Hundesteuer Hünxe 2026

In Hünxe richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 96 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 110 €, zusammen 220 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 132 €. Für einen gefährlichen Hund werden 612 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2014.

Bei erfolgreich und auflagenfrei bestandener amtlicher Verhaltensprüfung entfällt der erhöhte Steuersatz für gefährliche Hunde.

Ein Hund96 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen220 €pro Jahr
Gefährlicher Hund612 €pro Jahr

Steuersätze in Hünxe

Hundesteuer pro Jahr, gestaffelt nach Zahl der Hunde im Haushalt, gültig ab 1. Januar 2014
Hunde im Haushaltje Hundzusammen
1 Hund96 €96 €
2 Hunde110 €220 €
3 oder mehr Hunde132 €396 € (bei 3)
Gefährlicher Hund612 €

Wichtig: In Hünxe gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 2 der Satzung, insbesondere American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen; kein erhöhter Satz bei erfolgreich und auflagenfrei bestandener amtlicher Verhaltensprüfung mit schriftlichem Nachweis (§ 2 Abs. 3)

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Hünxe?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 96 € 960 €
2 Hunde 220 € 2.200 €
3 Hunde 396 € 3.960 €
1 gefährlicher Hund 612 € 6.120 €

In Hünxe zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Hünxe: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme; eigene Welpen innerhalb von 2 Wochen nach Vollendung des dritten Lebensmonats; bei Zuzug innerhalb der ersten 2 Wochen des Folgemonats bei der Gemeinde Hünxe an. Hund in Hünxe anmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Nordrhein-Westfalen: Nur für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflichtversicherung. Für kleine Hunde gilt das nicht.
  5. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Hünxe
  6. Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet 96 € im Jahr. Fällig: Vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; erstmals einen Monat nach Zugang des Festsetzungsbescheides für die zurückliegende Zeit.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Hünxe abmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Aufenthalt bis zu zwei Monaten: mitgebrachte Hunde, die in einer anderen deutschen Gemeinde versteuert oder steuerbefreit sind
  • Hunde ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H), nicht für gefährliche Hunde
  • Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde an Bord im Schifffahrtsregister eingetragener Binnenschiffe, nicht für gefährliche Hunde
  • Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden in der benötigten Anzahl, nicht für gefährliche Hunde

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Nordrhein-Westfalen

Hundehaftpflicht
In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Die vier Rassen nach § 3 Abs. 2 und ihre Kreuzungen sind gefährliche Hunde. Im Zweifel muss der Halter nachweisen, dass keine Kreuzung vorliegt. Für die zehn Rassen nach § 10 Abs. 1 und ihre Kreuzungen gelten fast dieselben Pflichten, aber ohne den Nachweis eines besonderen Interesses. Außerdem stellt die Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt im Einzelfall fest, dass ein Hund gefährlich ist, etwa nach einem Biss (§ 3 Abs. 3).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Alle Hunde sind an der Leine zu führen in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in umfriedeten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen (außer ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen), bei Versammlungen, Volksfesten und Veranstaltungen sowie in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten (§ 2 Abs. 2 LHundG). Große Hunde sind innerorts auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen anzuleinen (§ 11 Abs. 6). Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden. Ausgenommen sind Jagdhunde bei der Jagd und Polizeihunde (§ 2 Abs. 3 LFoG). Weitere Regeln treffen die Gemeinden per ordnungsbehördlicher Verordnung. Brut- und Setzzeit: Keine landesweite Leinenpflicht für die freie Landschaft. Nur in Europäischen Vogelschutzgebieten ist es vom 1. März bis 31. Juli verboten, Hunde unangeleint zu lassen, bezogen auf die im Schutzzweck genannten Vogelarten (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 LNatSchG NRW). Das Land ruft in Pressemitteilungen nur dazu auf, Hunde in dieser Zeit anzuleinen.
Sachkunde
Für kleine Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen großen Hund hält, muss die Haltung der Behörde anzeigen und seine Sachkunde nachweisen (§ 11 Abs. 1 und 2). Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen ist die Sachkundebescheinigung Teil der Erlaubnis. Bei großen Hunden kann die Sachkundebescheinigung auch von anerkannten Sachverständigen oder von den Tierärztekammern benannten Tierärzten kommen (§ 11 Abs. 3).
Rechtsgrundlage
Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz, LHundG NRW), Fassung vom 27. September 2016 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Nordrhein-Westfalen

Hünxe im Vergleich

Hünxe entspricht genau dem Median der 222 erfassten Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (96 €). In Nordrhein-Westfalen teilt sich Hünxe Platz 103 von 222 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Hünxe Platz 365 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Hünxe–96 €220 €
Voerde (Niederrhein) 8 km 88 € 208 €
Schermbeck 9 km 96 € 216 €
Dinslaken 9 km 120 € 264 €
Wesel 10 km 94 € 224 €
Dorsten 14 km 108 € 240 €
Median Nordrhein-Westfalen–96 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Hünxe

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Hünxe für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Hünxe 220 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 110 €.

Gibt es in Hünxe einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Hünxe 612 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 96 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Hünxe anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Hünxe innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme; eigene Welpen innerhalb von 2 Wochen nach Vollendung des dritten Lebensmonats; bei Zuzug innerhalb der ersten 2 Wochen des Folgemonats anmelden. Die Gemeinde bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Hünxe fällig?

Die Hundesteuersatzung von Hünxe nennt als Fälligkeit: Vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; erstmals einen Monat nach Zugang des Festsetzungsbescheides für die zurückliegende Zeit.

Quelle

Dokument
Satzung der Gemeinde Hünxe vom 16. Dezember 2013 zur Änderung der Hundesteuersatzung vom 16. Dezember 1997
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
16. Dezember 2013
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

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