Hundesteuer Ansbach 2026

In Ansbach kostet der erste Hund 65 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 130 €.

Hunde aus dem Tierheim Ansbach sind auf Antrag zwölf Monate steuerfrei.

Erster Hund65 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen195 €pro Jahr

Steuersätze in Ansbach

Hundesteuer pro Hund und Jahr
Erster Hund65 €
Zweiter Hund130 €
Jeder weitere Hund130 €
Gefährlicher Hundkein erhöhter Satz

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Ansbach?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 65 € 650 €
2 Hunde 195 € 1.950 €
3 Hunde 325 € 3.250 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Ansbach: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Ansbach an.
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Bayern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor; sie ist freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Ansbach gilt:
    • Hunde aus dem Tierheim Ansbach: 12 Monate befreit (auf Antrag)
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 65 € im Jahr. Fällig: einen Monat nach Zustellung des Steuerbescheids.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an.

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
  • Hunde von DRK, ASB, Malteser, Johanniter oder THW für deren Aufgaben
  • Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind
  • Hunde zur Bewachung von Herden
  • Hunde, die vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
  • Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst
  • Hunde in Tierhandlungen
  • Hunde aus dem Tierheim Ansbach: 12 Monate befreit (auf Antrag)

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde in Einöden und Weilern
  • 50 % für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern zur Jagd oder zum Jagd- und Forstschutz (Jagdhunde mit Brauchbarkeitsprüfung)
  • Züchtersteuer: die Hälfte des Steuersatzes je Zuchthund, höchstens das Doppelte des Satzes je Züchter

Landesrecht in Bayern

Hundehaftpflicht
In Bayern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor. Keine gesetzliche Haftpflichtpflicht für Hunde. Für Kampfhunde kann die Gemeinde die Haltungserlaubnis vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 Satz 2 LStVG).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Kampfhundeverordnung (Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit): Kategorie 1 (§ 1 Abs. 1: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden) gilt stets als Kampfhund. Kategorie 2 (§ 1 Abs. 2: 14 Rassen und deren Kreuzungen) gilt als Kampfhund, solange der Behörde nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (in der Praxis Wesenstest/Negativzeugnis). Kampfhundehaltung braucht eine Erlaubnis der Gemeinde mit berechtigtem Interesse und Zuverlässigkeit (Art. 37 LStVG); Zucht und Kreuzung von Kampfhunden ist bußgeldbewehrt (bis 50.000 Euro, Art. 37a LStVG).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Die Gemeinden können durch Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken (Art. 18 Abs. 1 LStVG) und Einzelfallanordnungen treffen (Art. 18 Abs. 2 LStVG). Ob und wo Leinenpflicht gilt, regelt also die jeweilige Gemeinde.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Nur für Kampfhunde: Erlaubnispflicht (Art. 37 LStVG); für Kategorie-2-Hunde Nachweis fehlender gesteigerter Aggressivität (Wesenstest/Negativzeugnis).
Rechtsgrundlage
Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz, LStVG), Art. 18, 37, 37a, Fassung vom 9. Dezember 2024 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Bayern

Ansbach im Vergleich

Ansbach entspricht genau dem Median der 50 erfassten Städte in Bayern (65 €). In Bayern teilt sich Ansbach Platz 25 von 50 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Ansbach Platz 88 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Ansbach–65 €195 €
Zirndorf 31 km 96 € 270 €
Schwabach 33 km 100 € 240 €
Fürth 35 km 132 € 312 €
Nürnberg 40 km 132 € 264 €
Crailsheim 41 km 108 € 336 €
Median Bayern–65 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Ansbach

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Ansbach für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Ansbach 195 € im Jahr: 65 € für den ersten und 130 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Ansbach einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Ansbach gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.

Bis wann muss ich einen Hund in Ansbach anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Ansbach innerhalb von 14 Tagen anmelden.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Ansbach befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Ansbach gilt: Hunde aus dem Tierheim Ansbach: 12 Monate befreit (auf Antrag).

Wann ist die Hundesteuer in Ansbach fällig?

Die Hundesteuersatzung von Ansbach nennt als Fälligkeit: einen Monat nach Zustellung des Steuerbescheids.

Quelle

Dokument
Satzung für die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Ansbach vom 8. Mai 2006 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 08.12.2009
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
8. Dezember 2009
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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