Hundesteuer Idstein 2026

In Idstein kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 168 €. Für einen gefährlichen Hund werden 720 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2013.

Erster Hund60 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen228 €pro Jahr
Gefährlicher Hund720 €pro Jahr

Steuersätze in Idstein

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2013
Erster Hund60 €
Zweiter Hund168 €
Jeder weitere Hund240 €
Gefährlicher Hund720 €

Als gefährlich gilt: Hunde der Rassen und Gruppen nach § 2 Abs. 1 der hessischen Hundeverordnung und deren Kreuzungen sowie im Einzelfall gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 2 HundeVO (§ 5 Abs. 4)

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Idstein?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 60 € 600 €
2 Hunde 228 € 2.280 €
3 Hunde 468 € 4.680 €
1 gefährlicher Hund 720 € 7.200 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Idstein: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Idstein an. Hund in Idstein anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Idstein
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. Juli; auf Antrag vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November oder halbjährlich zum 15. Februar und 15. August.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Idstein abmelden (offizielle Seite der Stadt)

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Ausgebildete Blinden- und Behindertenbegleithunde für blinde, taube oder sonst hilflose Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
  • Diensthunde von Polizei- und Zollbeamten
  • Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl
  • Hunde, die vorübergehend in Einrichtungen von Tierschutzvereinen untergebracht sind

Ermäßigt wird

  • 50 % für Wachhunde bewohnter Gebäude, die mehr als 100 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
  • 50 % für geprüfte Rettungshunde
  • 50 % für Wachhunde landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom bebauten Ortsteil

Landesrecht in Hessen

Hundehaftpflicht
In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Halter erlaubnispflichtiger (gefährlicher) Hunde (Rasseliste und verhaltensauffällige Hunde) müssen eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro abschließen (§ 71a Abs. 2 HSOG; Nachweis als Erlaubnisvoraussetzung, § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 HundeVO).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler. Eine Liste (§ 2 Abs. 1 Satz 2 HundeVO) ohne Kategorien: Für die 9 Rassen/Gruppen und deren Kreuzungen wird Gefährlichkeit vermutet; die Haltung braucht eine befristete Erlaubnis (max. 4 Jahre) mit Volljährigkeit, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Sachkunde, positiver Wesensprüfung, Chip, Haftpflichtversicherung und bezahlter Hundesteuer (§ 3 Abs. 1). Eine positive Wesensprüfung widerlegt die Vermutung nicht, befreit aber u. a. von Leinenzwang und Grundstückssicherung (§ 9 Abs. 1 Satz 2, § 10 Abs. 3). Befreiung von der Erlaubnispflicht möglich nach bestandener VDH-Begleithundprüfung, alle zwei Jahre nachzuweisen (§ 3a Abs. 2). Vermehrung, Handel, Erwerb und Abgabe verboten ohne positive Wesensprüfung (§ 13). Daneben gelten verhaltensauffällige Hunde als gefährlich (§ 2 Abs. 2).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht, aber kein unbeaufsichtigtes Laufenlassen außerhalb des eingefriedeten Besitztums (§ 1 Abs. 1 Satz 2 HundeVO). Landesweit Leinenpflicht für alle Hunde bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten, Märkten, Messen und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 9 Abs. 2 Nr. 1) sowie auf von der Gemeinde bestimmten Flächen wie Park- und Grünanlagen oder Fußgängerzonen (§ 9 Abs. 2 Nr. 2). Gefährliche Hunde außerhalb des eingefriedeten Besitztums an höchstens 2 m Leine, außer bei positiver Wesensprüfung (§ 9 Abs. 1).
Sachkunde
Für alle Hunde: außerhalb des eingefriedeten Besitztums Halsband oder Brustgeschirr mit Name und Anschrift (und ggf. Telefonnummer) des Halters (§ 1 Abs. 2 HundeVO). Kein landesweiter Sachkundenachweis, keine Chip- oder Registerpflicht für gewöhnliche Hunde. Für gefährliche Hunde Sachkundeprüfung, Wesensprüfung und Chip (§§ 3, 6, 7, 12).
Rechtsgrundlage
Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003, Fassung vom 30. November 2022 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Hessen

Idstein im Vergleich

Idstein liegt 30 € unter dem Median der 41 erfassten Städte in Hessen (90 €). In Hessen teilt sich Idstein Platz 3 von 41 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Idstein Platz 44 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Idstein–60 €228 €
Taunusstein 12 km 84 € 252 €
Wiesbaden 16 km 180 € 360 €
Kelkheim (Taunus) 16 km 96 € 192 €
Hofheim am Taunus 19 km 120 € 240 €
Oberursel (Taunus) 22 km 87 € 219 €
Median Hessen–90 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Idstein

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Idstein für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Idstein 228 € im Jahr: 60 € für den ersten und 168 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Idstein einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Idstein 720 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Idstein anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Idstein innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Idstein fällig?

Die Hundesteuersatzung von Idstein nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. Juli; auf Antrag vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November oder halbjährlich zum 15. Februar und 15. August.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Idstein vom 15.11.2012 (Beschluss 06.09.2012), gültig ab 01.01.2013
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
15. November 2012
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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