Hundesteuer Remseck am Neckar 2026
Stand: Satzung vom 9. Dezember 2025, geprüft am 1. Oktober 2026
In Remseck am Neckar kostet der erste Hund 156 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 312 €. Für einen gefährlichen Hund werden 876 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.
Steuersätze in Remseck am Neckar
| Erster Hund | 156 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 312 € |
| Jeder weitere Hund | 312 € |
| Gefährlicher Hund | 876 € |
Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5 Abs. 3 der Satzung: u. a. Bullterrier, Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier und deren Kreuzungen, Bullmastiff, Mastino Napolitano, Fila Brasileiro, Bordeaux-Dogge, Mastin Espanol, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Mastiff, Tosa Inu
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Remseck am Neckar?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 156 € | 1.560 € |
| 2 Hunde | 468 € | 4.680 € |
| 3 Hunde | 780 € | 7.800 € |
| 1 gefährlicher Hund | 876 € | 8.760 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Remseck am Neckar: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Remseck am Neckar an. Hund in Remseck am Neckar anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Remseck am Neckar
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 156 € im Jahr. Fällig: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an.
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- Hunde mit bestandener Rettungshundeprüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen
- Hunde zur Bewachung von Gebäuden außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, wenn erforderlich
- Hunde von bestätigten Jagdaufsehern und Jagdausübungsberechtigten, soweit für Forst- oder Jagdschutz erforderlich
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz von Epileptikern oder Diabetikern dienen, wenn die Eignung nachgewiesen wird
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde mit bestandener Prüfung VPG3 oder IPO3
- Zwingersteuer für Züchter: das 3-fache des Steuersatzes für bis zu 5 Hunde (nicht für Kampfhunde)
Landesrecht in Baden-Württemberg
- Hundehaftpflicht
- In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur für erlaubnispflichtige Kampfhunde: Die Haltungserlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig zu machen (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH): Nach § 1 Abs. 2 gelten American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier und deren Kreuzungen als Kampfhund, solange nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (Prüfung vor Amtstierarzt und Polizeihundeführer, § 1 Abs. 4). Nach § 1 Abs. 3 kann bei 9 weiteren Rassen und ihren Kreuzungen die Kampfhundeeigenschaft im Einzelfall bei Anhaltspunkten nach Prüfung festgestellt werden. Kampfhundehaltung ab 6 Monaten braucht eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde (berechtigtes Interesse, Zuverlässigkeit, Sachkunde, Kennzeichnung, § 3). Zucht- und Kreuzungsverbot sowie Pflicht zur Unfruchtbarmachung für Kampfhunde (§ 5 Abs. 1).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Landesweit an der Leine außerhalb des befriedeten Besitztums: Kampfhunde, alle Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihrer Kreuzungen (älter als 6 Monate) sowie gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 3 PolVOgH; Ausnahmen für Nicht-Kampfhunde der gelisteten Rassen möglich, § 4 Abs. 6); Kampfhunde und gefährliche Hunde zusätzlich mit Maulkorb (§ 4 Abs. 4). Für alle übrigen Hunde regeln die Gemeinden Leinenpflichten durch Polizeiverordnung.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für Kampfhunde Erlaubnis mit Sachkunde und unveränderlicher Kennzeichnung (§ 3 Abs. 2); Hunde der gelisteten Rassen und Kampfhunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums eine Halterkennzeichnung am Halsband tragen (§ 4 Abs. 3 Satz 2).
- Rechtsgrundlage
- Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 28. September 2026)
Remseck am Neckar im Vergleich
Remseck am Neckar liegt 36 € über dem Median der 74 erfassten Städte in Baden-Württemberg (120 €). In Baden-Württemberg teilt sich Remseck am Neckar Platz 70 von 74 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Remseck am Neckar Platz 481 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Remseck am Neckar | – | 156 € | 468 € |
| Waiblingen | 5 km | 120 € | 360 € |
| Kornwestheim | 7 km | 132 € | 396 € |
| Ludwigsburg | 7 km | 168 € | 504 € |
| Fellbach | 7 km | 132 € | 396 € |
| Winnenden | 9 km | 132 € | 396 € |
| Median Baden-Württemberg | – | 120 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Remseck am Neckar
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Remseck am Neckar für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Remseck am Neckar 468 € im Jahr: 156 € für den ersten und 312 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Remseck am Neckar einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Remseck am Neckar 876 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 156 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Remseck am Neckar anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Remseck am Neckar innerhalb von 1 Monat anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Remseck am Neckar fällig?
Die Hundesteuersatzung von Remseck am Neckar nennt als Fälligkeit: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Remseck am Neckar vom 09.12.2025, Fassung ab 1. Januar 2026 (Öffentliche Bekanntmachung vom 18.12.2025)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 9. Dezember 2025
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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