Hundesteuer Heidenheim an der Brenz 2026

In Heidenheim an der Brenz kostet der erste Hund 120 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 240 €. Für einen gefährlichen Hund werden 480 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2018.

Jeder weitere gefährliche Hund kostet 960 €.

Erster Hund120 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen360 €pro Jahr
Gefährlicher Hund480 €pro Jahr

Steuersätze in Heidenheim an der Brenz

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2018
Erster Hund120 €
Zweiter Hund240 €
Jeder weitere Hund240 €
Gefährlicher Hund480 €

Zusammen kosten zwei Hunde 360 €, drei Hunde 600 € im Jahr.

Als gefährlich gilt: § 6: gefährliche Hunde nach Veranlagung, Erziehung oder Charakter, insbesondere American Staffordshire Terrier, Bordeaux Dogge, Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano, Pit Bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, Tosa Inu und Kreuzungen bis zur ersten Elterngeneration; 480 € erster, 960 € jeder weitere gefährliche Hund

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (u. a. Merkzeichen B, BL, aG oder H)
  • Rettungshunde mit bestandener Prüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen
  • beim Landesjagdverband registrierte Nachsuchenhunde von Nachsuchenführern
  • keine Befreiung für gefährliche Hunde

Ermäßigt wird

  • 24 € Ermäßigung für Hunde mit Begleithundeprüfung, Team-Test oder vergleichbarer Prüfung (innerhalb von 2 Jahren)
  • 24 € Ermäßigung für brauchbarkeitsgeprüfte Jagdhunde von Forstbediensteten, Jagdaufsehern, Jagdscheininhabern, Wildtierschützern und Nachsuchenführern
  • Zwingersteuer für Züchter: das Dreifache des Ersthundsatzes (360 €) je bis zu 5 Hunde; nicht für gefährliche Rassen

Anmelden, abmelden, bezahlen

Landesrecht in Baden-Württemberg

Hundehaftpflicht
In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur für erlaubnispflichtige Kampfhunde: Die Haltungserlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig zu machen (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH): § 1 Abs. 2 – American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier und deren Kreuzungen gelten als Kampfhund, solange nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (Prüfung vor Amtstierarzt und Polizeihundeführer, § 1 Abs. 4). § 1 Abs. 3 – bei 9 weiteren Rassen und ihren Kreuzungen kann die Kampfhundeeigenschaft im Einzelfall bei Anhaltspunkten nach Prüfung festgestellt werden. Kampfhundehaltung ab 6 Monaten braucht eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde (berechtigtes Interesse, Zuverlässigkeit, Sachkunde, Kennzeichnung, § 3). Zucht- und Kreuzungsverbot sowie Pflicht zur Unfruchtbarmachung für Kampfhunde (§ 5 Abs. 1).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Landesweit an der Leine außerhalb des befriedeten Besitztums: Kampfhunde, alle Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihrer Kreuzungen (älter als 6 Monate) sowie gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 3 PolVOgH; Ausnahmen für Nicht-Kampfhunde der gelisteten Rassen möglich, § 4 Abs. 6); Kampfhunde und gefährliche Hunde zusätzlich mit Maulkorb (§ 4 Abs. 4). Für alle übrigen Hunde regeln die Gemeinden Leinenpflichten durch Polizeiverordnung.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für Kampfhunde Erlaubnis mit Sachkunde und unveränderlicher Kennzeichnung (§ 3 Abs. 2); Hunde der gelisteten Rassen und Kampfhunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums eine Halterkennzeichnung am Halsband tragen (§ 4 Abs. 3 Satz 2).
Rechtsgrundlage
Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Baden-Württemberg

Heidenheim an der Brenz im Vergleich

Heidenheim an der Brenz entspricht genau dem Median der 29 erfassten Städte in Baden-Württemberg (120 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Heidenheim an der Brenz Platz 118 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Heidenheim an der Brenz–120 €360 €
Aalen 18 km 126 € 378 €
Schwäbisch Gmünd 30 km 144 € 432 €
Ulm 33 km 108 € 324 €
Neu-Ulm 34 km 108 € 324 €
Göppingen 37 km 120 € 360 €
Median Baden-Württemberg–120 €

Alle Städte im Vergleich

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Stadt Heidenheim vom 23. November 2000, zuletzt geändert am 9. November 2017
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
9. November 2017
Zuletzt geprüft
28. September 2026

Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Schreiben Sie an info@lutec-solutions.com.