Hundesteuer Crailsheim 2026
Stand: Satzung vom 16. Dezember 2021, geprüft am 1. Oktober 2026
In Crailsheim kostet der erste Hund 108 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 228 €. Für einen gefährlichen Hund werden 612 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2022.
Hunde aus dem Crailsheimer Tierheim sind bis zum Ende des zweiten Jahres nach der Übernahme steuerfrei.
Steuersätze in Crailsheim
| Erster Hund | 108 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 228 € |
| Jeder weitere Hund | 228 € |
| Gefährlicher Hund | 612 € |
Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 6 der Satzung (Bullterrier, Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullmastiff, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Bordeaux-Dogge, Mastin Espanol, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Mastiff, Tosa Inu und Mischlinge mit mindestens einem solchen Elterntier, auch nach bestandener Verhaltensprüfung) sowie von der Ortspolizeibehörde zu gefährlichen Hunden erklärte Hunde
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Crailsheim?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 108 € | 1.080 € |
| 2 Hunde | 336 € | 3.360 € |
| 3 Hunde | 564 € | 5.640 € |
| 1 gefährlicher Hund | 612 € | 6.120 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Crailsheim: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Crailsheim an.
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Crailsheim gilt:
- Hunde aus dem Crailsheimer Tierheim: befreit bis zum Ende des zweiten Jahres nach der Übernahme
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 108 € im Jahr. Fällig: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an.
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Merkzeichen B, BL, GL, aG oder H)
- Rettungshunde mit bestandener Prüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen
- Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
- Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Betriebe
- Ausgebildete und anerkannte Jagdgebrauchshunde von Jagdausübungsberechtigten
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz von Epileptikern oder Diabetikern dienen
- Zertifizierte Therapiehunde im regelmäßigen Einsatz in Kitas, Schulen, Behinderten- oder Alteneinrichtungen
- Hunde aus dem Crailsheimer Tierheim: befreit bis zum Ende des zweiten Jahres nach der Übernahme
- Befreiungen nach Nr. 3 bis 8 für höchstens zwei Hunde je Halter
Ermäßigt wird
- 50 % für gefährliche Hunde (nicht Kampfhunde) mit bestandener Verhaltensprüfung und Begleithundeprüfung
Landesrecht in Baden-Württemberg
- Hundehaftpflicht
- In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur für erlaubnispflichtige Kampfhunde: Die Haltungserlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig zu machen (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH): Nach § 1 Abs. 2 gelten American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier und deren Kreuzungen als Kampfhund, solange nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (Prüfung vor Amtstierarzt und Polizeihundeführer, § 1 Abs. 4). Nach § 1 Abs. 3 kann bei 9 weiteren Rassen und ihren Kreuzungen die Kampfhundeeigenschaft im Einzelfall bei Anhaltspunkten nach Prüfung festgestellt werden. Kampfhundehaltung ab 6 Monaten braucht eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde (berechtigtes Interesse, Zuverlässigkeit, Sachkunde, Kennzeichnung, § 3). Zucht- und Kreuzungsverbot sowie Pflicht zur Unfruchtbarmachung für Kampfhunde (§ 5 Abs. 1).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Landesweit an der Leine außerhalb des befriedeten Besitztums: Kampfhunde, alle Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihrer Kreuzungen (älter als 6 Monate) sowie gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 3 PolVOgH; Ausnahmen für Nicht-Kampfhunde der gelisteten Rassen möglich, § 4 Abs. 6); Kampfhunde und gefährliche Hunde zusätzlich mit Maulkorb (§ 4 Abs. 4). Für alle übrigen Hunde regeln die Gemeinden Leinenpflichten durch Polizeiverordnung.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für Kampfhunde Erlaubnis mit Sachkunde und unveränderlicher Kennzeichnung (§ 3 Abs. 2); Hunde der gelisteten Rassen und Kampfhunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums eine Halterkennzeichnung am Halsband tragen (§ 4 Abs. 3 Satz 2).
- Rechtsgrundlage
- Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 28. September 2026)
Crailsheim im Vergleich
Crailsheim liegt 12 € unter dem Median der 74 erfassten Städte in Baden-Württemberg (120 €). In Baden-Württemberg teilt sich Crailsheim Platz 17 von 74 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Crailsheim Platz 315 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Crailsheim | – | 108 € | 336 € |
| Schwäbisch Hall | 25 km | 108 € | 324 € |
| Aalen | 33 km | 126 € | 378 € |
| Ansbach | 41 km | 65 € | 195 € |
| Öhringen | 42 km | 96 € | 288 € |
| Schwäbisch Gmünd | 42 km | 144 € | 432 € |
| Median Baden-Württemberg | – | 120 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Crailsheim
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Crailsheim für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Crailsheim 336 € im Jahr: 108 € für den ersten und 228 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Crailsheim einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Crailsheim 612 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 108 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Crailsheim anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Crailsheim innerhalb von 1 Monat anmelden.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Crailsheim befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Crailsheim gilt: Hunde aus dem Crailsheimer Tierheim: befreit bis zum Ende des zweiten Jahres nach der Übernahme.
Wann ist die Hundesteuer in Crailsheim fällig?
Die Hundesteuersatzung von Crailsheim nennt als Fälligkeit: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
Quelle
- Dokument
- Satzung der Stadt Crailsheim über die Erhebung von Hundesteuer (Hundesteuersatzung), beschlossen am 16.12.2021, in Kraft ab 01.01.2022 (Amtliche Bekanntmachung vom 17.12.2021)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 16. Dezember 2021
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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