Hundesteuer Langen (Hessen) 2026
Stand: Satzung vom 16. August 2022, geprüft am 1. Oktober 2026
In Langen (Hessen) kostet der erste Hund 120 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund gilt derselbe Satz. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2023.
Hunde aus einem Tierheim sind bis zum Ende des Folgejahres steuerfrei; mit bestandener Begleithundeprüfung sinkt die Steuer auf 84 € (gefährliche Hunde 468 €).
Steuersätze in Langen (Hessen)
| Erster Hund | 120 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 120 € |
| Jeder weitere Hund | 120 € |
| Gefährlicher Hund | 600 € |
Als gefährlich gilt: Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen, deren Gefährlichkeit nach § 2 Abs. 1 der hessischen Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden vermutet wird, oder die nach § 2 Abs. 2 gefährlich sind (§ 5 Abs. 3)
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Langen (Hessen)?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 120 € | 1.200 € |
| 2 Hunde | 240 € | 2.400 € |
| 3 Hunde | 360 € | 3.600 € |
| 1 gefährlicher Hund | 600 € | 6.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Langen (Hessen): das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Langen (Hessen) an. Hund in Langen (Hessen) anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Langen (Hessen) gilt:
- Hunde aus einem Tierheim: befreit bis zum Ende des auf das Erwerbsjahr folgenden Kalenderjahres; gefährliche Hunde nur aus einem Tierheim im Kreis Offenbach
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 120 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 15. Februar; auf Antrag vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an.
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Blindenhunde und Behindertenbegleithunde für blinde, taube oder sonst hilflose Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- Gebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl, die ausschließlich für die Bewachung von Herden verwendet werden
- Hunde, die in Einrichtungen von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen vorübergehend untergebracht sind
- Hunde aus einem Tierheim: befreit bis zum Ende des auf das Erwerbsjahr folgenden Kalenderjahres; gefährliche Hunde nur aus einem Tierheim im Kreis Offenbach
Ermäßigt wird
- 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde (Prüfung alle drei Jahre)
- Nach bestandener Begleithundeprüfung oder gleichwertiger VDH-Prüfung: 84 € statt 120 €, gefährliche Hunde 468 € statt 600 € (gefährliche Hunde: Prüfung alle drei Jahre)
Landesrecht in Hessen
- Hundehaftpflicht
- In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Halter erlaubnispflichtiger (gefährlicher) Hunde (Rasseliste und verhaltensauffällige Hunde) müssen eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro abschließen (§ 71a Abs. 2 HSOG; Nachweis als Erlaubnisvoraussetzung, § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 HundeVO).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler. Eine Liste (§ 2 Abs. 1 Satz 2 HundeVO) ohne Kategorien: Für die 9 Rassen/Gruppen und deren Kreuzungen wird Gefährlichkeit vermutet; die Haltung braucht eine befristete Erlaubnis (max. 4 Jahre) mit Volljährigkeit, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Sachkunde, positiver Wesensprüfung, Chip, Haftpflichtversicherung und bezahlter Hundesteuer (§ 3 Abs. 1). Eine positive Wesensprüfung widerlegt die Vermutung nicht, befreit aber u. a. von Leinenzwang und Grundstückssicherung (§ 9 Abs. 1 Satz 2, § 10 Abs. 3). Befreiung von der Erlaubnispflicht möglich nach bestandener VDH-Begleithundprüfung, alle zwei Jahre nachzuweisen (§ 3a Abs. 2). Vermehrung, Handel, Erwerb und Abgabe verboten ohne positive Wesensprüfung (§ 13). Daneben gelten verhaltensauffällige Hunde als gefährlich (§ 2 Abs. 2).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht, aber kein unbeaufsichtigtes Laufenlassen außerhalb des eingefriedeten Besitztums (§ 1 Abs. 1 Satz 2 HundeVO). Landesweit Leinenpflicht für alle Hunde bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten, Märkten, Messen und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 9 Abs. 2 Nr. 1) sowie auf von der Gemeinde bestimmten Flächen wie Park- und Grünanlagen oder Fußgängerzonen (§ 9 Abs. 2 Nr. 2). Gefährliche Hunde außerhalb des eingefriedeten Besitztums an höchstens 2 m Leine, außer bei positiver Wesensprüfung (§ 9 Abs. 1).
- Sachkunde
- Für alle Hunde: außerhalb des eingefriedeten Besitztums Halsband oder Brustgeschirr mit Name und Anschrift (und ggf. Telefonnummer) des Halters (§ 1 Abs. 2 HundeVO). Kein landesweiter Sachkundenachweis, keine Chip- oder Registerpflicht für gewöhnliche Hunde. Für gefährliche Hunde Sachkundeprüfung, Wesensprüfung und Chip (§§ 3, 6, 7, 12).
- Rechtsgrundlage
- Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003, Fassung vom 30. November 2022 (geprüft am 28. September 2026)
Langen (Hessen) im Vergleich
Langen (Hessen) liegt 30 € über dem Median der 41 erfassten Städte in Hessen (90 €). In Hessen teilt sich Langen (Hessen) Platz 36 von 41 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Langen (Hessen) Platz 366 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Langen (Hessen) | – | 120 € | 240 € |
| Dreieich | 3 km | 60 € | 146 € |
| Neu-Isenburg | 7 km | 90 € | 180 € |
| Dietzenbach | 8 km | 90 € | 180 € |
| Mörfelden-Walldorf | 8 km | 86 € | 185 € |
| Rödermark | 11 km | 120 € | 270 € |
| Median Hessen | – | 90 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Langen (Hessen)
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Langen (Hessen) für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Langen (Hessen) 240 € im Jahr: 120 € für den ersten und 120 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Langen (Hessen) einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Langen (Hessen) 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 120 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Langen (Hessen) anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Langen (Hessen) innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Langen (Hessen) befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Langen (Hessen) gilt: Hunde aus einem Tierheim: befreit bis zum Ende des auf das Erwerbsjahr folgenden Kalenderjahres; gefährliche Hunde nur aus einem Tierheim im Kreis Offenbach.
Wann ist die Hundesteuer in Langen (Hessen) fällig?
Die Hundesteuersatzung von Langen (Hessen) nennt als Fälligkeit: jährlich zum 15. Februar; auf Antrag vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Langen (Hessen) vom 24.10.2016 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 16.08.2022 (Lesefassung, Stadtrecht 2.1)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 16. August 2022
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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