Hundesteuer Aalen 2026

In Aalen kostet der erste Hund 126 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 252 €. Für einen gefährlichen Hund werden 800 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Juni 2025.

Ab 1. Januar 2027 steigt die Steuer auf 138 € für den ersten und 276 € für jeden weiteren Hund (gefährliche Hunde: 880 € bzw. 1.700 €).

Erster Hund126 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen378 €pro Jahr
Gefährlicher Hund800 €pro Jahr

Steuersätze in Aalen

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Juni 2025
Erster Hund126 €
Zweiter Hund252 €
Jeder weitere Hund252 €
Gefährlicher Hund800 €

Zusammen kosten zwei Hunde 378 €, drei Hunde 630 € im Jahr.

Als gefährlich gilt: § 5 Abs. 1 c/d i. V. m. § 6: gefährliche Hunde 800 € je Hund, zweiter und jeder weitere gefährliche Hund 1.600 €; gefährlich sind jedenfalls American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu und Kreuzungen der ersten Generation sowie im Einzelfall bissige oder auf Schärfe ausgebildete Hunde; Gegenbeweis durch Bescheinigung der Ortspolizeibehörde bzw. tierpsychologisches Gutachten möglich

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
  • Geprüfte Rettungshunde, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen
  • Ein Hund zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 150 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt sind
  • Keine Befreiung für gefährliche Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % des Satzes für den ersten Hund für einen auf Brauchbarkeit geprüften Jagdhund bei nachgewiesener Jagdpacht
  • Zwingersteuer für anerkannte Züchter: 252 € je Zwinger
  • Keine Ermäßigung für gefährliche Hunde

Anmelden, abmelden, bezahlen

  • Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt anmelden.
  • Fällig: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides
  • Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

Landesrecht in Baden-Württemberg

Hundehaftpflicht
In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur für erlaubnispflichtige Kampfhunde: Die Haltungserlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig zu machen (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH): § 1 Abs. 2 – American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier und deren Kreuzungen gelten als Kampfhund, solange nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (Prüfung vor Amtstierarzt und Polizeihundeführer, § 1 Abs. 4). § 1 Abs. 3 – bei 9 weiteren Rassen und ihren Kreuzungen kann die Kampfhundeeigenschaft im Einzelfall bei Anhaltspunkten nach Prüfung festgestellt werden. Kampfhundehaltung ab 6 Monaten braucht eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde (berechtigtes Interesse, Zuverlässigkeit, Sachkunde, Kennzeichnung, § 3). Zucht- und Kreuzungsverbot sowie Pflicht zur Unfruchtbarmachung für Kampfhunde (§ 5 Abs. 1).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Landesweit an der Leine außerhalb des befriedeten Besitztums: Kampfhunde, alle Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihrer Kreuzungen (älter als 6 Monate) sowie gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 3 PolVOgH; Ausnahmen für Nicht-Kampfhunde der gelisteten Rassen möglich, § 4 Abs. 6); Kampfhunde und gefährliche Hunde zusätzlich mit Maulkorb (§ 4 Abs. 4). Für alle übrigen Hunde regeln die Gemeinden Leinenpflichten durch Polizeiverordnung.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für Kampfhunde Erlaubnis mit Sachkunde und unveränderlicher Kennzeichnung (§ 3 Abs. 2); Hunde der gelisteten Rassen und Kampfhunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums eine Halterkennzeichnung am Halsband tragen (§ 4 Abs. 3 Satz 2).
Rechtsgrundlage
Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Baden-Württemberg

Aalen im Vergleich

Aalen liegt 6 € über dem Median der 29 erfassten Städte in Baden-Württemberg (120 €). Unter allen 200 erfassten Städten steht Aalen auf Platz 151 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Aalen–126 €378 €
Heidenheim an der Brenz 18 km 120 € 360 €
Schwäbisch Gmünd 22 km 144 € 432 €
Göppingen 35 km 120 € 360 €
Ulm 49 km 108 € 324 €
Neu-Ulm 50 km 108 € 324 €
Median Baden-Württemberg–120 €

Alle Städte im Vergleich

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Aalen vom 14. September 2000 mit Änderungen vom 28. Mai 2003, 15. Dezember 2016 und 30. April 2025
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
30. April 2025
Zuletzt geprüft
28. September 2026

Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Schreiben Sie an info@lutec-solutions.com.