Hundesteuer Backnang 2026
Stand: Satzung vom 24. Oktober 2024, geprüft am 1. Oktober 2026
In Backnang kostet der erste Hund 144 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 288 €. Für einen gefährlichen Hund werden 840 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025.
Steuersätze in Backnang
| Erster Hund | 144 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 288 € |
| Jeder weitere Hund | 288 € |
| Gefährlicher Hund | 840 € |
Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5a der Satzung: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu und Kreuzungen bis zur ersten Elterngeneration, auch wenn die Ungefährlichkeit polizeirechtlich nachgewiesen ist
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Backnang?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 144 € | 1.440 € |
| 2 Hunde | 432 € | 4.320 € |
| 3 Hunde | 720 € | 7.200 € |
| 1 gefährlicher Hund | 840 € | 8.400 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Backnang: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Backnang an. Hund in Backnang anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Backnang
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 144 € im Jahr. Fällig: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an.
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- Rettungshunde mit bestandener Prüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen
- Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen und ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
Ermäßigt wird
- Zwingersteuer auf Antrag für Züchter: 400 € je Zwinger, bei mehr als 5 Hunden 80 € für jeden weiteren Hund
Landesrecht in Baden-Württemberg
- Hundehaftpflicht
- In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur für erlaubnispflichtige Kampfhunde: Die Haltungserlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig zu machen (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH): Nach § 1 Abs. 2 gelten American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier und deren Kreuzungen als Kampfhund, solange nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (Prüfung vor Amtstierarzt und Polizeihundeführer, § 1 Abs. 4). Nach § 1 Abs. 3 kann bei 9 weiteren Rassen und ihren Kreuzungen die Kampfhundeeigenschaft im Einzelfall bei Anhaltspunkten nach Prüfung festgestellt werden. Kampfhundehaltung ab 6 Monaten braucht eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde (berechtigtes Interesse, Zuverlässigkeit, Sachkunde, Kennzeichnung, § 3). Zucht- und Kreuzungsverbot sowie Pflicht zur Unfruchtbarmachung für Kampfhunde (§ 5 Abs. 1).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Landesweit an der Leine außerhalb des befriedeten Besitztums: Kampfhunde, alle Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihrer Kreuzungen (älter als 6 Monate) sowie gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 3 PolVOgH; Ausnahmen für Nicht-Kampfhunde der gelisteten Rassen möglich, § 4 Abs. 6); Kampfhunde und gefährliche Hunde zusätzlich mit Maulkorb (§ 4 Abs. 4). Für alle übrigen Hunde regeln die Gemeinden Leinenpflichten durch Polizeiverordnung.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für Kampfhunde Erlaubnis mit Sachkunde und unveränderlicher Kennzeichnung (§ 3 Abs. 2); Hunde der gelisteten Rassen und Kampfhunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums eine Halterkennzeichnung am Halsband tragen (§ 4 Abs. 3 Satz 2).
- Rechtsgrundlage
- Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 28. September 2026)
Backnang im Vergleich
Backnang liegt 24 € über dem Median der 74 erfassten Städte in Baden-Württemberg (120 €). In Baden-Württemberg teilt sich Backnang Platz 57 von 74 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Backnang Platz 454 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Backnang | – | 144 € | 432 € |
| Winnenden | 8 km | 132 € | 396 € |
| Remseck am Neckar | 14 km | 156 € | 468 € |
| Waiblingen | 15 km | 120 € | 360 € |
| Weinstadt | 16 km | 150 € | 450 € |
| Schorndorf | 17 km | 144 € | 432 € |
| Median Baden-Württemberg | – | 120 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Backnang
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Backnang für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Backnang 432 € im Jahr: 144 € für den ersten und 288 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Backnang einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Backnang 840 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 144 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Backnang anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Backnang innerhalb von 1 Monat anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Backnang fällig?
Die Hundesteuersatzung von Backnang nennt als Fälligkeit: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Großen Kreisstadt Backnang vom 05.12.1996, zuletzt geändert am 24.10.2024 (Stadtrecht 9/1)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 24. Oktober 2024
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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