Hundesteuer Ludwigsburg 2026
In Ludwigsburg kostet der erste Hund 168 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 336 €. Für einen gefährlichen Hund werden 948 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.
Steuersätze in Ludwigsburg
| Erster Hund | 168 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 336 € |
| Jeder weitere Hund | 336 € |
| Gefährlicher Hund | 948 € |
Zusammen kosten zwei Hunde 504 €, drei Hunde 840 € im Jahr.
Als gefährlich gilt: Kampfhunde und gefährliche Hunde nach § 6 der Satzung (Rassevermutung: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier und Kreuzungen; im Einzelfall u. a. Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu; Feststellung durch die Ortspolizeibehörde)
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Merkzeichen B, Bl, Gl, TBl oder H)
- Assistenzhunde i. S. d. § 12e Abs. 3 BGG, wenn beim Halter der Bedarf vorliegt
- Hunde mit bestandener Rettungshundeprüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt anmelden.
- Hund in Ludwigsburg anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Ludwigsburg abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides
- Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Landesrecht in Baden-Württemberg
- Hundehaftpflicht
- In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur für erlaubnispflichtige Kampfhunde: Die Haltungserlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig zu machen (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH): § 1 Abs. 2 – American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier und deren Kreuzungen gelten als Kampfhund, solange nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (Prüfung vor Amtstierarzt und Polizeihundeführer, § 1 Abs. 4). § 1 Abs. 3 – bei 9 weiteren Rassen und ihren Kreuzungen kann die Kampfhundeeigenschaft im Einzelfall bei Anhaltspunkten nach Prüfung festgestellt werden. Kampfhundehaltung ab 6 Monaten braucht eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde (berechtigtes Interesse, Zuverlässigkeit, Sachkunde, Kennzeichnung, § 3). Zucht- und Kreuzungsverbot sowie Pflicht zur Unfruchtbarmachung für Kampfhunde (§ 5 Abs. 1).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Landesweit an der Leine außerhalb des befriedeten Besitztums: Kampfhunde, alle Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihrer Kreuzungen (älter als 6 Monate) sowie gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 3 PolVOgH; Ausnahmen für Nicht-Kampfhunde der gelisteten Rassen möglich, § 4 Abs. 6); Kampfhunde und gefährliche Hunde zusätzlich mit Maulkorb (§ 4 Abs. 4). Für alle übrigen Hunde regeln die Gemeinden Leinenpflichten durch Polizeiverordnung.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für Kampfhunde Erlaubnis mit Sachkunde und unveränderlicher Kennzeichnung (§ 3 Abs. 2); Hunde der gelisteten Rassen und Kampfhunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums eine Halterkennzeichnung am Halsband tragen (§ 4 Abs. 3 Satz 2).
- Rechtsgrundlage
- Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 28. September 2026)
Ludwigsburg im Vergleich
Ludwigsburg liegt 48 € über dem Median der 29 erfassten Städte in Baden-Württemberg (120 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Ludwigsburg Platz 194 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Ludwigsburg | – | 168 € | 504 € |
| Waiblingen | 12 km | 120 € | 360 € |
| Stuttgart | 13 km | 144 € | 432 € |
| Leonberg | 17 km | 132 € | 396 € |
| Esslingen am Neckar | 19 km | 132 € | 396 € |
| Sindelfingen | 25 km | 120 € | 360 € |
| Median Baden-Württemberg | – | 120 € |
Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Ludwigsburg (Hundesteuersatzung) vom 19.11.2025, gültig ab 01.01.2026 (Lesefassung, Gemeinderatsbeschluss 19.11.2025)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 19. November 2025
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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