Hundesteuer Nieder-Olm 2026

In Nieder-Olm kostet der erste Hund 45 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 60 €. Für einen gefährlichen Hund werden 372 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.

Für den zweiten gefährlichen Hund fallen 492 € jährlich an, für jeden weiteren 615 €.

Erster Hund45 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen105 €pro Jahr
Gefährlicher Hund372 €pro Jahr

Steuersätze in Nieder-Olm

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2026
Erster Hund45 €
Zweiter Hund60 €
Jeder weitere Hund78 €
Gefährlicher Hund372 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 5 Abs. 3 und 4: bissige, Wild oder Vieh hetzende oder reißende, Menschen aggressiv anspringende oder übermäßig kampfbereite Hunde; unwiderlegbare Vermutung bei Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Fila Brasileiro, Mastino Napolitano, Bordeaux Dogge, Mastino Espanol, Dogo Argentino, Römischer Kampfhund, Chinesischer Kampfhund, Bandog und Tosa Inu sowie von diesen Rassen oder Typen abstammenden Hunden

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Nieder-Olm?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 45 € 450 €
2 Hunde 105 € 1.050 €
3 Hunde 183 € 1.830 €
1 gefährlicher Hund 372 € 3.720 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Nieder-Olm: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Nieder-Olm an. Hund in Nieder-Olm anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Nieder-Olm
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 45 € im Jahr. Fällig: Vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; erstmalig einen Monat nach Zugang des Abgabenbescheids für die zurückliegende Zeit; auf Antrag jährlich am 1. Juli.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Nieder-Olm abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Zertifizierte Assistenzhunde nach § 12e Abs. 3 BGG sowie unentbehrliche Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder völlig hilfloser Personen, nur ein Hund
  • Geprüfte Rettungshunde im regelmäßigen und uneingeschränkten Einsatz bei Feuerwehr, Sanitätsdienst, Rettungsdienst oder anerkannten Hilfsorganisationen
  • Aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebrachte Hunde
  • Schweißhunde anerkannter Führerinnen und Führer nach § 35 Abs. 4 Landesjagdgesetz
  • Nicht besteuerbar: ausschließlich zur Berufsarbeit und Einkommenserzielung gehaltene, hierfür notwendige Hunde
  • Nicht besteuerbar: auf Weisung aufgenommene Diensthunde im Eigentum und auf Anschaffungskosten des Dienstherrn mit überwiegend öffentlich finanziertem Unterhalt
  • Nicht besteuerbar: ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken von wissenschaftlichen Einrichtungen gehaltene Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für erforderliche Wachhunde an Gebäuden mehr als 200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt, höchstens zwei Hunde, keine gefährlichen Hunde
  • 50 % für geprüfte jagdlich brauchbare Hunde von Jagdausübungsberechtigten und bestätigten Jagdaufsehern mit Jagdschein, höchstens zwei Hunde

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Rheinland-Pfalz

Hundehaftpflicht
In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Wer einen gefährlichen Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung nachweisen (Voraussetzung der Erlaubnis). Laut LHundG gelten mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit Bull Terrier. Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier und alle Hunde, die von ihnen abstammen, gelten kraft Gesetz als gefährlich (§ 1 Abs. 2). Nach Auffassung der ADD können auch Hunde mit der Rassebezeichnung American Bully darunter fallen. Außerdem gelten Hunde als gefährlich, wenn sie sich im Einzelfall auffällig verhalten haben, etwa durch Beißen, aggressives Anspringen von Menschen oder Hetzen und Reißen von Wild oder Vieh (§ 1 Abs. 1).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums angeleint sein und einen Maulkorb tragen (§ 5 Abs. 4 LHundG). Für alle anderen Hunde regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Gefahrenabwehrverordnung (§ 8 LHundG). Im Wald gibt es keine gesetzliche Leinenpflicht. Das Landeswaldgesetz verlangt nur, dass die Lebensgemeinschaft Wald nicht gestört wird (§ 22 Abs. 2 LWaldG). Jagdberechtigte dürfen wildernde Hunde töten (§ 33 Abs. 6 Landesjagdgesetz 2010). Landesforsten bittet, Hunde im Wald anzuleinen. Eine landesweite Regel zur Brut- und Setzzeit gibt es weder im Landeswaldgesetz noch im Landesjagdgesetz. Gemeinden und Schutzgebietsverordnungen können Leinenpflichten festlegen.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss dafür die erforderliche Sachkunde nachweisen (§ 3). Die Sachkundeprüfung legt man bei einer von der Landestierärztekammer benannten Person oder Stelle ab. Sie gilt nur zusammen mit dem Hund, mit dem sie abgelegt wurde (§ 3 Abs. 2).
Rechtsgrundlage
Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) vom 22. Dezember 2004, Fassung vom 22. Dezember 2004 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Rheinland-Pfalz

Nieder-Olm im Vergleich

Nieder-Olm liegt 60 € unter dem Median der 32 erfassten Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz (105 €). In Rheinland-Pfalz steht Nieder-Olm auf Platz 2 von 32 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Nieder-Olm Platz 28 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Nieder-Olm–45 €105 €
Mainz 11 km 186 € 402 €
Ingelheim am Rhein 13 km 90 € 210 €
Rüsselsheim am Main 18 km 96 € 264 €
Wiesbaden 19 km 180 € 360 €
Alzey 19 km 99 € 231 €
Median Rheinland-Pfalz–105 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Nieder-Olm

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Nieder-Olm für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Nieder-Olm 105 € im Jahr: 45 € für den ersten und 60 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Nieder-Olm einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Nieder-Olm 372 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 45 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Nieder-Olm anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Nieder-Olm innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Nieder-Olm fällig?

Die Hundesteuersatzung von Nieder-Olm nennt als Fälligkeit: Vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; erstmalig einen Monat nach Zugang des Abgabenbescheids für die zurückliegende Zeit; auf Antrag jährlich am 1. Juli.

Quelle

Dokument
Haushaltssatzung der Stadt Nieder-Olm für das Jahr 2026 vom 13.01.2026, § 6; Hundesteuersatzung vom 11.12.2025
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
13. Januar 2026
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

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