Hundesteuer Neu-Isenburg 2026
Stand: Satzung vom 21. Mai 2025, geprüft am 1. Oktober 2026
In Neu-Isenburg kostet der erste Hund 90 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund gilt derselbe Satz. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Juli 2025.
Hunde aus einem Tierheim sind bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres steuerfrei.
Steuersätze in Neu-Isenburg
| Erster Hund | 90 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 90 € |
| Jeder weitere Hund | 90 € |
| Gefährlicher Hund | 600 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 5 Abs. 4 (Verhalten, Beißvorfälle) und Abs. 5 der Satzung (Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler und Kreuzungen); jeder weitere gefährliche Hund 750 €
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Neu-Isenburg?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 90 € | 900 € |
| 2 Hunde | 180 € | 1.800 € |
| 3 Hunde | 270 € | 2.700 € |
| 1 gefährlicher Hund | 600 € | 6.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Neu-Isenburg: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Neu-Isenburg an. Hund in Neu-Isenburg anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Neu-Isenburg gilt:
- Hunde aus einem Tierheim: befreit bis zum Ende des auf das Erwerbsjahr folgenden Kalenderjahres
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 90 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. Juli; auf Antrag vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Neu-Isenburg abmelden (offizielle Seite der Stadt)
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H), nur für einen Hund
- Diensthunde von Polizei- und Zollbeamten
- Gebrauchshunde zur Bewachung von Herden in der erforderlichen Anzahl
- Hunde von angemeldeten gewerbsmäßigen Hundehändlern
- Hunde, die in Einrichtungen von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen vorübergehend untergebracht sind
- Hunde aus einem Tierheim: befreit bis zum Ende des auf das Erwerbsjahr folgenden Kalenderjahres
Ermäßigt wird
- 50 % für Wachhunde bewohnter Gebäude, die mehr als 100 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
- 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde
- 50 % für den ersten Hund von Empfängern von Leistungen nach SGB II und einkommensmäßig gleichstehenden Personen
- 50 % auf den erhöhten Satz für gefährliche Hunde bei jährlich nachgewiesener Begleithundeprüfung
Landesrecht in Hessen
- Hundehaftpflicht
- In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Halter erlaubnispflichtiger (gefährlicher) Hunde (Rasseliste und verhaltensauffällige Hunde) müssen eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro abschließen (§ 71a Abs. 2 HSOG; Nachweis als Erlaubnisvoraussetzung, § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 HundeVO).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler. Eine Liste (§ 2 Abs. 1 Satz 2 HundeVO) ohne Kategorien: Für die 9 Rassen/Gruppen und deren Kreuzungen wird Gefährlichkeit vermutet; die Haltung braucht eine befristete Erlaubnis (max. 4 Jahre) mit Volljährigkeit, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Sachkunde, positiver Wesensprüfung, Chip, Haftpflichtversicherung und bezahlter Hundesteuer (§ 3 Abs. 1). Eine positive Wesensprüfung widerlegt die Vermutung nicht, befreit aber u. a. von Leinenzwang und Grundstückssicherung (§ 9 Abs. 1 Satz 2, § 10 Abs. 3). Befreiung von der Erlaubnispflicht möglich nach bestandener VDH-Begleithundprüfung, alle zwei Jahre nachzuweisen (§ 3a Abs. 2). Vermehrung, Handel, Erwerb und Abgabe verboten ohne positive Wesensprüfung (§ 13). Daneben gelten verhaltensauffällige Hunde als gefährlich (§ 2 Abs. 2).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht, aber kein unbeaufsichtigtes Laufenlassen außerhalb des eingefriedeten Besitztums (§ 1 Abs. 1 Satz 2 HundeVO). Landesweit Leinenpflicht für alle Hunde bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten, Märkten, Messen und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 9 Abs. 2 Nr. 1) sowie auf von der Gemeinde bestimmten Flächen wie Park- und Grünanlagen oder Fußgängerzonen (§ 9 Abs. 2 Nr. 2). Gefährliche Hunde außerhalb des eingefriedeten Besitztums an höchstens 2 m Leine, außer bei positiver Wesensprüfung (§ 9 Abs. 1).
- Sachkunde
- Für alle Hunde: außerhalb des eingefriedeten Besitztums Halsband oder Brustgeschirr mit Name und Anschrift (und ggf. Telefonnummer) des Halters (§ 1 Abs. 2 HundeVO). Kein landesweiter Sachkundenachweis, keine Chip- oder Registerpflicht für gewöhnliche Hunde. Für gefährliche Hunde Sachkundeprüfung, Wesensprüfung und Chip (§§ 3, 6, 7, 12).
- Rechtsgrundlage
- Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003, Fassung vom 30. November 2022 (geprüft am 28. September 2026)
Neu-Isenburg im Vergleich
Neu-Isenburg entspricht genau dem Median der 41 erfassten Städte in Hessen (90 €). In Hessen teilt sich Neu-Isenburg Platz 21 von 41 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Neu-Isenburg Platz 193 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Neu-Isenburg | – | 90 € | 180 € |
| Dreieich | 4 km | 60 € | 146 € |
| Frankfurt am Main | 6 km | 102 € | 204 € |
| Langen (Hessen) | 7 km | 120 € | 240 € |
| Offenbach am Main | 8 km | 90 € | 270 € |
| Dietzenbach | 8 km | 90 € | 180 € |
| Median Hessen | – | 90 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Neu-Isenburg
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Neu-Isenburg für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Neu-Isenburg 180 € im Jahr: 90 € für den ersten und 90 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Neu-Isenburg einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Neu-Isenburg 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 90 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Neu-Isenburg anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Neu-Isenburg innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Neu-Isenburg befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Neu-Isenburg gilt: Hunde aus einem Tierheim: befreit bis zum Ende des auf das Erwerbsjahr folgenden Kalenderjahres.
Wann ist die Hundesteuer in Neu-Isenburg fällig?
Die Hundesteuersatzung von Neu-Isenburg nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. Juli; auf Antrag vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
Quelle
- Dokument
- 6. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Neu-Isenburg vom 13.03.2002, beschlossen am 21.05.2025, ausgefertigt am 10.06.2025
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 21. Mai 2025
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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