Hundesteuer Heilbronn 2026

In Heilbronn kostet der erste Hund 110 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 240 €. Für einen gefährlichen Hund werden 300 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2016.

Ab 1. Januar 2027 steigt die Hundesteuer auf 132 € für den ersten und 264 € für jeden weiteren Hund; gefährliche Hunde 600 € (weitere 1.200 €).

Erster Hund110 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen350 €pro Jahr
Gefährlicher Hund300 €pro Jahr

Steuersätze in Heilbronn

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2016
Erster Hund110 €
Zweiter Hund240 €
Jeder weitere Hund240 €
Gefährlicher Hund300 €

Zusammen kosten zwei Hunde 350 €, drei Hunde 590 € im Jahr.

Als gefährlich gilt: § 6: Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit; insbesondere American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier (widerlegbar), im Einzelfall u. a. Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux-Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu; Entscheidung durch die Ortspolizeibehörde; keine Steuerbefreiung für gefährliche Hunde (§ 8 Abs. 2)

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe tauber oder sonst hilfebedürftiger Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H)
  • Rettungshunde mit bestandener Prüfung (innerhalb von 12 Monaten), die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen

Anmelden, abmelden, bezahlen

  • Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt anmelden.
  • Hund in Heilbronn anmelden (offizielle Seite)
  • Hund in Heilbronn abmelden (offizielle Seite)
  • Fällig: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids
  • Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

Landesrecht in Baden-Württemberg

Hundehaftpflicht
In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur für erlaubnispflichtige Kampfhunde: Die Haltungserlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig zu machen (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH): § 1 Abs. 2 – American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier und deren Kreuzungen gelten als Kampfhund, solange nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (Prüfung vor Amtstierarzt und Polizeihundeführer, § 1 Abs. 4). § 1 Abs. 3 – bei 9 weiteren Rassen und ihren Kreuzungen kann die Kampfhundeeigenschaft im Einzelfall bei Anhaltspunkten nach Prüfung festgestellt werden. Kampfhundehaltung ab 6 Monaten braucht eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde (berechtigtes Interesse, Zuverlässigkeit, Sachkunde, Kennzeichnung, § 3). Zucht- und Kreuzungsverbot sowie Pflicht zur Unfruchtbarmachung für Kampfhunde (§ 5 Abs. 1).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Landesweit an der Leine außerhalb des befriedeten Besitztums: Kampfhunde, alle Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihrer Kreuzungen (älter als 6 Monate) sowie gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 3 PolVOgH; Ausnahmen für Nicht-Kampfhunde der gelisteten Rassen möglich, § 4 Abs. 6); Kampfhunde und gefährliche Hunde zusätzlich mit Maulkorb (§ 4 Abs. 4). Für alle übrigen Hunde regeln die Gemeinden Leinenpflichten durch Polizeiverordnung.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für Kampfhunde Erlaubnis mit Sachkunde und unveränderlicher Kennzeichnung (§ 3 Abs. 2); Hunde der gelisteten Rassen und Kampfhunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums eine Halterkennzeichnung am Halsband tragen (§ 4 Abs. 3 Satz 2).
Rechtsgrundlage
Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Baden-Württemberg

Heilbronn im Vergleich

Heilbronn liegt 10 € unter dem Median der 29 erfassten Städte in Baden-Württemberg (120 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Heilbronn Platz 111 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Heilbronn–110 €350 €
Ludwigsburg 27 km 168 € 504 €
Waiblingen 35 km 120 € 360 €
Leonberg 41 km 132 € 396 €
Stuttgart 41 km 144 € 432 €
Esslingen am Neckar 45 km 132 € 396 €
Median Baden-Württemberg–120 €

Alle Städte im Vergleich

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Heilbronn vom 14. Juni 2000, zuletzt geändert durch Satzung vom 22.10.2015 (Stand: 18.08.2022)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
22. Oktober 2015
Zuletzt geprüft
28. September 2026

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