Hundesteuer Rees 2026
Stand: Satzung vom 7. April 2011, geprüft am 4. Oktober 2026
In Rees richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 60 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 78 €, zusammen 156 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 96 €. Für einen gefährlichen Hund werden 400 € fällig.
Bei zwei Hunden kostet jeder Hund 78 € jährlich, ab drei Hunden jeweils 96 €.
Steuersätze in Rees
| Hunde im Haushalt | je Hund | zusammen |
|---|---|---|
| 1 Hund | 60 € | 60 € |
| 2 Hunde | 78 € | 156 € |
| 3 oder mehr Hunde | 96 € | 288 € (bei 3) |
| Gefährlicher Hund | 400 € |
Wichtig: In Rees gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 2: auf Angriffslust, Kampfbereitschaft oder Schärfe gezüchtete oder zum Nachteil des Menschen ausgebildete Hunde, als bissig begutachtete Hunde sowie Hunde, die Menschen gefahrdrohend anspringen oder unkontrolliert Tiere hetzen oder reißen; insbesondere Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu und deren Kreuzungen. Bei zwei oder mehr gefährlichen Hunden 520 € je Hund jährlich.
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Rees?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 60 € | 600 € |
| 2 Hunde | 156 € | 1.560 € |
| 3 Hunde | 288 € | 2.880 € |
| 1 gefährlicher Hund | 400 € | 4.000 € |
In Rees zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Rees: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme; bei eigenen Welpen nach Vollendung des dritten Lebensmonats; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des Folgemonats bei der Stadt Rees an. Hund in Rees anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Nordrhein-Westfalen: Nur für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflichtversicherung. Für kleine Hunde gilt das nicht.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Rees
- Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 01.07. mit dem gesamten Jahresbetrag; erstmalig einen Monat nach Zugang des Festsetzungsbescheides für die zurückliegende Zeit.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Rees abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Bei Aufenthalt bis zu zwei Monaten: mitgebrachte Hunde, die in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik versteuert oder steuerbefreit sind
- Hunde ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H), ausgenommen gefährliche Hunde
- Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde an Bord eingetragener Binnenschiffe, ausgenommen gefährliche Hunde
- Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden in der benötigten Anzahl, ausgenommen gefährliche Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für erforderliche Wachhunde bei Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt, ausgenommen gefährliche Hunde
- 50 % für verwendete Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde mit bestandener Prüfung eines anerkannten Vereins oder Verbandes, ausgenommen gefährliche Hunde
- 75 % (Steuer ein Viertel) für erforderliche Wachhunde auf landwirtschaftlichen Anwesen mehr als 400 m vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil entfernt, ausgenommen gefährliche Hunde
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Nordrhein-Westfalen
- Hundehaftpflicht
- In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Die vier Rassen nach § 3 Abs. 2 und ihre Kreuzungen sind gefährliche Hunde. Im Zweifel muss der Halter nachweisen, dass keine Kreuzung vorliegt. Für die zehn Rassen nach § 10 Abs. 1 und ihre Kreuzungen gelten fast dieselben Pflichten, aber ohne den Nachweis eines besonderen Interesses. Außerdem stellt die Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt im Einzelfall fest, dass ein Hund gefährlich ist, etwa nach einem Biss (§ 3 Abs. 3).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Alle Hunde sind an der Leine zu führen in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in umfriedeten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen (außer ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen), bei Versammlungen, Volksfesten und Veranstaltungen sowie in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten (§ 2 Abs. 2 LHundG). Große Hunde sind innerorts auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen anzuleinen (§ 11 Abs. 6). Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden. Ausgenommen sind Jagdhunde bei der Jagd und Polizeihunde (§ 2 Abs. 3 LFoG). Weitere Regeln treffen die Gemeinden per ordnungsbehördlicher Verordnung. Brut- und Setzzeit: Keine landesweite Leinenpflicht für die freie Landschaft. Nur in Europäischen Vogelschutzgebieten ist es vom 1. März bis 31. Juli verboten, Hunde unangeleint zu lassen, bezogen auf die im Schutzzweck genannten Vogelarten (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 LNatSchG NRW). Das Land ruft in Pressemitteilungen nur dazu auf, Hunde in dieser Zeit anzuleinen.
- Sachkunde
- Für kleine Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen großen Hund hält, muss die Haltung der Behörde anzeigen und seine Sachkunde nachweisen (§ 11 Abs. 1 und 2). Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen ist die Sachkundebescheinigung Teil der Erlaubnis. Bei großen Hunden kann die Sachkundebescheinigung auch von anerkannten Sachverständigen oder von den Tierärztekammern benannten Tierärzten kommen (§ 11 Abs. 3).
- Rechtsgrundlage
- Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz, LHundG NRW), Fassung vom 27. September 2016 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Rees im Vergleich
Rees liegt 36 € unter dem Median der 222 erfassten Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (96 €). In Nordrhein-Westfalen teilt sich Rees Platz 14 von 222 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Rees Platz 78 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Rees | – | 60 € | 156 € |
| Kalkar | 8 km | 75 € | 200 € |
| Xanten | 11 km | 96 € | 270 € |
| Emmerich am Rhein | 13 km | 72 € | 192 € |
| Hamminkeln | 14 km | 60 € | 192 € |
| Bedburg-Hau | 14 km | 70 € | 180 € |
| Median Nordrhein-Westfalen | – | 96 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Rees
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Rees für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Rees 156 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 78 €.
Gibt es in Rees einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Rees 400 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Rees anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Rees innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme; bei eigenen Welpen nach Vollendung des dritten Lebensmonats; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des Folgemonats anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Rees fällig?
Die Hundesteuersatzung von Rees nennt als Fälligkeit: jährlich zum 01.07. mit dem gesamten Jahresbetrag; erstmalig einen Monat nach Zugang des Festsetzungsbescheides für die zurückliegende Zeit.
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Rees vom 17.12.1997 einschließlich Änderungen, zuletzt geändert am 07.04.2011
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 7. April 2011
- Zuletzt geprüft
- 4. Oktober 2026
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