Hundesteuer Neu-Ulm 2026
In Neu-Ulm kostet der erste Hund 108 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 216 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.
Erster Hund108 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen324 €pro Jahr
Steuersätze in Neu-Ulm
| Erster Hund | 108 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 216 € |
| Jeder weitere Hund | 216 € |
| Gefährlicher Hund | kein erhöhter Satz |
Zusammen kosten zwei Hunde 324 €, drei Hunde 540 € im Jahr.
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
- Hunde von DRK, ASB, Malteser Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe, THW oder Bundesluftschutzverband für deren Aufgaben
- Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind
- Hunde zur Bewachung von Herden
- Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
- geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst
- Hunde in Tierhandlungen
- Hunde von Mitgliedern verbündeter Stationierungsstreitkräfte und deren Angehörigen
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde in Einöden und Weilern (Wohngebäude mehr als 500 m vom nächsten entfernt)
- 50 % für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern zur Jagd bzw. zum Jagd- oder Forstschutz (Jagdhunde nur mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung)
- Züchtersteuer: halber Steuersatz je Zuchthund für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden der gleichen Rasse, darunter eine Hündin
- Jeder Ermäßigungsgrund nur für einen Hund des Steuerpflichtigen
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von unverzüglich bei der Stadt anmelden.
- Hund in Neu-Ulm anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Neu-Ulm abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides, danach jährlich zum 1. März
- Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Landesrecht in Bayern
- Hundehaftpflicht
- In Bayern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor. Keine gesetzliche Haftpflichtpflicht für Hunde. Für Kampfhunde kann die Gemeinde die Haltungserlaubnis vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 Satz 2 LStVG).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Kampfhundeverordnung (Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit): Kategorie 1 (§ 1 Abs. 1: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden) gilt stets als Kampfhund. Kategorie 2 (§ 1 Abs. 2: 14 Rassen und deren Kreuzungen) gilt als Kampfhund, solange der Behörde nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (in der Praxis Wesenstest/Negativzeugnis). Kampfhundehaltung braucht eine Erlaubnis der Gemeinde mit berechtigtem Interesse und Zuverlässigkeit (Art. 37 LStVG); Zucht und Kreuzung von Kampfhunden ist bußgeldbewehrt (bis 50.000 Euro, Art. 37a LStVG).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Die Gemeinden können durch Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken (Art. 18 Abs. 1 LStVG) und Einzelfallanordnungen treffen (Art. 18 Abs. 2 LStVG). Ob und wo Leinenpflicht gilt, regelt also die jeweilige Gemeinde.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Nur für Kampfhunde: Erlaubnispflicht (Art. 37 LStVG); für Kategorie-2-Hunde Nachweis fehlender gesteigerter Aggressivität (Wesenstest/Negativzeugnis).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG), Art. 18, 37, 37a, Fassung vom 9. Dezember 2024 (geprüft am 28. September 2026)
Neu-Ulm im Vergleich
Neu-Ulm liegt 28 € über dem Median der 17 erfassten Städte in Bayern (80 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Neu-Ulm Platz 91 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Neu-Ulm | – | 108 € | 324 € |
| Ulm | 1 km | 108 € | 324 € |
| Heidenheim an der Brenz | 34 km | 120 € | 360 € |
| Göppingen | 43 km | 120 € | 360 € |
| Schwäbisch Gmünd | 48 km | 144 € | 432 € |
| Aalen | 50 km | 126 € | 378 € |
| Median Bayern | – | 80 € |
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Neu-Ulm (Stadtrecht 9/1), in Kraft ab 01.01.2023, bekannt gemacht im Amtsblatt am 30.09.2022; Staffel ab 01.01.2026
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 30. September 2022
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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