Hundesteuer Unterhaching 2026

In Unterhaching kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 80 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2015.

Hunde aus einem Tierheim sind im Jahr der Übernahme und im folgenden Jahr steuerfrei.

Erster Hund60 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen140 €pro Jahr

Steuersätze in Unterhaching

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2015
Erster Hund60 €
Zweiter Hund80 €
Jeder weitere Hund100 €
Gefährlicher Hundkein erhöhter Satz

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Unterhaching?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 60 € 600 €
2 Hunde 140 € 1.400 €
3 Hunde 240 € 2.400 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Unterhaching: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Unterhaching an. Hund in Unterhaching anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Bayern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor; sie ist freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Unterhaching gilt:
    • Hunde aus einem Tierheim oder Tierasyl: im Jahr der Übernahme und im folgenden Jahr steuerfrei
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids, danach jährlich zum 15. Februar.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Unterhaching abmelden (offizielle Seite der Stadt)

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
  • Hunde von DRK, ASB, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe und THW für deren Aufgaben
  • Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind
  • Hunde zur Bewachung von Herden
  • Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen untergebracht sind
  • Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst
  • Hunde in Tierhandlungen
  • Hunde aus einem Tierheim oder Tierasyl: im Jahr der Übernahme und im folgenden Jahr steuerfrei

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde in Einöden und Weilern (nur für einen Hund)
  • 50 % für Jagd- und Forstschutzhunde (Jagdhunde nur mit Brauchbarkeitsprüfung, nur für einen Hund)
  • Züchtersteuer: halber Steuersatz je Zuchthund für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden gleicher Rasse, darunter eine Hündin

Landesrecht in Bayern

Hundehaftpflicht
In Bayern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor. Keine gesetzliche Haftpflichtpflicht für Hunde. Für Kampfhunde kann die Gemeinde die Haltungserlaubnis vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 Satz 2 LStVG).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Kampfhundeverordnung (Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit): Kategorie 1 (§ 1 Abs. 1: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden) gilt stets als Kampfhund. Kategorie 2 (§ 1 Abs. 2: 14 Rassen und deren Kreuzungen) gilt als Kampfhund, solange der Behörde nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (in der Praxis Wesenstest/Negativzeugnis). Kampfhundehaltung braucht eine Erlaubnis der Gemeinde mit berechtigtem Interesse und Zuverlässigkeit (Art. 37 LStVG); Zucht und Kreuzung von Kampfhunden ist bußgeldbewehrt (bis 50.000 Euro, Art. 37a LStVG).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Die Gemeinden können durch Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken (Art. 18 Abs. 1 LStVG) und Einzelfallanordnungen treffen (Art. 18 Abs. 2 LStVG). Ob und wo Leinenpflicht gilt, regelt also die jeweilige Gemeinde.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Nur für Kampfhunde: Erlaubnispflicht (Art. 37 LStVG); für Kategorie-2-Hunde Nachweis fehlender gesteigerter Aggressivität (Wesenstest/Negativzeugnis).
Rechtsgrundlage
Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz, LStVG), Art. 18, 37, 37a, Fassung vom 9. Dezember 2024 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Bayern

Unterhaching im Vergleich

Unterhaching liegt 5 € unter dem Median der 50 erfassten Städte in Bayern (65 €). In Bayern teilt sich Unterhaching Platz 15 von 50 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Unterhaching Platz 44 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Unterhaching–60 €140 €
München 9 km 100 € 200 €
Germering 20 km 60 € 170 €
Unterschleißheim 24 km 50 € 150 €
Geretsried 25 km 60 € 140 €
Dachau 26 km 60 € 120 €
Median Bayern–65 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Unterhaching

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Unterhaching für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Unterhaching 140 € im Jahr: 60 € für den ersten und 80 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Unterhaching einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Unterhaching gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.

Bis wann muss ich einen Hund in Unterhaching anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Unterhaching innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Unterhaching befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Unterhaching gilt: Hunde aus einem Tierheim oder Tierasyl: im Jahr der Übernahme und im folgenden Jahr steuerfrei.

Wann ist die Hundesteuer in Unterhaching fällig?

Die Hundesteuersatzung von Unterhaching nennt als Fälligkeit: erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids, danach jährlich zum 15. Februar.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde Unterhaching (Ortsrecht XI-924/1) vom 22.10.2014
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
22. Oktober 2014
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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