Hundesteuer Aalen 2026
In Aalen kostet der erste Hund 126 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 252 €. Für einen gefährlichen Hund werden 800 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Juni 2025.
Ab 1. Januar 2027 steigt die Steuer auf 138 € für den ersten und 276 € für jeden weiteren Hund (gefährliche Hunde: 880 € bzw. 1.700 €).
Steuersätze in Aalen
| Erster Hund | 126 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 252 € |
| Jeder weitere Hund | 252 € |
| Gefährlicher Hund | 800 € |
Zusammen kosten zwei Hunde 378 €, drei Hunde 630 € im Jahr.
Als gefährlich gilt: § 5 Abs. 1 c/d i. V. m. § 6: gefährliche Hunde 800 € je Hund, zweiter und jeder weitere gefährliche Hund 1.600 €; gefährlich sind jedenfalls American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu und Kreuzungen der ersten Generation sowie im Einzelfall bissige oder auf Schärfe ausgebildete Hunde; Gegenbeweis durch Bescheinigung der Ortspolizeibehörde bzw. tierpsychologisches Gutachten möglich
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- Geprüfte Rettungshunde, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen
- Ein Hund zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 150 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt sind
- Keine Befreiung für gefährliche Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % des Satzes für den ersten Hund für einen auf Brauchbarkeit geprüften Jagdhund bei nachgewiesener Jagdpacht
- Zwingersteuer für anerkannte Züchter: 252 € je Zwinger
- Keine Ermäßigung für gefährliche Hunde
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt anmelden.
- Fällig: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides
- Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Landesrecht in Baden-Württemberg
- Hundehaftpflicht
- In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur für erlaubnispflichtige Kampfhunde: Die Haltungserlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig zu machen (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH): § 1 Abs. 2 – American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier und deren Kreuzungen gelten als Kampfhund, solange nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (Prüfung vor Amtstierarzt und Polizeihundeführer, § 1 Abs. 4). § 1 Abs. 3 – bei 9 weiteren Rassen und ihren Kreuzungen kann die Kampfhundeeigenschaft im Einzelfall bei Anhaltspunkten nach Prüfung festgestellt werden. Kampfhundehaltung ab 6 Monaten braucht eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde (berechtigtes Interesse, Zuverlässigkeit, Sachkunde, Kennzeichnung, § 3). Zucht- und Kreuzungsverbot sowie Pflicht zur Unfruchtbarmachung für Kampfhunde (§ 5 Abs. 1).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Landesweit an der Leine außerhalb des befriedeten Besitztums: Kampfhunde, alle Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihrer Kreuzungen (älter als 6 Monate) sowie gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 3 PolVOgH; Ausnahmen für Nicht-Kampfhunde der gelisteten Rassen möglich, § 4 Abs. 6); Kampfhunde und gefährliche Hunde zusätzlich mit Maulkorb (§ 4 Abs. 4). Für alle übrigen Hunde regeln die Gemeinden Leinenpflichten durch Polizeiverordnung.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für Kampfhunde Erlaubnis mit Sachkunde und unveränderlicher Kennzeichnung (§ 3 Abs. 2); Hunde der gelisteten Rassen und Kampfhunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums eine Halterkennzeichnung am Halsband tragen (§ 4 Abs. 3 Satz 2).
- Rechtsgrundlage
- Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 28. September 2026)
Aalen im Vergleich
Aalen liegt 6 € über dem Median der 29 erfassten Städte in Baden-Württemberg (120 €). Unter allen 200 erfassten Städten steht Aalen auf Platz 151 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Aalen | – | 126 € | 378 € |
| Heidenheim an der Brenz | 18 km | 120 € | 360 € |
| Schwäbisch Gmünd | 22 km | 144 € | 432 € |
| Göppingen | 35 km | 120 € | 360 € |
| Ulm | 49 km | 108 € | 324 € |
| Neu-Ulm | 50 km | 108 € | 324 € |
| Median Baden-Württemberg | – | 120 € |
Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Aalen vom 14. September 2000 mit Änderungen vom 28. Mai 2003, 15. Dezember 2016 und 30. April 2025
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 30. April 2025
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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