Hundesteuer Aalen 2027: 138 € für den ersten Hund
Veröffentlicht am , aktualisiert am
Aalen erhöht die Hundesteuer zum 1. Januar 2027: Der erste Hund kostet dann 138 € statt 126 €, jeder weitere 276 € statt 252 €. Für gefährliche Hunde steigt der Satz auf 880 €, ab dem zweiten gefährlichen Hund auf 1.700 €. Die Erhöhung steht bereits in der geltenden Satzung.
| Satz | bis 31.12.2026 | ab 1.1.2027 |
|---|---|---|
| Erster Hund | 126 € | 138 € |
| Zweiter Hund | 252 € | 276 € |
| Jeder weitere Hund | 252 € | 276 € |
| Zwei Hunde zusammen | 378 € | 414 € |
| Drei Hunde zusammen | 630 € | 690 € |
| Gefährlicher Hund | 800 € | 880 € |
Die neuen Sätze sind beschlossen und amtlich veröffentlicht.
Was beschlossen ist
Die Stadt Aalen hat ihre Hundesteuersatzung vom 14. September 2000 mit einer Änderungssatzung vom 30. April 2025 geändert. Diese Änderung trat am 1. Juni 2025 in Kraft und legt in § 5 bereits zwei Stufen fest: die seit Juni 2025 geltenden Sätze und höhere Sätze ab dem Kalenderjahr 2027. Für die Erhöhung 2027 ist also kein weiterer Beschluss nötig.
Die neuen Sätze ab 2027
- erster Hund: 138 € im Jahr (bisher 126 €),
- zweiter und jeder weitere Hund: je 276 € (bisher 252 €),
- gefährlicher Hund: 880 € (bisher 800 €),
- zweiter und jeder weitere gefährliche Hund: je 1.700 € (bisher 1.600 €),
- Zwinger anerkannter Züchter: 276 € je Zwinger (bisher 252 €).
Mit einem Hund zahlen Sie ab 2027 also 12 € mehr im Jahr, mit zwei Hunden zusammen 414 € statt 378 €.
Gefährliche Hunde
Als gefährlich gelten nach § 6 der Satzung unter anderem American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastín Español, Mastino Napoletano, Mastiff und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen. Auch andere Hunde können im Einzelfall als gefährlich eingestuft werden. Wer nachweist, dass sein Hund nicht gefährlich ist, etwa durch eine Bescheinigung der Ortspolizeibehörde oder ein Gutachten, zahlt den normalen Satz. Für gefährliche Hunde gibt es keine Befreiungen und keine Ermäßigungen.
Was gleich bleibt
Steuerfrei bleiben Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Menschen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H), geprüfte Rettungshunde und ein Hund zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 150 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt sind. Für einen geprüften Jagdhund bei nachgewiesener Jagdpacht gilt weiterhin die Hälfte des Satzes für den ersten Hund. Steuerbefreite Hunde zählen bei der Berechnung des zweiten und weiteren Hundes nicht mit.
Was Hundehalter tun müssen
Angemeldete Hunde müssen nicht neu angemeldet werden. Die Steuer ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb eines Monats bei der Stadt an. Beginnt oder endet die Hundehaltung im Laufe des Jahres, wird die Steuer anteilig berechnet.
Alle Sätze, Befreiungen und die Anmeldung finden Sie auf unserer Seite Hundesteuer Aalen.
Quellen
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Aalen vom 14. September 2000 mit Änderungen vom 28. Mai 2003, 15. Dezember 2016 und 30. April 2025, Stand 30. April 2025
Verbindlich ist allein die Satzung oder das Gesetz. Einen Fehler gefunden? Schreiben Sie an info@lutec-solutions.com.