Hundesteuer Bad Aibling 2026

In Bad Aibling kostet der erste Hund 80 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 240 €. Für einen gefährlichen Hund werden 800 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.

Für Hunde aus steuerbegünstigten, öffentlich geförderten inländischen Tierheimen gibt es eine Ermäßigung für die ersten zwölf Monate.

Erster Hund80 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen320 €pro Jahr
Gefährlicher Hund800 €pro Jahr

Steuersätze in Bad Aibling

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2026
Erster Hund80 €
Zweiter Hund240 €
Jeder weitere Hund320 €
Gefährlicher Hund800 €

Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5 der Satzung: alle in § 1 der bayerischen Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit genannten Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden; 800 € je Kampfhund

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Bad Aibling?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 80 € 800 €
2 Hunde 320 € 3.200 €
3 Hunde 640 € 6.400 €
1 gefährlicher Hund 800 € 8.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Bad Aibling: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat nach Anschaffung; bei jüngeren Hunden 1 Monat nach Vollendung des vierten Lebensmonats bei der Stadt Bad Aibling an. Hund in Bad Aibling anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Bayern ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Bad Aibling
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 80 € im Jahr. Fällig: jährlich am 1. April, frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Bad Aibling abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde allein zu Erwerbszwecken, insbesondere in Tierhandlungen und zur notwendigen Bewachung gewerblich gehaltener Herden
  • Hunde von DRK, Arbeiter-Samariter-Bund, Malteser Hilfsdienst, Johanniter-Unfall-Hilfe oder THW ausschließlich für deren Aufgaben
  • Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
  • Hunde von Mitgliedern verbündeter Stationierungsstreitkräfte, deren zivilem Gefolge und Angehörigen
  • Hunde von Angehörigen ausländischer diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen
  • Aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebrachte Hunde
  • Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst (nicht für Kampfhunde)
  • Für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrliche Hunde (nicht für Kampfhunde)
  • Geprüfte ASP-Kadaver-Suchhunde der bayerischen Bereitschaftsstaffel des LGL zur Vorbeugung oder Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (nicht für Kampfhunde)

Ermäßigt wird

  • 50 % für einen Hund in einer Einöde mit mehr als 500 m Luftlinie zu jedem anderen Wohngebäude (nicht für Kampfhunde)
  • 50 % für einen jagdlich brauchbaren Hund von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern, überwiegend oder ausschließlich für Jagd, Jagd- oder Forstschutz; Brauchbarkeitsprüfung oder gleichgestellte Prüfung erforderlich (nicht für Kampfhunde)
  • Hunde aus einem steuerbegünstigten und öffentlich geförderten inländischen Tierheim oder Tierasyl: je Haltungsmonat Ermäßigung um ein Zwölftel des Steuersatzes für höchstens die ersten zwölf Monate nach Aufnahme (nicht für Kampfhunde)

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Bayern

Hundehaftpflicht
In Bayern ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Für normale Hunde gibt es in Bayern keine gesetzliche Haftpflichtpflicht. Für Kampfhunde kann die Gemeinde die Erlaubnis von einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 LStVG). Laut Vollzugsbekanntmachung soll das regelmäßig geschehen, mit mindestens 1 Mio. Euro für Personenschäden und 0,25 Mio. Euro für Sachschäden.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Bei Hunden der Kategorie 1 und ihren Kreuzungen wird die Eigenschaft als Kampfhund stets vermutet. Bei Kategorie 2 gilt die Vermutung, bis der Halter mit einem Gutachten (Wesenstest) nachweist, dass der einzelne Hund nicht gesteigert aggressiv ist; dann stellt die Gemeinde ein Negativzeugnis aus. Jeder Hund kann außerdem im Einzelfall wegen einer Ausbildung auf gesteigerte Aggressivität als Kampfhund gelten.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Gemeinden können per Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen und auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken (Art. 18 Abs. 1 LStVG). Sie können auch Anordnungen im Einzelfall treffen. Kampfhunde müssen nach der Erlaubnis meist außerhalb des eigenen Grundstücks an die Leine. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden (Art. 30 Abs. 1 BayNatSchG). Die untere oder höhere Naturschutzbehörde kann das Betretungsrecht beschränken, zum Beispiel mit einer Anleinpflicht in Wiesenbrütergebieten zur Brutzeit (Art. 31 Abs. 1 BayNatSchG). Schutzgebietsverordnungen können Leinenzwang vorschreiben. Es ist verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen (§ 39 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG). Besteht die Gefahr, dass ein frei laufender Hund besonders geschützten Arten nachstellt, muss er an die Leine (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG).
Sachkunde
Für normale Hunde verlangt Bayern weder Hundeführerschein noch Sachkundenachweis. Nur bei Kampfhunden der Kategorie 2 prüft der Sachverständige im Wesenstest auch die Sachkunde des Halters. Bei einer Kampfhund-Erlaubnis kann die Gemeinde ein Gutachten zur Eignung des Halters verlangen. Wer Hunde auf gesteigerte Aggressivität ausbildet, braucht eine Erlaubnis der Kreisverwaltungsbehörde und muss dafür die erforderliche Sachkunde besitzen (Art. 37a Abs. 2 LStVG).
Rechtsgrundlage
Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG), Art. 18, 37 und 37a, mit der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit, Fassung vom 17. Dezember 2024 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Bayern

Bad Aibling im Vergleich

Bad Aibling liegt 15 € über dem Median der 63 erfassten Städte und Gemeinden in Bayern (65 €). In Bayern teilt sich Bad Aibling Platz 42 von 63 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Bad Aibling Platz 232 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Bad Aibling–80 €320 €
Rosenheim 9 km 60 € 120 €
Unterhaching 37 km 60 € 140 €
Geretsried 39 km 60 € 140 €
Wolfratshausen 44 km 80 € 200 €
München 44 km 100 € 200 €
Median Bayern–65 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Bad Aibling

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Bad Aibling für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Bad Aibling 320 € im Jahr: 80 € für den ersten und 240 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Bad Aibling einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Bad Aibling 800 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 80 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Bad Aibling anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Bad Aibling innerhalb von 1 Monat nach Anschaffung; bei jüngeren Hunden 1 Monat nach Vollendung des vierten Lebensmonats anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Bad Aibling fällig?

Die Hundesteuersatzung von Bad Aibling nennt als Fälligkeit: jährlich am 1. April, frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.

Quelle

Dokument
Satzung für die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Bad Aibling vom 19.11.2025
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
19. November 2025
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

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