Hundesteuer Geislingen an der Steige 2026
Stand: Satzung vom 30. September 2020, geprüft am 1. Oktober 2026
In Geislingen an der Steige kostet der erste Hund 132 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 264 €. Für einen gefährlichen Hund werden 960 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2021.
Steuersätze in Geislingen an der Steige
| Erster Hund | 132 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 264 € |
| Jeder weitere Hund | 264 € |
| Gefährlicher Hund | 960 € |
Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5 Abs. 3 der Satzung: u. a. Bullterrier, Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullmastiff, Mastino Napolitano, Fila Brasileiro, Bordeaux-Dogge, Mastin Espanol, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Mastiff, Tosa Inu und Kreuzungen sowie von der Ortspolizeibehörde als gefährlich eingestufte Hunde
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Geislingen an der Steige?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 132 € | 1.320 € |
| 2 Hunde | 396 € | 3.960 € |
| 3 Hunde | 660 € | 6.600 € |
| 1 gefährlicher Hund | 960 € | 9.600 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Geislingen an der Steige: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Geislingen an der Steige an.
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Geislingen an der Steige
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 132 € im Jahr. Fällig: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an.
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die unabdingbar zur Gewerbeausübung gehalten werden
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- Hunde mit bestandener Rettungshundeprüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen
- Hunde, die wegen dienstlicher oder arbeitsvertraglicher Verpflichtung gehalten werden
- Hunde zur wesentlichen Ertragserzielung (z. B. Nebenerwerbslandwirte)
- Hunde zum Schutz des Viehbestandes oder Fuhrparks eines Betriebs
- Hofhunde eines Nebenerwerbsbetriebs auf einem Aussiedlerhof im Außenbereich
Ermäßigt wird
- Zwingersteuer für Züchter: das 1,4-fache des Steuersatzes für bis zu 5 Hunde
Landesrecht in Baden-Württemberg
- Hundehaftpflicht
- In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur für erlaubnispflichtige Kampfhunde: Die Haltungserlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig zu machen (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH): Nach § 1 Abs. 2 gelten American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier und deren Kreuzungen als Kampfhund, solange nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (Prüfung vor Amtstierarzt und Polizeihundeführer, § 1 Abs. 4). Nach § 1 Abs. 3 kann bei 9 weiteren Rassen und ihren Kreuzungen die Kampfhundeeigenschaft im Einzelfall bei Anhaltspunkten nach Prüfung festgestellt werden. Kampfhundehaltung ab 6 Monaten braucht eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde (berechtigtes Interesse, Zuverlässigkeit, Sachkunde, Kennzeichnung, § 3). Zucht- und Kreuzungsverbot sowie Pflicht zur Unfruchtbarmachung für Kampfhunde (§ 5 Abs. 1).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Landesweit an der Leine außerhalb des befriedeten Besitztums: Kampfhunde, alle Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihrer Kreuzungen (älter als 6 Monate) sowie gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 3 PolVOgH; Ausnahmen für Nicht-Kampfhunde der gelisteten Rassen möglich, § 4 Abs. 6); Kampfhunde und gefährliche Hunde zusätzlich mit Maulkorb (§ 4 Abs. 4). Für alle übrigen Hunde regeln die Gemeinden Leinenpflichten durch Polizeiverordnung.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für Kampfhunde Erlaubnis mit Sachkunde und unveränderlicher Kennzeichnung (§ 3 Abs. 2); Hunde der gelisteten Rassen und Kampfhunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums eine Halterkennzeichnung am Halsband tragen (§ 4 Abs. 3 Satz 2).
- Rechtsgrundlage
- Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 28. September 2026)
Geislingen an der Steige im Vergleich
Geislingen an der Steige liegt 12 € über dem Median der 74 erfassten Städte in Baden-Württemberg (120 €). In Baden-Württemberg teilt sich Geislingen an der Steige Platz 45 von 74 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Geislingen an der Steige Platz 427 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Geislingen an der Steige | – | 132 € | 396 € |
| Göppingen | 16 km | 120 € | 360 € |
| Schwäbisch Gmünd | 20 km | 144 € | 432 € |
| Heidenheim an der Brenz | 24 km | 120 € | 360 € |
| Ulm | 27 km | 108 € | 324 € |
| Kirchheim unter Teck | 28 km | 156 € | 468 € |
| Median Baden-Württemberg | – | 120 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Geislingen an der Steige
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Geislingen an der Steige für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Geislingen an der Steige 396 € im Jahr: 132 € für den ersten und 264 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Geislingen an der Steige einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Geislingen an der Steige 960 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 132 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Geislingen an der Steige anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Geislingen an der Steige innerhalb von 1 Monat anmelden.
Wann ist die Hundesteuer in Geislingen an der Steige fällig?
Die Hundesteuersatzung von Geislingen an der Steige nennt als Fälligkeit: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Geislingen an der Steige vom 18. Dezember 1996, zuletzt geändert durch die 6. Änderungssatzung vom 30. September 2020 (gültig ab 1.1.2021)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 30. September 2020
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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