Hundesteuer Mosbach 2026

In Mosbach kostet der erste Hund 108 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 216 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.

Hunde aus dem Tierheim Dallau sind auf Antrag für 12 Monate ab Übernahme steuerfrei.

Erster Hund108 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen324 €pro Jahr

Steuersätze in Mosbach

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2026
Erster Hund108 €
Zweiter Hund216 €
Jeder weitere Hund216 €
Gefährlicher Hundkein erhöhter Satz

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Mosbach?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 108 € 1.080 €
2 Hunde 324 € 3.240 €
3 Hunde 540 € 5.400 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Mosbach: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat nach Beginn der Haltung oder Erreichen des steuerbaren Alters von 3 Monaten bei der Stadt Mosbach an. Hund in Mosbach anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Mosbach gilt:
    • Unmittelbar aus dem Tierheim Dallau (Tierschutzverein Mosbach und Umgebung e.V.) übernommene Hunde: 12 Monate ab Übernahme
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 108 € im Jahr. Fällig: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Mosbach abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde zum ausschließlichen Schutz und zur Hilfe tauber (Gl) oder sonst hilfsbedürftiger Personen (Merkzeichen B, BL, H oder aG), mit Eignungsnachweis
  • Geprüfte Rettungshunde für den Schutz der Zivilbevölkerung; Prüfung oder Wiederholungsprüfung innerhalb der maßgeblichen letzten 12 Monate
  • Unmittelbar aus dem Tierheim Dallau (Tierschutzverein Mosbach und Umgebung e.V.) übernommene Hunde: 12 Monate ab Übernahme
  • Hunde zum ausschließlichen Schutz von Epileptikern oder Diabetikern, mit Eignungsnachweis

Ermäßigt wird

  • Zwingersteuer auf Antrag: 216 € für bis zu 5 Hunde, zusätzlich 216 € je weitere angefangene 5 Hunde; mindestens zwei rassereine Hunde gleicher Rasse, darunter eine zuchtfähige Hündin, Eintragung in ein anerkanntes Zuchtbuch und Zucht in den letzten drei Kalenderjahren erforderlich

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Baden-Württemberg

Hundehaftpflicht
In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur die Erlaubnis für einen Kampfhund ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Bei den drei Rassen der Kategorie 1 und ihren Kreuzungen wird vermutet, dass sie Kampfhunde sind. Der Halter kann das mit einer Prüfung widerlegen. Die Prüfung führen ein Tierarzt im öffentlichen Dienst und ein sachverständiger Polizeibeamter durch. Zuständig ist das Landratsamt, in Stadtkreisen das Bürgermeisteramt. Bei den neun Rassen der Kategorie 2 stellt die Ortspolizeibehörde die Kampfhundeeigenschaft nur im Einzelfall nach einer Prüfung fest. Jeder andere Hund gilt als gefährlich, wenn er bissig ist, Menschen oder Tiere aggressiv anspringt oder zum Hetzen oder Reißen von Tieren neigt.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Kampfhunde, Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihre Kreuzungen ab 6 Monaten sowie gefährliche Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums an die Leine. In nicht befriedeten Gebieten, etwa im Wald, dürfen Hunde nicht außerhalb der Einwirkung des Halters frei laufen (§ 67 Abs. 2 Nr. 10 JWMG). Gemeinden regeln Leinenpflichten per Polizeiverordnung. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht.
Sachkunde
Eine Sachkunde braucht nur, wer einen Kampfhund halten will. Sie ist Voraussetzung für die Erlaubnis der Ortspolizeibehörde. Für alle anderen Hunde gibt es im Land keinen Pflicht-Sachkundenachweis und keinen Pflicht-Hundeführerschein. Auch wer Hunde auf gesteigerte Aggressivität ausbildet, braucht eine Erlaubnis und die erforderliche Sachkunde (§ 5 Abs. 2 PolVOgH).
Rechtsgrundlage
Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Baden-Württemberg

Mosbach im Vergleich

Mosbach liegt 12 € unter dem Median der 102 erfassten Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg (120 €). In Baden-Württemberg teilt sich Mosbach Platz 23 von 102 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Mosbach Platz 476 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Mosbach–108 €324 €
Bad Rappenau 13 km 108 € 324 €
Neckarsulm 19 km 102 € 306 €
Sinsheim 22 km 108 € 324 €
Heilbronn 24 km 110 € 350 €
Öhringen 31 km 96 € 288 €
Median Baden-Württemberg–120 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Mosbach

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Mosbach für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Mosbach 324 € im Jahr: 108 € für den ersten und 216 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Mosbach einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Mosbach gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.

Bis wann muss ich einen Hund in Mosbach anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Mosbach innerhalb von 1 Monat nach Beginn der Haltung oder Erreichen des steuerbaren Alters von 3 Monaten anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Mosbach befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Mosbach gilt: Unmittelbar aus dem Tierheim Dallau (Tierschutzverein Mosbach und Umgebung e.V.) übernommene Hunde: 12 Monate ab Übernahme.

Wann ist die Hundesteuer in Mosbach fällig?

Die Hundesteuersatzung von Mosbach nennt als Fälligkeit: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Mosbach vom 18.09.1996, Änderung vom 17.12.2025, amtlich bekannt gemacht am 20.12.2025
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
17. Dezember 2025
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

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