Hundesteuer Geretsried 2026
Stand: Satzung vom 4. Januar 2023, geprüft am 1. Oktober 2026
In Geretsried kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 80 €. Für einen gefährlichen Hund werden 1.000 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2022.
Hunde direkt aus einem Tierheim im Stadtgebiet sind im Jahr der Aufnahme steuerfrei.
Steuersätze in Geretsried
| Erster Hund | 60 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 80 € |
| Jeder weitere Hund | 120 € |
| Gefährlicher Hund | 1.000 € |
Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5a der Satzung: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu stets; 14 weitere Rassen (u. a. Rottweiler, Bullterrier, Cane Corso) ohne Negativzeugnis; im Einzelfall auch durch Ausbildung
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Geretsried?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 60 € | 600 € |
| 2 Hunde | 140 € | 1.400 € |
| 3 Hunde | 260 € | 2.600 € |
| 1 gefährlicher Hund | 1.000 € | 10.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Geretsried: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Geretsried an. Hund in Geretsried anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Bayern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor; sie ist freiwillig.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Geretsried gilt:
- Hunde direkt aus einem anerkannten Tierheim oder Tierasyl im Stadtgebiet: steuerfrei im Jahr der Aufnahme
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. Juni, frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Geretsried abmelden (offizielle Seite der Stadt)
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde allein zu Erwerbszwecken (u. a. in Tierhandlungen, Herdenschutzhunde für Erwerbsherden)
- Hunde von DRK, ASB, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe und THW für deren Aufgaben
- Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
- Hunde von Mitgliedern verbündeter Stationierungsstreitkräfte und deren Angehörigen
- Hunde von Angehörigen ausländischer diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen
- Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen untergebracht sind
- Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst (nicht für Kampfhunde)
- Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind, mit Nachweis (nicht für Kampfhunde)
- Hunde direkt aus einem anerkannten Tierheim oder Tierasyl im Stadtgebiet: steuerfrei im Jahr der Aufnahme
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde in Einöden und Weilern (nur für einen Hund)
- 50 % für Jagd- und Forstschutzhunde mit Brauchbarkeitsprüfung (nur für einen Hund)
- Kampfhunde mit Negativzeugnis des Ordnungsamts: Normalsatz statt 1.000 €
Landesrecht in Bayern
- Hundehaftpflicht
- In Bayern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor. Keine gesetzliche Haftpflichtpflicht für Hunde. Für Kampfhunde kann die Gemeinde die Haltungserlaubnis vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 Satz 2 LStVG).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Kampfhundeverordnung (Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit): Kategorie 1 (§ 1 Abs. 1: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden) gilt stets als Kampfhund. Kategorie 2 (§ 1 Abs. 2: 14 Rassen und deren Kreuzungen) gilt als Kampfhund, solange der Behörde nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (in der Praxis Wesenstest/Negativzeugnis). Kampfhundehaltung braucht eine Erlaubnis der Gemeinde mit berechtigtem Interesse und Zuverlässigkeit (Art. 37 LStVG); Zucht und Kreuzung von Kampfhunden ist bußgeldbewehrt (bis 50.000 Euro, Art. 37a LStVG).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Die Gemeinden können durch Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken (Art. 18 Abs. 1 LStVG) und Einzelfallanordnungen treffen (Art. 18 Abs. 2 LStVG). Ob und wo Leinenpflicht gilt, regelt also die jeweilige Gemeinde.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Nur für Kampfhunde: Erlaubnispflicht (Art. 37 LStVG); für Kategorie-2-Hunde Nachweis fehlender gesteigerter Aggressivität (Wesenstest/Negativzeugnis).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz, LStVG), Art. 18, 37, 37a, Fassung vom 9. Dezember 2024 (geprüft am 28. September 2026)
Geretsried im Vergleich
Geretsried liegt 5 € unter dem Median der 50 erfassten Städte in Bayern (65 €). In Bayern teilt sich Geretsried Platz 15 von 50 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Geretsried Platz 44 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Geretsried | – | 60 € | 140 € |
| Unterhaching | 25 km | 60 € | 140 € |
| Germering | 32 km | 60 € | 170 € |
| München | 32 km | 100 € | 200 € |
| Fürstenfeldbruck | 40 km | 65 € | 165 € |
| Olching | 41 km | 40 € | 140 € |
| Median Bayern | – | 65 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Geretsried
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Geretsried für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Geretsried 140 € im Jahr: 60 € für den ersten und 80 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Geretsried einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Geretsried 1.000 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Geretsried anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Geretsried innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Geretsried befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Geretsried gilt: Hunde direkt aus einem anerkannten Tierheim oder Tierasyl im Stadtgebiet: steuerfrei im Jahr der Aufnahme.
Wann ist die Hundesteuer in Geretsried fällig?
Die Hundesteuersatzung von Geretsried nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. Juni, frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.
Quelle
- Dokument
- Satzung für die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Geretsried vom 04.01.2023
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 4. Januar 2023
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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