Hundesteuer Sachsenheim 2026

In Sachsenheim kostet der erste Hund 144 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 288 €. Für einen gefährlichen Hund werden 864 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2021.

Auch Hunde mit kürzlich bestandener Schutzhundeprüfung III können auf Antrag steuerbefreit werden.

Erster Hund144 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen432 €pro Jahr
Gefährlicher Hund864 €pro Jahr

Steuersätze in Sachsenheim

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2021
Erster Hund144 €
Zweiter Hund288 €
Jeder weitere Hund288 €
Gefährlicher Hund864 €

Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5 Abs. 3: Hunde, deren Verhalten eine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren annehmen lässt; insbesondere Bullterrier, Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier und deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden sowie Bullmastiff, Mastino Napolitano, Fila Brasileiro, Bordeaux Dogge, Mastin Espanol, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Mastiff und Tosa Inu. Zweiter und jeder weitere Kampfhund: 1.728 € jährlich; keine Steuervergünstigungen.

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Sachsenheim?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 144 € 1.440 €
2 Hunde 432 € 4.320 €
3 Hunde 720 € 7.200 €
1 gefährlicher Hund 864 € 8.640 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Sachsenheim: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Sachsenheim an. Hund in Sachsenheim anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Sachsenheim
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 144 € im Jahr. Fällig: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids; bei fortgeltendem Bescheid jährlich am 15. Februar.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Sachsenheim abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
  • Rettungshunde mit innerhalb der letzten zwölf Monate bestandener Prüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen
  • Hunde mit innerhalb von zwölf Monaten vor Beginn des Steuerjahres erfolgreich abgelegter Schutzhundeprüfung III
  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz von Epileptikern oder Diabetikern dienen, bei nachgewiesener Eignung

Ermäßigt wird

  • Zwingersteuer für anerkannte Züchter: Gesamtbetrag für einen ersten und einen zweiten Hund je angefangene 5 Hunde; nicht für Kampfhunde und nicht ohne Zucht in den letzten drei Kalenderjahren

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Baden-Württemberg

Hundehaftpflicht
In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur die Erlaubnis für einen Kampfhund ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Bei den drei Rassen der Kategorie 1 und ihren Kreuzungen wird vermutet, dass sie Kampfhunde sind. Der Halter kann das mit einer Prüfung widerlegen. Die Prüfung führen ein Tierarzt im öffentlichen Dienst und ein sachverständiger Polizeibeamter durch. Zuständig ist das Landratsamt, in Stadtkreisen das Bürgermeisteramt. Bei den neun Rassen der Kategorie 2 stellt die Ortspolizeibehörde die Kampfhundeeigenschaft nur im Einzelfall nach einer Prüfung fest. Jeder andere Hund gilt als gefährlich, wenn er bissig ist, Menschen oder Tiere aggressiv anspringt oder zum Hetzen oder Reißen von Tieren neigt.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Kampfhunde, Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihre Kreuzungen ab 6 Monaten sowie gefährliche Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums an die Leine. In nicht befriedeten Gebieten, etwa im Wald, dürfen Hunde nicht außerhalb der Einwirkung des Halters frei laufen (§ 67 Abs. 2 Nr. 10 JWMG). Gemeinden regeln Leinenpflichten per Polizeiverordnung. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht.
Sachkunde
Eine Sachkunde braucht nur, wer einen Kampfhund halten will. Sie ist Voraussetzung für die Erlaubnis der Ortspolizeibehörde. Für alle anderen Hunde gibt es im Land keinen Pflicht-Sachkundenachweis und keinen Pflicht-Hundeführerschein. Auch wer Hunde auf gesteigerte Aggressivität ausbildet, braucht eine Erlaubnis und die erforderliche Sachkunde (§ 5 Abs. 2 PolVOgH).
Rechtsgrundlage
Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Baden-Württemberg

Sachsenheim im Vergleich

Sachsenheim liegt 24 € über dem Median der 102 erfassten Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg (120 €). In Baden-Württemberg teilt sich Sachsenheim Platz 78 von 102 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Sachsenheim Platz 660 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Sachsenheim–144 €432 €
Bietigheim-Bissingen 5 km 144 € 432 €
Vaihingen an der Enz 8 km 132 € 396 €
Ludwigsburg 12 km 168 € 504 €
Kornwestheim 14 km 132 € 396 €
Ditzingen 15 km 144 € 432 €
Median Baden-Württemberg–120 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Sachsenheim

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Sachsenheim für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Sachsenheim 432 € im Jahr: 144 € für den ersten und 288 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Sachsenheim einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Sachsenheim 864 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 144 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Sachsenheim anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Sachsenheim innerhalb von 1 Monat anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Sachsenheim fällig?

Die Hundesteuersatzung von Sachsenheim nennt als Fälligkeit: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids; bei fortgeltendem Bescheid jährlich am 15. Februar.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer der Stadt Sachsenheim vom 24.10.1996, zuletzt geändert am 19.11.2020
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
19. November 2020
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

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