Hundesteuer Schorndorf 2026
Stand: Satzung vom 21. Juli 2020, geprüft am 1. Oktober 2026
In Schorndorf kostet der erste Hund 144 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 288 €. Für einen gefährlichen Hund werden 810 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2021. Ab dem 1. Januar 2027 steigt die Steuer für den ersten Hund auf 156 €.
Ab 1. Januar 2027 gilt eine neue Satzung: 156 € für den ersten Hund, 312 € für jeden weiteren und 840 € für Kampfhunde.
Meldung: Hundesteuer Schorndorf 2027: 156 € für den ersten Hund
Steuersätze in Schorndorf
| Pro Hund | derzeit | ab 1. Januar 2027 |
|---|---|---|
| Erster Hund | 144 € | 156 € |
| Zweiter Hund | 288 € | 312 € |
| Jeder weitere Hund | 288 € | 312 € |
| Gefährlicher Hund | 810 € | 840 € |
Die neuen Sätze sind beschlossen und veröffentlicht. Quelle: Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Stadt Schorndorf vom 26.02.2026, in Kraft ab 01.01.2027, Stand 26. Februar 2026.
Als gefährlich gilt: Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit nach § 1 PolVO, gefährliche Hunde nach § 2 PolVO sowie Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier, Bordeaux Dogge, Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Pit Bull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu und Kreuzungen bis zur 1. Elterngeneration
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Schorndorf?
| Hunde | derzeit pro Jahr | ab 1. Januar 2027 | in 10 Jahren |
|---|---|---|---|
| 1 Hund | 144 € | 156 € | 1.560 € |
| 2 Hunde | 432 € | 468 € | 4.680 € |
| 3 Hunde | 720 € | 780 € | 7.800 € |
| 1 gefährlicher Hund | 810 € | 840 € | 8.400 € |
Die Spalte „in 10 Jahren“ rechnet mit den Sätzen ab 1. Januar 2027 und nimmt an, dass sie danach gleich bleiben. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Schorndorf: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Schorndorf an. Hund in Schorndorf anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Schorndorf
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet derzeit 144 € im Jahr, ab 1. Januar 2027 156 €. Fällig: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an.
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- Rettungshunde mit bestandener Prüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen
- Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen und ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
- Beim Landesjagdverband registrierte Nachsuchenhunde
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz von Epileptikern oder Diabetikern dienen
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde, die sowohl zur Erzielung von Einnahmen als auch für persönliche Zwecke gehalten werden
- Zwingersteuer auf Antrag für Züchter: 144 € je Hund (nicht für die Rassen nach § 5 Abs. 1)
Landesrecht in Baden-Württemberg
- Hundehaftpflicht
- In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur für erlaubnispflichtige Kampfhunde: Die Haltungserlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig zu machen (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH): Nach § 1 Abs. 2 gelten American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier und deren Kreuzungen als Kampfhund, solange nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (Prüfung vor Amtstierarzt und Polizeihundeführer, § 1 Abs. 4). Nach § 1 Abs. 3 kann bei 9 weiteren Rassen und ihren Kreuzungen die Kampfhundeeigenschaft im Einzelfall bei Anhaltspunkten nach Prüfung festgestellt werden. Kampfhundehaltung ab 6 Monaten braucht eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde (berechtigtes Interesse, Zuverlässigkeit, Sachkunde, Kennzeichnung, § 3). Zucht- und Kreuzungsverbot sowie Pflicht zur Unfruchtbarmachung für Kampfhunde (§ 5 Abs. 1).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Landesweit an der Leine außerhalb des befriedeten Besitztums: Kampfhunde, alle Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihrer Kreuzungen (älter als 6 Monate) sowie gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 3 PolVOgH; Ausnahmen für Nicht-Kampfhunde der gelisteten Rassen möglich, § 4 Abs. 6); Kampfhunde und gefährliche Hunde zusätzlich mit Maulkorb (§ 4 Abs. 4). Für alle übrigen Hunde regeln die Gemeinden Leinenpflichten durch Polizeiverordnung.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für Kampfhunde Erlaubnis mit Sachkunde und unveränderlicher Kennzeichnung (§ 3 Abs. 2); Hunde der gelisteten Rassen und Kampfhunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums eine Halterkennzeichnung am Halsband tragen (§ 4 Abs. 3 Satz 2).
- Rechtsgrundlage
- Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 28. September 2026)
Schorndorf im Vergleich
Schorndorf liegt 24 € über dem Median der 74 erfassten Städte in Baden-Württemberg (120 €). In Baden-Württemberg teilt sich Schorndorf Platz 57 von 74 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Schorndorf Platz 454 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Schorndorf | – | 144 € | 432 € |
| Weinstadt | 10 km | 150 € | 450 € |
| Winnenden | 13 km | 132 € | 396 € |
| Göppingen | 15 km | 120 € | 360 € |
| Waiblingen | 16 km | 120 € | 360 € |
| Backnang | 17 km | 144 € | 432 € |
| Median Baden-Württemberg | – | 120 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Schorndorf
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Schorndorf für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Schorndorf 432 € im Jahr: 144 € für den ersten und 288 € für den zweiten Hund. Ab dem 1. Januar 2027 sind es 468 €.
Gibt es in Schorndorf einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Schorndorf 810 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 144 €. Ab dem 1. Januar 2027 sind es 840 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Schorndorf anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Schorndorf innerhalb von 1 Monat anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Schorndorf fällig?
Die Hundesteuersatzung von Schorndorf nennt als Fälligkeit: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
Ändert sich die Hundesteuer in Schorndorf 2027?
Ja. Ab dem 1. Januar 2027 steigt die Steuer für den ersten Hund auf 156 €. Die neuen Sätze sind beschlossen und veröffentlicht.
Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Stadt Schorndorf vom 26.09.1996, zuletzt geändert am 21.07.2020
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 21. Juli 2020
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
- Sätze ab 1. Januar 2027
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Stadt Schorndorf vom 26.02.2026, in Kraft ab 01.01.2027 , Stand 26. Februar 2026
Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden