Hundesteuer Germering 2026
Stand: Satzung vom 26. Januar 2022, geprüft am 1. Oktober 2026
In Germering kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 110 €. Für einen gefährlichen Hund werden 870 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 26. Januar 2022.
Steuersätze in Germering
| Erster Hund | 60 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 110 € |
| Jeder weitere Hund | 130 € |
| Gefährlicher Hund | 870 € |
Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5 Abs. 2 bis 4 der Satzung: stets vermutet bei Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Tosa-Inu; vermutet bis zum Negativzeugnis bei Alano, American Bulldog, Bullterrier, Bullmastiff, Cane Corso, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler und Kreuzungen
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Germering?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 60 € | 600 € |
| 2 Hunde | 170 € | 1.700 € |
| 3 Hunde | 300 € | 3.000 € |
| 1 gefährlicher Hund | 870 € | 8.700 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Germering: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie unverzüglich bei der Stadt Germering an. Hund in Germering anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundehaftpflicht. In Bayern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor; sie ist freiwillig.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Germering
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. April; erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Germering abmelden (offizielle Seite der Stadt)
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
- Hunde von DRK, ASB, Malteser, Johanniter, THW oder Bundesverband für den Selbstschutz für deren Aufgaben
- Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind
- Hunde zur Bewachung von Herden
- Hunde, die vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
- Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst
- Hunde in Tierhandlungen
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde in Einöden und Weilern
- 50 % für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern zur Jagd oder zum Jagd- und Forstschutz (Jagdhunde mit Brauchbarkeitsprüfung)
- Züchtersteuer: die Hälfte des Steuersatzes je Zuchthund
Landesrecht in Bayern
- Hundehaftpflicht
- In Bayern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor. Keine gesetzliche Haftpflichtpflicht für Hunde. Für Kampfhunde kann die Gemeinde die Haltungserlaubnis vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 Satz 2 LStVG).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Kampfhundeverordnung (Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit): Kategorie 1 (§ 1 Abs. 1: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden) gilt stets als Kampfhund. Kategorie 2 (§ 1 Abs. 2: 14 Rassen und deren Kreuzungen) gilt als Kampfhund, solange der Behörde nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (in der Praxis Wesenstest/Negativzeugnis). Kampfhundehaltung braucht eine Erlaubnis der Gemeinde mit berechtigtem Interesse und Zuverlässigkeit (Art. 37 LStVG); Zucht und Kreuzung von Kampfhunden ist bußgeldbewehrt (bis 50.000 Euro, Art. 37a LStVG).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Die Gemeinden können durch Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken (Art. 18 Abs. 1 LStVG) und Einzelfallanordnungen treffen (Art. 18 Abs. 2 LStVG). Ob und wo Leinenpflicht gilt, regelt also die jeweilige Gemeinde.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Nur für Kampfhunde: Erlaubnispflicht (Art. 37 LStVG); für Kategorie-2-Hunde Nachweis fehlender gesteigerter Aggressivität (Wesenstest/Negativzeugnis).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz, LStVG), Art. 18, 37, 37a, Fassung vom 9. Dezember 2024 (geprüft am 28. September 2026)
Germering im Vergleich
Germering liegt 5 € unter dem Median der 50 erfassten Städte in Bayern (65 €). In Bayern teilt sich Germering Platz 15 von 50 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Germering Platz 44 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Germering | – | 60 € | 170 € |
| Olching | 9 km | 40 € | 140 € |
| Fürstenfeldbruck | 10 km | 65 € | 165 € |
| Dachau | 16 km | 60 € | 120 € |
| München | 16 km | 100 € | 200 € |
| Unterhaching | 20 km | 60 € | 140 € |
| Median Bayern | – | 65 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Germering
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Germering für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Germering 170 € im Jahr: 60 € für den ersten und 110 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Germering einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Germering 870 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Germering anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Germering unverzüglich anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Germering fällig?
Die Hundesteuersatzung von Germering nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. April; erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
Quelle
- Dokument
- Satzung für die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Germering (Arbeitsfassung mit Änderungssatzungen vom 09.11.2011 und 26.01.2022)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 26. Januar 2022
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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