Hundesteuer Schwäbisch Gmünd 2026
In Schwäbisch Gmünd kostet der erste Hund 144 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 288 €. Für einen gefährlichen Hund werden 588 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.
Steuersätze in Schwäbisch Gmünd
| Erster Hund | 144 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 288 € |
| Jeder weitere Hund | 288 € |
| Gefährlicher Hund | 588 € |
Zusammen kosten zwei Hunde 432 €, drei Hunde 720 € im Jahr.
Als gefährlich gilt: § 5 Abs. 1 c/d und Abs. 4: erster gefährlicher Hund bzw. Kampfhund 588 €, jeder weitere 1.176 €; gefährlich sind bissige, Menschen oder Tiere aggressiv anspringende oder hetzende Hunde; Kampfhunde insbesondere American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Terrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu und Kreuzungen
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- Geprüfte Rettungshunde für den Schutz der Zivilbevölkerung (nach mindestens 3 Jahren Dienst lebenslang befreit)
- Ausgebildete Therapie- oder Besuchshunde im regelmäßigen Einsatz
- Brauchbare Jagdhunde im regelmäßigen Einsatz als Nachsuchenhunde
- Ein Hund zur Bewachung landwirtschaftlicher Betriebe im Außenbereich
Ermäßigt wird
- 50 % für Kampfhunde mit bestandener Verhaltensprüfung und Begleithundeprüfung
- Zwingersteuer für anerkannte Züchter: das Dreifache des Satzes für den ersten Hund (432 €), nicht für gefährliche Hunde/Kampfhunde
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt anmelden.
- Fällig: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides
- Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Landesrecht in Baden-Württemberg
- Hundehaftpflicht
- In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur für erlaubnispflichtige Kampfhunde: Die Haltungserlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig zu machen (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH): § 1 Abs. 2 – American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier und deren Kreuzungen gelten als Kampfhund, solange nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (Prüfung vor Amtstierarzt und Polizeihundeführer, § 1 Abs. 4). § 1 Abs. 3 – bei 9 weiteren Rassen und ihren Kreuzungen kann die Kampfhundeeigenschaft im Einzelfall bei Anhaltspunkten nach Prüfung festgestellt werden. Kampfhundehaltung ab 6 Monaten braucht eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde (berechtigtes Interesse, Zuverlässigkeit, Sachkunde, Kennzeichnung, § 3). Zucht- und Kreuzungsverbot sowie Pflicht zur Unfruchtbarmachung für Kampfhunde (§ 5 Abs. 1).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Landesweit an der Leine außerhalb des befriedeten Besitztums: Kampfhunde, alle Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihrer Kreuzungen (älter als 6 Monate) sowie gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 3 PolVOgH; Ausnahmen für Nicht-Kampfhunde der gelisteten Rassen möglich, § 4 Abs. 6); Kampfhunde und gefährliche Hunde zusätzlich mit Maulkorb (§ 4 Abs. 4). Für alle übrigen Hunde regeln die Gemeinden Leinenpflichten durch Polizeiverordnung.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für Kampfhunde Erlaubnis mit Sachkunde und unveränderlicher Kennzeichnung (§ 3 Abs. 2); Hunde der gelisteten Rassen und Kampfhunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums eine Halterkennzeichnung am Halsband tragen (§ 4 Abs. 3 Satz 2).
- Rechtsgrundlage
- Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 28. September 2026)
Schwäbisch Gmünd im Vergleich
Schwäbisch Gmünd liegt 24 € über dem Median der 29 erfassten Städte in Baden-Württemberg (120 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Schwäbisch Gmünd Platz 169 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Schwäbisch Gmünd | – | 144 € | 432 € |
| Göppingen | 15 km | 120 € | 360 € |
| Aalen | 22 km | 126 € | 378 € |
| Heidenheim an der Brenz | 30 km | 120 € | 360 € |
| Waiblingen | 35 km | 120 € | 360 € |
| Esslingen am Neckar | 36 km | 132 € | 396 € |
| Median Baden-Württemberg | – | 120 € |
Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Stadt Schwäbisch Gmünd, Gemeinderatsbeschluss vom 26. November 2025
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 26. November 2025
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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