Hundesteuer Xanten 2026
Stand: Satzung vom 27. September 2023, geprüft am 4. Oktober 2026
In Xanten richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 96 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 135 €, zusammen 270 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 156 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024.
Bei zwei Hunden kostet jeder Hund 135 € jährlich, ab drei Hunden jeder Hund 156 €.
Steuersätze in Xanten
| Hunde im Haushalt | je Hund | zusammen |
|---|---|---|
| 1 Hund | 96 € | 96 € |
| 2 Hunde | 135 € | 270 € |
| 3 oder mehr Hunde | 156 € | 468 € (bei 3) |
| Gefährlicher Hund | kein erhöhter Satz |
Wichtig: In Xanten gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Xanten?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 96 € | 960 € |
| 2 Hunde | 270 € | 2.700 € |
| 3 Hunde | 468 € | 4.680 € |
In Xanten zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Xanten: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des Folgemonats bei der Stadt Xanten an. Hund in Xanten anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Nordrhein-Westfalen: Nur für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflichtversicherung. Für kleine Hunde gilt das nicht.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Xanten
- Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet 96 € im Jahr. Fällig: jährlich am 01.07. mit dem Jahresbetrag; erstmals einen Monat nach Zugang des Festsetzungsbescheides für die zurückliegende Zeit.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Xanten abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Personen mit Aufenthalt bis zu zwei Monaten für bei Ankunft gehaltene, andernorts in Deutschland versteuerte oder steuerbefreite Hunde
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde an Bord von im Schifffahrtsregister eingetragenen Binnenschiffen
- Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden in der benötigten Anzahl
Ermäßigt wird
- 50 % für verwendete Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde mit bestandener Prüfung vor Leistungsprüfern eines anerkannten Vereins oder Verbandes
- 75 % für erforderliche Wachhunde auf landwirtschaftlichen Anwesen mehr als 400 m vom nächsten zusammenhängend bebauten Ortsteil entfernt (keine ruhenden Betriebe)
- 50 % für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII, nur für einen Hund
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Nordrhein-Westfalen
- Hundehaftpflicht
- In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Die vier Rassen nach § 3 Abs. 2 und ihre Kreuzungen sind gefährliche Hunde. Im Zweifel muss der Halter nachweisen, dass keine Kreuzung vorliegt. Für die zehn Rassen nach § 10 Abs. 1 und ihre Kreuzungen gelten fast dieselben Pflichten, aber ohne den Nachweis eines besonderen Interesses. Außerdem stellt die Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt im Einzelfall fest, dass ein Hund gefährlich ist, etwa nach einem Biss (§ 3 Abs. 3).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Alle Hunde sind an der Leine zu führen in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in umfriedeten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen (außer ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen), bei Versammlungen, Volksfesten und Veranstaltungen sowie in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten (§ 2 Abs. 2 LHundG). Große Hunde sind innerorts auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen anzuleinen (§ 11 Abs. 6). Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden. Ausgenommen sind Jagdhunde bei der Jagd und Polizeihunde (§ 2 Abs. 3 LFoG). Weitere Regeln treffen die Gemeinden per ordnungsbehördlicher Verordnung. Brut- und Setzzeit: Keine landesweite Leinenpflicht für die freie Landschaft. Nur in Europäischen Vogelschutzgebieten ist es vom 1. März bis 31. Juli verboten, Hunde unangeleint zu lassen, bezogen auf die im Schutzzweck genannten Vogelarten (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 LNatSchG NRW). Das Land ruft in Pressemitteilungen nur dazu auf, Hunde in dieser Zeit anzuleinen.
- Sachkunde
- Für kleine Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen großen Hund hält, muss die Haltung der Behörde anzeigen und seine Sachkunde nachweisen (§ 11 Abs. 1 und 2). Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen ist die Sachkundebescheinigung Teil der Erlaubnis. Bei großen Hunden kann die Sachkundebescheinigung auch von anerkannten Sachverständigen oder von den Tierärztekammern benannten Tierärzten kommen (§ 11 Abs. 3).
- Rechtsgrundlage
- Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz, LHundG NRW), Fassung vom 27. September 2016 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Xanten im Vergleich
Xanten entspricht genau dem Median der 222 erfassten Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (96 €). In Nordrhein-Westfalen teilt sich Xanten Platz 103 von 222 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Xanten Platz 365 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Xanten | – | 96 € | 270 € |
| Wesel | 11 km | 94 € | 224 € |
| Rees | 11 km | 60 € | 156 € |
| Hamminkeln | 12 km | 60 € | 192 € |
| Kalkar | 14 km | 75 € | 200 € |
| Rheinberg | 17 km | 90 € | 240 € |
| Median Nordrhein-Westfalen | – | 96 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Xanten
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Xanten für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Xanten 270 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 135 €.
Gibt es in Xanten einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Xanten gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.
Bis wann muss ich einen Hund in Xanten anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Xanten innerhalb von 2 Wochen; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des Folgemonats anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Xanten fällig?
Die Hundesteuersatzung von Xanten nennt als Fälligkeit: jährlich am 01.07. mit dem Jahresbetrag; erstmals einen Monat nach Zugang des Festsetzungsbescheides für die zurückliegende Zeit.
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Xanten vom 16.12.2005, Lesefassung mit 5. Änderung vom 27.09.2023
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 27. September 2023
- Zuletzt geprüft
- 4. Oktober 2026
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