Hundesteuer Sinsheim 2026
Stand: Satzung vom 8. Dezember 2020, geprüft am 1. Oktober 2026
In Sinsheim kostet der erste Hund 108 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 216 €. Für einen gefährlichen Hund werden 720 € fällig.
Hunde aus einem Sinsheimer Tierheim sind im ersten Jahr nach der Übernahme steuerfrei.
Steuersätze in Sinsheim
| Erster Hund | 108 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 216 € |
| Jeder weitere Hund | 216 € |
| Gefährlicher Hund | 720 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 6 der Satzung: vermutet bei American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier und Kreuzungen (widerlegbar durch Bescheinigung der Ortspolizeibehörde); im Einzelfall Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu und andere Hunde nach Entscheidung der Ortspolizeibehörde
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Sinsheim?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 108 € | 1.080 € |
| 2 Hunde | 324 € | 3.240 € |
| 3 Hunde | 540 € | 5.400 € |
| 1 gefährlicher Hund | 720 € | 7.200 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Sinsheim: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Sinsheim an. Hund in Sinsheim anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Sinsheim gilt:
- Hunde aus einem Sinsheimer Tierheim: 12 Monate befreit
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 108 € im Jahr. Fällig: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an.
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- Rettungshunde, die in den letzten 12 Monaten die Prüfung oder Wiederholungsprüfung bestanden haben und für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen
- Ein jagdlich brauchbarer Jagdhund je Halter mit Jagdpacht oder aktivem Begehungsrecht im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Sinsheim
- Hunde aus einem Sinsheimer Tierheim: 12 Monate befreit
Ermäßigt wird
- Zwingersteuer auf Antrag für Züchter: 240 € je Zwinger (nicht für gefährliche Rassen)
Landesrecht in Baden-Württemberg
- Hundehaftpflicht
- In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur für erlaubnispflichtige Kampfhunde: Die Haltungserlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig zu machen (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH): Nach § 1 Abs. 2 gelten American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier und deren Kreuzungen als Kampfhund, solange nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (Prüfung vor Amtstierarzt und Polizeihundeführer, § 1 Abs. 4). Nach § 1 Abs. 3 kann bei 9 weiteren Rassen und ihren Kreuzungen die Kampfhundeeigenschaft im Einzelfall bei Anhaltspunkten nach Prüfung festgestellt werden. Kampfhundehaltung ab 6 Monaten braucht eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde (berechtigtes Interesse, Zuverlässigkeit, Sachkunde, Kennzeichnung, § 3). Zucht- und Kreuzungsverbot sowie Pflicht zur Unfruchtbarmachung für Kampfhunde (§ 5 Abs. 1).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Landesweit an der Leine außerhalb des befriedeten Besitztums: Kampfhunde, alle Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihrer Kreuzungen (älter als 6 Monate) sowie gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 3 PolVOgH; Ausnahmen für Nicht-Kampfhunde der gelisteten Rassen möglich, § 4 Abs. 6); Kampfhunde und gefährliche Hunde zusätzlich mit Maulkorb (§ 4 Abs. 4). Für alle übrigen Hunde regeln die Gemeinden Leinenpflichten durch Polizeiverordnung.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für Kampfhunde Erlaubnis mit Sachkunde und unveränderlicher Kennzeichnung (§ 3 Abs. 2); Hunde der gelisteten Rassen und Kampfhunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums eine Halterkennzeichnung am Halsband tragen (§ 4 Abs. 3 Satz 2).
- Rechtsgrundlage
- Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 28. September 2026)
Sinsheim im Vergleich
Sinsheim liegt 12 € unter dem Median der 74 erfassten Städte in Baden-Württemberg (120 €). In Baden-Württemberg teilt sich Sinsheim Platz 17 von 74 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Sinsheim Platz 315 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Sinsheim | – | 108 € | 324 € |
| Wiesloch | 14 km | 132 € | 396 € |
| Leimen | 17 km | 108 € | 324 € |
| Heidelberg | 22 km | 144 € | 432 € |
| Bruchsal | 25 km | 96 € | 288 € |
| Neckarsulm | 26 km | 102 € | 306 € |
| Median Baden-Württemberg | – | 120 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Sinsheim
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Sinsheim für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Sinsheim 324 € im Jahr: 108 € für den ersten und 216 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Sinsheim einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Sinsheim 720 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 108 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Sinsheim anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Sinsheim innerhalb von 1 Monat anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Sinsheim befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Sinsheim gilt: Hunde aus einem Sinsheimer Tierheim: 12 Monate befreit.
Wann ist die Hundesteuer in Sinsheim fällig?
Die Hundesteuersatzung von Sinsheim nennt als Fälligkeit: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Sinsheim vom 04.12.2000, Änderungen vom 17.12.2010 und 08.12.2020 eingearbeitet
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 8. Dezember 2020
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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