Hundesteuer Wesel 2026
In Wesel richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 94 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 112 €, zusammen 224 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 134 €. Für einen gefährlichen Hund werden 672 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2016.
Hunde aus dem Weseler Tierheim sind auf Antrag zwei Jahre steuerfrei; der Antrag muss innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme gestellt werden.
Steuersätze in Wesel
| Hunde im Haushalt | je Hund | zusammen |
|---|---|---|
| 1 Hund | 94 € | 94 € |
| 2 Hunde | 112 € | 224 € |
| 3 oder mehr Hunde | 134 € | 402 € (bei 3) |
| Gefährlicher Hund | 672 € |
Wichtig: In Wesel gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.
Als gefährlich gilt: § 2 Abs. 1 d, Abs. 3-4: Hunde der in § 3 Abs. 2 und § 10 Abs. 1 LHundG NRW genannten Rassen (Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu und Kreuzungen) sowie im Einzelfall nach § 3 Abs. 3 LHundG NRW festgestellte gefährliche Hunde
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Steuerfreiheit bei Aufenthalt bis zwei Monate mit anderswo versteuertem Hund
- Assistenzhunde blinder, gehörloser oder hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H)
- ausgebildete Rettungshunde im Rettungs- und Katastrophendienst
- ausgebildete Therapiehunde
- Hunde aus dem Weseler Tierheim: zwei Jahre ab Übernahme befreit
- keine Steuerfreiheit für gefährliche Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für einen Hund von Empfängern von Arbeitslosengeld II / Bürgergeld (SGB II), Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung (SGB XII)
- keine Ermäßigung für gefährliche Hunde
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt anmelden.
- Hund in Wesel anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Wesel abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; Vorauszahlung für das ganze Jahr möglich
- Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Landesrecht in Nordrhein-Westfalen
- Hundehaftpflicht
- In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Zwei Stufen, jeweils einschließlich Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden (Kreuzung = Phänotyp tritt deutlich hervor; im Zweifel Nachweispflicht des Halters, § 3 Abs. 2). (1) § 3 Abs. 2: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier gelten als gefährliche Hunde; Erlaubnis (§ 4) nur bei besonderem privaten oder öffentlichen Interesse (§ 4 Abs. 2), Sachkunde durch amtlichen Tierarzt, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Chip, Haftpflicht; Leinen- und Maulkorbpflicht, Befreiung auf Antrag nach Verhaltensprüfung (§ 5 Abs. 3); Zucht-/Handelsverbot und Verpaarungsverbot (§ 9). (2) § 10 Abs. 1 'Hunde bestimmter Rassen': Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu: §§ 4 (ohne Abs. 2 – kein besonderes Interesse nötig) bis 8 gelten entsprechend, d.h. Erlaubnis, Leine/Maulkorb mit Befreiungsmöglichkeit; Verhaltensprüfung und Sachkunde auch durch anerkannte Sachverständige. Daneben Einzelfall-Gefährlichkeit nach Beißvorfall u.a. (§ 3 Abs. 3). Ergänzend DVO LHundG NRW (Sachkunde, Anerkennung Sachverständiger).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine landesweite Leinenpflicht. Alle Hunde an der Leine: Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, umfriedete öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen inkl. Spielplätze (außer ausgewiesene Hundeauslaufbereiche), Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, öffentliche Gebäude, Schulen, Kindergärten (§ 2 Abs. 2). Große Hunde (≥40 cm/≥20 kg) innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen angeleint (§ 11 Abs. 6). Gefährliche und § 10-Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2). Im Wald außerhalb von Wegen Leinenpflicht nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Landesforstgesetz NRW. Weitergehende Regeln durch kommunale ordnungsbehördliche Verordnungen.
- Sachkunde
- Für kleine Hunde keine landesrechtliche Sachkunde-, Chip- oder Registerpflicht. Große Hunde (≥40 cm oder ≥20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit, Mikrochip, Haftpflicht (§ 11 Abs. 1-2). Gefährliche und § 10-Hunde: Erlaubnis, Sachkundebescheinigung, Führungszeugnis, Chip, ggf. Verhaltensprüfung (§§ 4-7, 10). Kein zentrales Hunderegister für alle Hunde.
- Rechtsgrundlage
- Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW), Fassung vom 20. September 2016 (geprüft am 28. September 2026)
Wesel im Vergleich
Wesel liegt 14 € unter dem Median der 79 erfassten Städte in Nordrhein-Westfalen (108 €). Unter allen 200 erfassten Städten steht Wesel auf Platz 53 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Wesel | – | 94 € | 224 € |
| Dinslaken | 13 km | 120 € | 264 € |
| Bocholt | 20 km | 84 € | 216 € |
| Moers | 23 km | 120 € | 273 € |
| Dorsten | 24 km | 108 € | 240 € |
| Bottrop | 26 km | 120 € | 288 € |
| Median Nordrhein-Westfalen | – | 108 € |
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Wesel vom 12.04.2011 (Ortsrecht, konsolidiert mit Änderungssatzungen vom 31.08.2015 und 02.09.2020)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 2. September 2020
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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