Hundesteuer Fellbach 2026
Stand: Satzung vom 15. Dezember 2020, geprüft am 1. Oktober 2026
In Fellbach kostet der erste Hund 132 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 264 €. Für einen gefährlichen Hund werden 840 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2021.
Die Hundesteuermarke in Fellbach gilt jeweils für drei Jahre. Für den ersten Kampfhund gelten 840 €, für jeden weiteren 1.680 €.
Steuersätze in Fellbach
| Erster Hund | 132 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 264 € |
| Jeder weitere Hund | 264 € |
| Gefährlicher Hund | 840 € |
Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5 Abs. 3: Hunde mit gesteigerter Aggressivität nach § 1 PolV, gefährliche Hunde nach § 2 PolV sowie American Staffordshire Terrier, Bordeaux Dogge, Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Pit Bull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu und Kreuzungen bis zur ersten Elterngeneration
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Fellbach?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 132 € | 1.320 € |
| 2 Hunde | 396 € | 3.960 € |
| 3 Hunde | 660 € | 6.600 € |
| 1 gefährlicher Hund | 840 € | 8.400 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Fellbach: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Fellbach an. Hund in Fellbach anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Fellbach
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 132 € im Jahr. Fällig: einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an.
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- Geprüfte Rettungshunde für den Zivilschutz
- Geeignete Hunde, die ausschließlich dem Schutz von Epileptikern oder Diabetikern dienen
- Keine Befreiung für Kampfhunde
Ermäßigt wird
- Zwingersteuer für eingetragene Züchter: 396 € je Zwinger mit bis zu fünf Hunden
Landesrecht in Baden-Württemberg
- Hundehaftpflicht
- In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur für erlaubnispflichtige Kampfhunde: Die Haltungserlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig zu machen (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH): Nach § 1 Abs. 2 gelten American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier und deren Kreuzungen als Kampfhund, solange nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (Prüfung vor Amtstierarzt und Polizeihundeführer, § 1 Abs. 4). Nach § 1 Abs. 3 kann bei 9 weiteren Rassen und ihren Kreuzungen die Kampfhundeeigenschaft im Einzelfall bei Anhaltspunkten nach Prüfung festgestellt werden. Kampfhundehaltung ab 6 Monaten braucht eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde (berechtigtes Interesse, Zuverlässigkeit, Sachkunde, Kennzeichnung, § 3). Zucht- und Kreuzungsverbot sowie Pflicht zur Unfruchtbarmachung für Kampfhunde (§ 5 Abs. 1).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Landesweit an der Leine außerhalb des befriedeten Besitztums: Kampfhunde, alle Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihrer Kreuzungen (älter als 6 Monate) sowie gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 3 PolVOgH; Ausnahmen für Nicht-Kampfhunde der gelisteten Rassen möglich, § 4 Abs. 6); Kampfhunde und gefährliche Hunde zusätzlich mit Maulkorb (§ 4 Abs. 4). Für alle übrigen Hunde regeln die Gemeinden Leinenpflichten durch Polizeiverordnung.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für Kampfhunde Erlaubnis mit Sachkunde und unveränderlicher Kennzeichnung (§ 3 Abs. 2); Hunde der gelisteten Rassen und Kampfhunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums eine Halterkennzeichnung am Halsband tragen (§ 4 Abs. 3 Satz 2).
- Rechtsgrundlage
- Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 28. September 2026)
Fellbach im Vergleich
Fellbach liegt 12 € über dem Median der 74 erfassten Städte in Baden-Württemberg (120 €). In Baden-Württemberg teilt sich Fellbach Platz 45 von 74 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Fellbach Platz 427 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Fellbach | – | 132 € | 396 € |
| Waiblingen | 4 km | 120 € | 360 € |
| Remseck am Neckar | 7 km | 156 € | 468 € |
| Esslingen am Neckar | 8 km | 132 € | 396 € |
| Weinstadt | 8 km | 150 € | 450 € |
| Stuttgart | 8 km | 144 € | 432 € |
| Median Baden-Württemberg | – | 120 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Fellbach
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Fellbach für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Fellbach 396 € im Jahr: 132 € für den ersten und 264 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Fellbach einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Fellbach 840 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 132 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Fellbach anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Fellbach innerhalb von 1 Monat anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Fellbach fällig?
Die Hundesteuersatzung von Fellbach nennt als Fälligkeit: einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.
Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Fellbach (Hundesteuersatzung) vom 17.12.1996, zuletzt geändert am 15.12.2020 (Stadtrecht 9/2, Stand Januar 2021)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 15. Dezember 2020
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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