Hundesteuer Schwäbisch Hall 2026

In Schwäbisch Hall kostet der erste Hund 108 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 216 €. Für einen gefährlichen Hund werden 756 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Mai 2024.

Statt einer Metallmarke gibt es seit 2025 einen QR-Code auf dem Steuerbescheid, der bei Kontrollen vorzuzeigen ist.

Erster Hund108 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen324 €pro Jahr
Gefährlicher Hund756 €pro Jahr

Steuersätze in Schwäbisch Hall

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Mai 2024
Erster Hund108 €
Zweiter Hund216 €
Jeder weitere Hund216 €
Gefährlicher Hund756 €

Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 1 Abs. 2 PolVOgH (American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier und Kreuzungen, solange nicht durch Verhaltensprüfung widerlegt), Kampfhunde nach § 1 Abs. 3 PolVOgH nach Feststellung sowie gefährliche Hunde (§ 6 der Satzung)

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Schwäbisch Hall?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 108 € 1.080 €
2 Hunde 324 € 3.240 €
3 Hunde 540 € 5.400 €
1 gefährlicher Hund 756 € 7.560 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Schwäbisch Hall: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Schwäbisch Hall an. Hund in Schwäbisch Hall anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Schwäbisch Hall gibt keine Hundesteuermarke aus.
  3. Hundehaftpflicht. In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Schwäbisch Hall
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 108 € im Jahr. Fällig: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Schwäbisch Hall abmelden (offizielle Seite der Stadt)

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
  • Rettungshunde mit bestandener Prüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen
  • Hunde von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern, soweit für Forst- oder Jagdschutz erforderlich
  • Ein Jagdhund mit Brauchbarkeitsprüfung, wenn der Halter einen gültigen Jagdschein hat und im Stadtgebiet wohnt und Jagdpächter ist

Ermäßigt wird

  • Zwingersteuer auf Antrag für Züchter: das Dreifache des Satzes für den ersten Hund (324 €) je Zwinger, je bis zu 5 weitere Hunde erneut 324 € (nicht für Kampfhunde)

Landesrecht in Baden-Württemberg

Hundehaftpflicht
In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur für erlaubnispflichtige Kampfhunde: Die Haltungserlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig zu machen (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH): Nach § 1 Abs. 2 gelten American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier und deren Kreuzungen als Kampfhund, solange nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (Prüfung vor Amtstierarzt und Polizeihundeführer, § 1 Abs. 4). Nach § 1 Abs. 3 kann bei 9 weiteren Rassen und ihren Kreuzungen die Kampfhundeeigenschaft im Einzelfall bei Anhaltspunkten nach Prüfung festgestellt werden. Kampfhundehaltung ab 6 Monaten braucht eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde (berechtigtes Interesse, Zuverlässigkeit, Sachkunde, Kennzeichnung, § 3). Zucht- und Kreuzungsverbot sowie Pflicht zur Unfruchtbarmachung für Kampfhunde (§ 5 Abs. 1).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Landesweit an der Leine außerhalb des befriedeten Besitztums: Kampfhunde, alle Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihrer Kreuzungen (älter als 6 Monate) sowie gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 3 PolVOgH; Ausnahmen für Nicht-Kampfhunde der gelisteten Rassen möglich, § 4 Abs. 6); Kampfhunde und gefährliche Hunde zusätzlich mit Maulkorb (§ 4 Abs. 4). Für alle übrigen Hunde regeln die Gemeinden Leinenpflichten durch Polizeiverordnung.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für Kampfhunde Erlaubnis mit Sachkunde und unveränderlicher Kennzeichnung (§ 3 Abs. 2); Hunde der gelisteten Rassen und Kampfhunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums eine Halterkennzeichnung am Halsband tragen (§ 4 Abs. 3 Satz 2).
Rechtsgrundlage
Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Baden-Württemberg

Schwäbisch Hall im Vergleich

Schwäbisch Hall liegt 12 € unter dem Median der 74 erfassten Städte in Baden-Württemberg (120 €). In Baden-Württemberg teilt sich Schwäbisch Hall Platz 17 von 74 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Schwäbisch Hall Platz 315 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Schwäbisch Hall–108 €324 €
Öhringen 20 km 96 € 288 €
Crailsheim 25 km 108 € 336 €
Backnang 29 km 144 € 432 €
Schwäbisch Gmünd 35 km 144 € 432 €
Winnenden 36 km 132 € 396 €
Median Baden-Württemberg–120 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Schwäbisch Hall

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Schwäbisch Hall für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Schwäbisch Hall 324 € im Jahr: 108 € für den ersten und 216 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Schwäbisch Hall einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Schwäbisch Hall 756 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 108 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Schwäbisch Hall anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Schwäbisch Hall innerhalb von 1 Monat anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Schwäbisch Hall fällig?

Die Hundesteuersatzung von Schwäbisch Hall nennt als Fälligkeit: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Schwäbisch Hall vom 24.04.2024, in Kraft ab 01.05.2024
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
24. April 2024
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden