflicht zur Unfruchtbarmachung für Kampfhunde (§ 5 Abs. 1).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Landesweit an der Leine außerhalb des befriedeten Besitztums: Kampfhunde, alle Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihrer Kreuzungen (älter als 6 Monate) sowie gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 3 PolVOgH; Ausnahmen für Nicht-Kampfhunde der gelisteten Rassen möglich, § 4 Abs. 6); Kampfhunde und gefährliche Hunde zusätzlich mit Maulkorb (§ 4 Abs. 4). Für alle übrigen Hunde regeln die Gemeinden Leinenpflichten durch Polizeiverordnung.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für Kampfhunde Erlaubnis mit Sachkunde und unveränderlicher Kennzeichnung (§ 3 Abs. 2); Hunde der gelisteten Rassen und Kampfhunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums eine Halterkennzeichnung am Halsband tragen (§ 4 Abs. 3 Satz 2).
- Rechtsgrundlage
- Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 28. September 2026)
Wiesloch im Vergleich
Wiesloch liegt 12 € über dem Median der 74 erfassten Städte in Baden-Württemberg (120 €). In Baden-Württemberg teilt sich Wiesloch Platz 45 von 74 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Wiesloch Platz 427 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Wiesloch | – | 132 € | 396 € |
| Leimen | 6 km | 108 € | 324 € |
| Heidelberg | 13 km | 144 € | 432 € |
| Sinsheim | 14 km | 108 € | 324 € |
| Speyer | 19 km | 105 € | 240 € |
| Bruchsal | 20 km | 96 € | 288 € |
| Median Baden-Württemberg | – | 120 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Wiesloch
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Wiesloch für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Wiesloch 396 € im Jahr: 132 € für den ersten und 264 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Wiesloch einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Wiesloch 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 132 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Wiesloch anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Wiesloch innerhalb von 1 Monat anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Wiesloch fällig?
Die Hundesteuersatzung von Wiesloch nennt als Fälligkeit: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
Quelle
- Dokument
- Satzung der Großen Kreisstadt Wiesloch über die Erhebung der Hundesteuer vom 20. November 1996, Lesefassung mit 6. Änderungssatzung vom 17.12.2025 (§ 5, in Kraft 01.01.2026)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 17. Dezember 2025
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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