Hundesteuer Öhringen 2026
Stand: Satzung vom 19. Oktober 2010, geprüft am 1. Oktober 2026
In Öhringen kostet der erste Hund 96 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 192 €. Für einen gefährlichen Hund werden 564 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2011.
Steuersätze in Öhringen
| Erster Hund | 96 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 192 € |
| Jeder weitere Hund | 192 € |
| Gefährlicher Hund | 564 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde (Kampfhunde) nach § 6 der Satzung: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier und Kreuzungen; außerdem Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux-Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu und Kreuzungen; Gegenbeweis durch Wesenstest des Veterinäramts, alle 2 Jahre zu wiederholen
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Öhringen?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 96 € | 960 € |
| 2 Hunde | 288 € | 2.880 € |
| 3 Hunde | 480 € | 4.800 € |
| 1 gefährlicher Hund | 564 € | 5.640 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Öhringen: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Öhringen an. Hund in Öhringen anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Öhringen
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 96 € im Jahr. Fällig: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Öhringen abmelden (offizielle Seite der Stadt)
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfebedürftiger Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- Rettungshunde mit bestandener Prüfung oder Wiederholungsprüfung innerhalb von 12 Monaten, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen
- Hunde von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern, soweit für Forst- oder Jagdschutz erforderlich
- Wachhunde für Gebäude im Außenbereich, die mehr als 200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
Ermäßigt wird
- Zwingersteuer und steuerermäßigte Hunde nach § 8: 288 € je Hund
- Ermäßigung für Hunde der Rassen nach § 6 Abs. 3 nur mit bestandenem Wesenstest und auf Antrag
Landesrecht in Baden-Württemberg
- Hundehaftpflicht
- In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur für erlaubnispflichtige Kampfhunde: Die Haltungserlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig zu machen (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH): Nach § 1 Abs. 2 gelten American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier und deren Kreuzungen als Kampfhund, solange nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (Prüfung vor Amtstierarzt und Polizeihundeführer, § 1 Abs. 4). Nach § 1 Abs. 3 kann bei 9 weiteren Rassen und ihren Kreuzungen die Kampfhundeeigenschaft im Einzelfall bei Anhaltspunkten nach Prüfung festgestellt werden. Kampfhundehaltung ab 6 Monaten braucht eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde (berechtigtes Interesse, Zuverlässigkeit, Sachkunde, Kennzeichnung, § 3). Zucht- und Kreuzungsverbot sowie Pflicht zur Unfruchtbarmachung für Kampfhunde (§ 5 Abs. 1).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Landesweit an der Leine außerhalb des befriedeten Besitztums: Kampfhunde, alle Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihrer Kreuzungen (älter als 6 Monate) sowie gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 3 PolVOgH; Ausnahmen für Nicht-Kampfhunde der gelisteten Rassen möglich, § 4 Abs. 6); Kampfhunde und gefährliche Hunde zusätzlich mit Maulkorb (§ 4 Abs. 4). Für alle übrigen Hunde regeln die Gemeinden Leinenpflichten durch Polizeiverordnung.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für Kampfhunde Erlaubnis mit Sachkunde und unveränderlicher Kennzeichnung (§ 3 Abs. 2); Hunde der gelisteten Rassen und Kampfhunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums eine Halterkennzeichnung am Halsband tragen (§ 4 Abs. 3 Satz 2).
- Rechtsgrundlage
- Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 28. September 2026)
Öhringen im Vergleich
Öhringen liegt 24 € unter dem Median der 74 erfassten Städte in Baden-Württemberg (120 €). In Baden-Württemberg teilt sich Öhringen Platz 4 von 74 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Öhringen Platz 228 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Öhringen | – | 96 € | 288 € |
| Schwäbisch Hall | 20 km | 108 € | 324 € |
| Neckarsulm | 20 km | 102 € | 306 € |
| Heilbronn | 22 km | 110 € | 350 € |
| Backnang | 29 km | 144 € | 432 € |
| Winnenden | 37 km | 132 € | 396 € |
| Median Baden-Württemberg | – | 120 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Öhringen
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Öhringen für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Öhringen 288 € im Jahr: 96 € für den ersten und 192 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Öhringen einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Öhringen 564 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 96 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Öhringen anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Öhringen innerhalb von 1 Monat anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Öhringen fällig?
Die Hundesteuersatzung von Öhringen nennt als Fälligkeit: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung - HStS) der Stadt Öhringen vom 19. Oktober 2010, in Kraft 01.01.2011 (Stadtrechtsammlung 9.2)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 19. Oktober 2010
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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