Hundesteuer Weinstadt 2026

In Weinstadt kostet der erste Hund 150 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 300 €. Für einen gefährlichen Hund werden 850 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.

Erster Hund150 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen450 €pro Jahr
Gefährlicher Hund850 €pro Jahr

Steuersätze in Weinstadt

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2026
Erster Hund150 €
Zweiter Hund300 €
Jeder weitere Hund300 €
Gefährlicher Hund850 €

Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 6 der Satzung: Pitbull Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastiff, Bullmastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Tosa Inu und Kreuzungen bis zur ersten Elterngeneration; auch bei polizeilich nachgewiesener Ungefährlichkeit

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Weinstadt?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 150 € 1.500 €
2 Hunde 450 € 4.500 €
3 Hunde 750 € 7.500 €
1 gefährlicher Hund 850 € 8.500 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Weinstadt: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Weinstadt an. Hund in Weinstadt anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Weinstadt
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 150 € im Jahr. Fällig: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Weinstadt abmelden (offizielle Seite der Stadt)

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Ein Hund, der ausschließlich dem Schutz und der Hilfe tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dient (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
  • Hunde mit bestandener Rettungshundeprüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen

Ermäßigt wird

  • Zwingersteuer für Züchter: das 1,5-fache des Steuersatzes für bis zu 5 Hunde (nicht für Kampfhunde)

Landesrecht in Baden-Württemberg

Hundehaftpflicht
In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur für erlaubnispflichtige Kampfhunde: Die Haltungserlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig zu machen (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH): Nach § 1 Abs. 2 gelten American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier und deren Kreuzungen als Kampfhund, solange nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (Prüfung vor Amtstierarzt und Polizeihundeführer, § 1 Abs. 4). Nach § 1 Abs. 3 kann bei 9 weiteren Rassen und ihren Kreuzungen die Kampfhundeeigenschaft im Einzelfall bei Anhaltspunkten nach Prüfung festgestellt werden. Kampfhundehaltung ab 6 Monaten braucht eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde (berechtigtes Interesse, Zuverlässigkeit, Sachkunde, Kennzeichnung, § 3). Zucht- und Kreuzungsverbot sowie Pflicht zur Unfruchtbarmachung für Kampfhunde (§ 5 Abs. 1).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Landesweit an der Leine außerhalb des befriedeten Besitztums: Kampfhunde, alle Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihrer Kreuzungen (älter als 6 Monate) sowie gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 3 PolVOgH; Ausnahmen für Nicht-Kampfhunde der gelisteten Rassen möglich, § 4 Abs. 6); Kampfhunde und gefährliche Hunde zusätzlich mit Maulkorb (§ 4 Abs. 4). Für alle übrigen Hunde regeln die Gemeinden Leinenpflichten durch Polizeiverordnung.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für Kampfhunde Erlaubnis mit Sachkunde und unveränderlicher Kennzeichnung (§ 3 Abs. 2); Hunde der gelisteten Rassen und Kampfhunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums eine Halterkennzeichnung am Halsband tragen (§ 4 Abs. 3 Satz 2).
Rechtsgrundlage
Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Baden-Württemberg

Weinstadt im Vergleich

Weinstadt liegt 30 € über dem Median der 74 erfassten Städte in Baden-Württemberg (120 €). In Baden-Württemberg steht Weinstadt auf Platz 69 von 74 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Weinstadt Platz 472 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Weinstadt–150 €450 €
Waiblingen 6 km 120 € 360 €
Fellbach 8 km 132 € 396 €
Winnenden 8 km 132 € 396 €
Esslingen am Neckar 9 km 132 € 396 €
Schorndorf 10 km 144 € 432 €
Median Baden-Württemberg–120 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Weinstadt

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Weinstadt für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Weinstadt 450 € im Jahr: 150 € für den ersten und 300 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Weinstadt einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Weinstadt 850 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 150 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Weinstadt anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Weinstadt innerhalb von 1 Monat anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Weinstadt fällig?

Die Hundesteuersatzung von Weinstadt nennt als Fälligkeit: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Weinstadt vom 27.11.2025, gültig ab 01.01.2026
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
27. November 2025
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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