Hundesteuer Ellwangen (Jagst) 2026

In Ellwangen (Jagst) kostet der erste Hund 120 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 240 €. Für einen gefährlichen Hund werden 800 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.

Hunde in Pflegestellen eines Tierschutzvereins sind auf Antrag für sechs Monate steuerfrei.

Erster Hund120 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen360 €pro Jahr
Gefährlicher Hund800 €pro Jahr

Steuersätze in Ellwangen (Jagst)

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2026
Erster Hund120 €
Zweiter Hund240 €
Jeder weitere Hund240 €
Gefährlicher Hund800 €

Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5 Abs. 3: Hunde, deren Verhalten eine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren erwarten lässt; insbesondere Bullterrier, Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier und deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden sowie Bullmastiff, Mastino Napolitano, Fila Brasileiro, Bordeaux Dogge, Mastin Espanol, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Mastiff und Tosa Inu. Zweiter und jeder weitere Kampfhund: 1.600 € jährlich; keine Steuervergünstigungen für Kampfhunde.

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Ellwangen (Jagst)?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 120 € 1.200 €
2 Hunde 360 € 3.600 €
3 Hunde 600 € 6.000 €
1 gefährlicher Hund 800 € 8.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Ellwangen (Jagst): das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat nach Beginn der Haltung oder Erreichen des steuerbaren Alters von über drei Monaten bei der Stadt Ellwangen (Jagst) an. Hund in Ellwangen (Jagst) anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Ellwangen (Jagst)
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 120 € im Jahr. Fällig: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Ellwangen (Jagst) abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Auf Antrag ein Hund zum ausschließlichen Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
  • Auf Antrag Rettungshunde mit erfolgreicher Prüfung oder Wiederholungsprüfung innerhalb der letzten zwölf Monate, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen
  • Auf Antrag als Jagd- und Nachsuchehunde eingesetzte Hunde mit entsprechenden Nachweisen bzw. abgelegten Prüfungen
  • Auf Antrag vom Tierschutzverein in Pflegestellen untergebrachte Hunde: sechs Monate befreit, Nachweis der Pflegestelle erforderlich

Ermäßigt wird

  • Zwingersteuer auf Antrag: 240 € für jeweils bis zu fünf Hunde; mindestens zwei rassereine Hunde derselben Rasse, darunter eine zuchtfähige Hündin, mit Eintragung von Zwinger und Hunden in ein anerkanntes Zuchtbuch; keine Ermäßigung ohne Zucht in den letzten drei Kalenderjahren oder für Kampfhunde

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Baden-Württemberg

Hundehaftpflicht
In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur die Erlaubnis für einen Kampfhund ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Bei den drei Rassen der Kategorie 1 und ihren Kreuzungen wird vermutet, dass sie Kampfhunde sind. Der Halter kann das mit einer Prüfung widerlegen. Die Prüfung führen ein Tierarzt im öffentlichen Dienst und ein sachverständiger Polizeibeamter durch. Zuständig ist das Landratsamt, in Stadtkreisen das Bürgermeisteramt. Bei den neun Rassen der Kategorie 2 stellt die Ortspolizeibehörde die Kampfhundeeigenschaft nur im Einzelfall nach einer Prüfung fest. Jeder andere Hund gilt als gefährlich, wenn er bissig ist, Menschen oder Tiere aggressiv anspringt oder zum Hetzen oder Reißen von Tieren neigt.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Kampfhunde, Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihre Kreuzungen ab 6 Monaten sowie gefährliche Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums an die Leine. In nicht befriedeten Gebieten, etwa im Wald, dürfen Hunde nicht außerhalb der Einwirkung des Halters frei laufen (§ 67 Abs. 2 Nr. 10 JWMG). Gemeinden regeln Leinenpflichten per Polizeiverordnung. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht.
Sachkunde
Eine Sachkunde braucht nur, wer einen Kampfhund halten will. Sie ist Voraussetzung für die Erlaubnis der Ortspolizeibehörde. Für alle anderen Hunde gibt es im Land keinen Pflicht-Sachkundenachweis und keinen Pflicht-Hundeführerschein. Auch wer Hunde auf gesteigerte Aggressivität ausbildet, braucht eine Erlaubnis und die erforderliche Sachkunde (§ 5 Abs. 2 PolVOgH).
Rechtsgrundlage
Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Baden-Württemberg

Ellwangen (Jagst) im Vergleich

Ellwangen (Jagst) entspricht genau dem Median der 102 erfassten Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg (120 €). In Baden-Württemberg teilt sich Ellwangen (Jagst) Platz 43 von 102 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Ellwangen (Jagst) Platz 545 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Ellwangen (Jagst)–120 €360 €
Aalen 15 km 126 € 378 €
Crailsheim 20 km 108 € 336 €
Schwäbisch Gmünd 30 km 144 € 432 €
Heidenheim an der Brenz 32 km 120 € 360 €
Schwäbisch Hall 33 km 108 € 324 €
Median Baden-Württemberg–120 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Ellwangen (Jagst)

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Ellwangen (Jagst) für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Ellwangen (Jagst) 360 € im Jahr: 120 € für den ersten und 240 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Ellwangen (Jagst) einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Ellwangen (Jagst) 800 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 120 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Ellwangen (Jagst) anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Ellwangen (Jagst) innerhalb von 1 Monat nach Beginn der Haltung oder Erreichen des steuerbaren Alters von über drei Monaten anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Ellwangen (Jagst) fällig?

Die Hundesteuersatzung von Ellwangen (Jagst) nennt als Fälligkeit: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Ellwangen (Jagst) vom 18.12.2025, Stadtinfo 2/2026, Seiten 7 bis 9
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
18. Dezember 2025
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

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