Hundesteuer Olching 2026

In Olching kostet der erste Hund 40 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 100 €. Für einen gefährlichen Hund werden 900 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2005.

Erster Hund40 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen140 €pro Jahr
Gefährlicher Hund900 €pro Jahr

Steuersätze in Olching

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2005
Erster Hund40 €
Zweiter Hund100 €
Jeder weitere Hund100 €
Gefährlicher Hund900 €

Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5a der Satzung: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu stets; 14 weitere Rassen (u. a. Rottweiler, Bullterrier, Cane Corso) ohne Nachweis fehlender Gefährlichkeit; im Einzelfall auch durch Ausbildung

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Olching?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 40 € 400 €
2 Hunde 140 € 1.400 €
3 Hunde 240 € 2.400 €
1 gefährlicher Hund 900 € 9.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Olching: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie unverzüglich bei der Stadt Olching an. Hund in Olching anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Bayern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor; sie ist freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Olching
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 40 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 15. März.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Olching abmelden (offizielle Seite der Stadt)

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
  • Hunde von DRK, ASB, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe und THW für deren Aufgaben
  • Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind
  • Hunde zur Bewachung von Herden
  • Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen untergebracht sind
  • Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst
  • Hunde in Tierhandlungen
  • Keine Befreiung oder Ermäßigung für Kampfhunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde in Einöden und Weilern (Abstand mehr als 300 m; als Weiler gelten auch die Straßen im Graßlfinger Moos), nur für einen Hund
  • 50 % für Jagd- und Forstschutzhunde (Jagdhunde nur mit Brauchbarkeitsprüfung, nur für einen Hund)
  • Züchtersteuer: halber Steuersatz je Zuchthund für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden gleicher Rasse, darunter eine Hündin

Landesrecht in Bayern

Hundehaftpflicht
In Bayern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor. Keine gesetzliche Haftpflichtpflicht für Hunde. Für Kampfhunde kann die Gemeinde die Haltungserlaubnis vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 Satz 2 LStVG).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Kampfhundeverordnung (Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit): Kategorie 1 (§ 1 Abs. 1: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden) gilt stets als Kampfhund. Kategorie 2 (§ 1 Abs. 2: 14 Rassen und deren Kreuzungen) gilt als Kampfhund, solange der Behörde nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (in der Praxis Wesenstest/Negativzeugnis). Kampfhundehaltung braucht eine Erlaubnis der Gemeinde mit berechtigtem Interesse und Zuverlässigkeit (Art. 37 LStVG); Zucht und Kreuzung von Kampfhunden ist bußgeldbewehrt (bis 50.000 Euro, Art. 37a LStVG).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Die Gemeinden können durch Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken (Art. 18 Abs. 1 LStVG) und Einzelfallanordnungen treffen (Art. 18 Abs. 2 LStVG). Ob und wo Leinenpflicht gilt, regelt also die jeweilige Gemeinde.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Nur für Kampfhunde: Erlaubnispflicht (Art. 37 LStVG); für Kategorie-2-Hunde Nachweis fehlender gesteigerter Aggressivität (Wesenstest/Negativzeugnis).
Rechtsgrundlage
Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz, LStVG), Art. 18, 37, 37a, Fassung vom 9. Dezember 2024 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Bayern

Olching im Vergleich

Olching liegt 25 € unter dem Median der 50 erfassten Städte in Bayern (65 €). In Bayern teilt sich Olching Platz 4 von 50 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Olching Platz 7 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Olching–40 €140 €
Fürstenfeldbruck 6 km 65 € 165 €
Germering 9 km 60 € 170 €
Dachau 10 km 60 € 120 €
Unterschleißheim 20 km 50 € 150 €
München 20 km 100 € 200 €
Median Bayern–65 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Olching

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Olching für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Olching 140 € im Jahr: 40 € für den ersten und 100 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Olching einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Olching 900 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 40 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Olching anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Olching unverzüglich anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Olching fällig?

Die Hundesteuersatzung von Olching nennt als Fälligkeit: jährlich zum 15. März.

Quelle

Dokument
Fortgeschriebene Arbeitsfassung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Olching (Satzung vom 01.01.1981, Stand 01.01.2005 nach 5. Änderung)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
1. Januar 2005
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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