Hundesteuer Günzburg 2026
Stand: Satzung vom 21. Dezember 2023, geprüft am 4. Oktober 2026
In Günzburg kostet der erste Hund 70 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund gilt derselbe Satz. Für einen gefährlichen Hund werden 500 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024.
Für den zweiten und jeden weiteren Hund gilt ebenfalls der Jahresbetrag von 70 €.
Steuersätze in Günzburg
| Erster Hund | 70 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 70 € |
| Jeder weitere Hund | 70 € |
| Gefährlicher Hund | 500 € |
Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5 Abs. 2 der Satzung: Rassen und Gruppen nach § 1 der bayerischen Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit sowie deren Kreuzungen; ausgenommen Hunde mit Nachweis nach § 1 Abs. 2 der Verordnung, dass keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit vorliegt.
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Günzburg?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 70 € | 700 € |
| 2 Hunde | 140 € | 1.400 € |
| 3 Hunde | 210 € | 2.100 € |
| 1 gefährlicher Hund | 500 € | 5.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Günzburg: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat nach Anschaffung; bei jüngeren Hunden 1 Monat nach Vollendung des vierten Lebensmonats bei der Stadt Günzburg an. Hund in Günzburg anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Bayern ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Günzburg
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 70 € im Jahr. Fällig: jährlich am 1. April, frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Günzburg abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde allein zu Erwerbszwecken, insbesondere in Tierhandlungen und zur Bewachung gewerblich gehaltener Herden
- Hunde von DRK, ASB, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfall-Hilfe und THW ausschließlich für deren Aufgaben
- Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
- Hunde von Mitgliedern verbündeter Stationierungsstreitkräfte, ihres zivilen Gefolges und deren Angehörigen
- Hunde von Angehörigen ausländischer diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen
- Aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebrachte Hunde
- Geprüfte Rettungshunde für Zivil-, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst (nicht für Kampfhunde)
- Für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrliche Hunde (nicht für Kampfhunde)
- Geprüfte ASP-Kadaver-Suchhunde der bayerischen Bereitschaftsstaffel zur Vorbeugung oder Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest
Ermäßigt wird
- 50 % für einen Hund in einer Einöde mit mehr als 500 m Luftlinie Abstand zum nächsten Wohngebäude (nicht für Kampfhunde)
- 50 % für einen geprüften Jagdgebrauchshund von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern, überwiegend für Jagd oder Jagd- oder Forstschutz gehalten (nicht für Kampfhunde)
- Tierheimhunde aus steuerbegünstigten, öffentlich geförderten inländischen Tierheimen oder Tierasylen: Ermäßigung um ein Zwölftel je Monat der Hundehaltung, längstens für die ersten zwölf Monate nach Aufnahme (nicht für Kampfhunde)
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Bayern
- Hundehaftpflicht
- In Bayern ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Für normale Hunde gibt es in Bayern keine gesetzliche Haftpflichtpflicht. Für Kampfhunde kann die Gemeinde die Erlaubnis von einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 LStVG). Laut Vollzugsbekanntmachung soll das regelmäßig geschehen, mit mindestens 1 Mio. Euro für Personenschäden und 0,25 Mio. Euro für Sachschäden.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Bei Hunden der Kategorie 1 und ihren Kreuzungen wird die Eigenschaft als Kampfhund stets vermutet. Bei Kategorie 2 gilt die Vermutung, bis der Halter mit einem Gutachten (Wesenstest) nachweist, dass der einzelne Hund nicht gesteigert aggressiv ist; dann stellt die Gemeinde ein Negativzeugnis aus. Jeder Hund kann außerdem im Einzelfall wegen einer Ausbildung auf gesteigerte Aggressivität als Kampfhund gelten.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Gemeinden können per Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen und auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken (Art. 18 Abs. 1 LStVG). Sie können auch Anordnungen im Einzelfall treffen. Kampfhunde müssen nach der Erlaubnis meist außerhalb des eigenen Grundstücks an die Leine. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden (Art. 30 Abs. 1 BayNatSchG). Die untere oder höhere Naturschutzbehörde kann das Betretungsrecht beschränken, zum Beispiel mit einer Anleinpflicht in Wiesenbrütergebieten zur Brutzeit (Art. 31 Abs. 1 BayNatSchG). Schutzgebietsverordnungen können Leinenzwang vorschreiben. Es ist verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen (§ 39 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG). Besteht die Gefahr, dass ein frei laufender Hund besonders geschützten Arten nachstellt, muss er an die Leine (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG).
- Sachkunde
- Für normale Hunde verlangt Bayern weder Hundeführerschein noch Sachkundenachweis. Nur bei Kampfhunden der Kategorie 2 prüft der Sachverständige im Wesenstest auch die Sachkunde des Halters. Bei einer Kampfhund-Erlaubnis kann die Gemeinde ein Gutachten zur Eignung des Halters verlangen. Wer Hunde auf gesteigerte Aggressivität ausbildet, braucht eine Erlaubnis der Kreisverwaltungsbehörde und muss dafür die erforderliche Sachkunde besitzen (Art. 37a Abs. 2 LStVG).
- Rechtsgrundlage
- Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG), Art. 18, 37 und 37a, mit der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit, Fassung vom 17. Dezember 2024 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Günzburg im Vergleich
Günzburg liegt 5 € über dem Median der 63 erfassten Städte und Gemeinden in Bayern (65 €). In Bayern teilt sich Günzburg Platz 34 von 63 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Günzburg Platz 157 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Günzburg | – | 70 € | 140 € |
| Neu-Ulm | 22 km | 108 € | 324 € |
| Ulm | 22 km | 108 € | 324 € |
| Heidenheim an der Brenz | 27 km | 120 € | 360 € |
| Geislingen an der Steige | 38 km | 132 € | 396 € |
| Aalen | 45 km | 126 € | 378 € |
| Median Bayern | – | 65 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Günzburg
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Günzburg für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Günzburg 140 € im Jahr: 70 € für den ersten und 70 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Günzburg einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Günzburg 500 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 70 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Günzburg anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Günzburg innerhalb von 1 Monat nach Anschaffung; bei jüngeren Hunden 1 Monat nach Vollendung des vierten Lebensmonats anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Günzburg fällig?
Die Hundesteuersatzung von Günzburg nennt als Fälligkeit: jährlich am 1. April, frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.
Quelle
- Dokument
- Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Stadt Günzburg vom 21.12.2023, Stadtratsbeschluss vom 23.10.2023
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 21. Dezember 2023
- Zuletzt geprüft
- 4. Oktober 2026
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