Hundesteuer Winnenden 2026

In Winnenden kostet der erste Hund 132 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 264 €. Für einen gefährlichen Hund werden 840 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2019.

Erster Hund132 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen396 €pro Jahr
Gefährlicher Hund840 €pro Jahr

Steuersätze in Winnenden

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2019
Erster Hund132 €
Zweiter Hund264 €
Jeder weitere Hund264 €
Gefährlicher Hund840 €

Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5 Abs. 3 der Satzung (vermutet bei American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier und Kreuzungen; im Einzelfall u. a. Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu) sowie gefährliche Hunde nach § 5 Abs. 4

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Winnenden?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 132 € 1.320 €
2 Hunde 396 € 3.960 €
3 Hunde 660 € 6.600 €
1 gefährlicher Hund 840 € 8.400 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Winnenden: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Winnenden an. Hund in Winnenden anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Winnenden
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 132 € im Jahr. Fällig: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an.

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
  • Rettungshunde mit bestandener Prüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen

Ermäßigt wird

  • Zwingersteuer auf Antrag für Züchter: das Dreifache des Steuersatzes (396 €) je Zwinger, je bis zu 5 weitere Hunde erneut 396 € (nicht für Kampfhunde und gefährliche Hunde)

Landesrecht in Baden-Württemberg

Hundehaftpflicht
In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur für erlaubnispflichtige Kampfhunde: Die Haltungserlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig zu machen (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH): Nach § 1 Abs. 2 gelten American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier und deren Kreuzungen als Kampfhund, solange nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (Prüfung vor Amtstierarzt und Polizeihundeführer, § 1 Abs. 4). Nach § 1 Abs. 3 kann bei 9 weiteren Rassen und ihren Kreuzungen die Kampfhundeeigenschaft im Einzelfall bei Anhaltspunkten nach Prüfung festgestellt werden. Kampfhundehaltung ab 6 Monaten braucht eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde (berechtigtes Interesse, Zuverlässigkeit, Sachkunde, Kennzeichnung, § 3). Zucht- und Kreuzungsverbot sowie Pflicht zur Unfruchtbarmachung für Kampfhunde (§ 5 Abs. 1).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Landesweit an der Leine außerhalb des befriedeten Besitztums: Kampfhunde, alle Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihrer Kreuzungen (älter als 6 Monate) sowie gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 3 PolVOgH; Ausnahmen für Nicht-Kampfhunde der gelisteten Rassen möglich, § 4 Abs. 6); Kampfhunde und gefährliche Hunde zusätzlich mit Maulkorb (§ 4 Abs. 4). Für alle übrigen Hunde regeln die Gemeinden Leinenpflichten durch Polizeiverordnung.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für Kampfhunde Erlaubnis mit Sachkunde und unveränderlicher Kennzeichnung (§ 3 Abs. 2); Hunde der gelisteten Rassen und Kampfhunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums eine Halterkennzeichnung am Halsband tragen (§ 4 Abs. 3 Satz 2).
Rechtsgrundlage
Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Baden-Württemberg

Winnenden im Vergleich

Winnenden liegt 12 € über dem Median der 74 erfassten Städte in Baden-Württemberg (120 €). In Baden-Württemberg teilt sich Winnenden Platz 45 von 74 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Winnenden Platz 427 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Winnenden–132 €396 €
Waiblingen 8 km 120 € 360 €
Backnang 8 km 144 € 432 €
Weinstadt 8 km 150 € 450 €
Remseck am Neckar 9 km 156 € 468 €
Fellbach 12 km 132 € 396 €
Median Baden-Württemberg–120 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Winnenden

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Winnenden für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Winnenden 396 € im Jahr: 132 € für den ersten und 264 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Winnenden einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Winnenden 840 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 132 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Winnenden anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Winnenden innerhalb von 1 Monat anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Winnenden fällig?

Die Hundesteuersatzung von Winnenden nennt als Fälligkeit: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Winnenden, beschlossen am 25.09.2018, Satzungsänderung in Kraft ab 01.01.2019
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
25. September 2018
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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